(Minghui.org) Am 16. September 2025 wurde eine 68-jährige Frau aus Shenyang, Provinz Liaoning, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer Haftstrafe von vier Jahren im Frauengefängnis der Provinz Liaoning verurteilt. Ihre Familie durfte sie erst am 10. Oktober besuchen und stellte mit Entsetzen fest, dass Wang Wei nach nur einem Monat im Gefängnis nur noch Haut und Knochen war.
Wang wurde am 12. Juli 2024 verhaftet und am 26. Dezember 2024 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (etwa 240 Euro) verurteilt. Ihre Berufung wurde am 15. April 2025 abgelehnt. Am 5. Juni reichte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang einen Antrag zur Aufhebung des Berufungsurteils und Wiederaufnahme des Verfahrens ein, der jedoch abgelehnt wurde.
Nach langem Bemühen durfte Wang Xiaochen (Wang Weis Tochter) am 10. Oktober 2025 endlich ihre Mutter besuchen. Obwohl sie zu früher Stunde im Gefängnis ankam, war sie die letzte Besucherin, die hineingelassen wurde. Eine Teamleiterin und eine Insassin brachten ihre Mutter in den Besuchsraum, die kaum wiedererkennen war. Sie war stark gealtert, abgemagert und ausgezehrt. Ihre Hände und ihre Brust waren knochig, ihr Haar ergraut.
Sobald sich Wang Wei gesetzt hatte, brach sie in Tränen aus. Ihre Tochter fragte: „Mama, wie geht es dir? Lassen sie dich hungern? Warum bist du so dünn?“
Sogleich mischte sich die Teamleiterin, die das Gespräch mitverfolgte, ein: „Erzähl deiner Tochter, was du während des Mittherbstfestes (6. Oktober) gegessen hast! Hast du nicht Mondkuchen, Fisch und Obst gegessen? Hast du dir nicht auch Unterhaltungssendungen ansehen dürfen?“
Mit angsterfüllten Augen bat Wang ihre Tochter, nicht länger Gerechtigkeit für sie suchen. Mit schmerzlicher Gewissheit nahm diese zur Kenntnis, dass ihre Mutter vor dem Besuch, der nach etwa 20 Minuten von der Teamleiterin abrupt beendet wurde, unter Druck gesetzt worden sein musste, bestimmte Dinge zu sagen.
Insidern zufolge hatten Beamte der Abteilung 12 im Februar 2025 einen umfassenden Plan zur Umerziehung entworfen, der darauf abzielte, Wang dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben, während sie noch auf den Bescheid ihrer Berufungen wartete. Sie schulten die Insassen, die mit ihrer Überwachung beauftragt waren, diesen Plan umzusetzen.
Wangs Angehörige wurden über ihre Verlegung ins Gefängnis am 16. September 2025 nicht informiert. Als sie an jenem Morgen feststellten, dass Wangs Konto in der örtlichen Haftanstalt einen Null-Saldo aufwies, vermuteten sie, dass sie ins Gefängnis gebracht worden war. Ihre Tochter begab sich am Nachmittag zum Aufnahmezentrum des zweiten Frauengefängnisses der Provinz Liaoning, um sich nach ihrer Situation zu erkundigen. Der Name ihrer Mutter war auf der Liste nicht aufgeführt.
Am Morgen des 17. September 2025 rief ihre Tochter das zweite Frauengefängnis der Provinz Liaoning an und bekam zu hören, dass noch keine Informationen über ihre Mutter vorlägen. Sie wurde dann an das Frauengefängnis der Provinz Liaoning verwiesen. Dort teilte ihr eine Frau mit, dass sie ihre Identität nicht überprüfen und daher ihre Anfrage nicht bearbeiten könne. Sie bat Wang, auf eine entsprechende Meldung zu warten, und sagte, dass sich ihre Mutter in einem der beiden Gefängnisse befinden müsse.
Am 17. September 2025 gegen 11 Uhr erhielt Wang einen Anruf von Teamleiterin Meng Zhuhan aus der Abteilung 12 des Frauengefängnisses der Provinz Liaoning. Meng teilte ihr mit, dass ihre Mutter am Vortag offiziell ihre Haftstrafe dort angetreten habe.
Wang äußerte ihre Sorge um die Sicherheit ihrer Mutter und bat Meng, ihre Mutter nicht unter Druck zu setzen, Falun Dafa aufzugeben.
Meng betonte daraufhin, dass alles, was sie im Gefängnis taten, im Einklang mit dem Gesetz stehe, und kritisierte Wang dafür, dass sie die Art und Weise beurteilte, wie das Gefängnis Insassen disziplinierte.
Sie drängte Wang, ihre Haltung zu Falun Dafa zu äußern. Sie wisse nur, dass Falun Dafa die Gesundheit und den Charakter ihrer Mutter verbessert habe, entgegnete Wang. „Demnach unterstützen Sie es also, dass Ihre Mutter Falun Dafa praktiziert?“, hakte sie nach. Wang antwortete: „Meine Mutter war jahrelang bettlägerig und wurde durch das Praktizieren von Falun Dafa gesund. Warum sollte ich etwas ablehnen, das so gut ist?“
Meng wiederholte ihre Frage: „Sie unterstützen dies also, richtig?“ Danach erklärte sie, dass ihrer Mutter an diesem Tag kein Familienbesuch erlaubt werde, da Wangs „Einstellung“ sich „negativ“ auf die „Umerziehung“ ihrer Mutter auswirken würde. Sie forderte Wang sogar auf, eine Erklärung zu schreiben, in der sie versprach, Falun Dafa keinesfalls zu erwähnen, wenn sie ihre Mutter später besuchen dürfe. Wang lehnte dies ab, woraufhin Meng ihr mitteilte, dass auch am darauffolgenden Tag (18. September 2025) kein Familienbesuch erlaubt sei, da dies kein Besuchstag sei.
Anschließend versuchte sie, einen Keil zwischen Wang und ihren Bruder zu treiben, indem sie versprach, dass ihr Bruder seine Mutter besuchen dürfe, sie jedoch nicht. Außerdem warnte sie Wang davor, einen weiteren Antrag oder eine Beschwerde beim Gefängnis einzureichen, da dies eine „Einmischung“ in die Gefängnis-Angelegenheiten bedeute.
Am 18. September 2025 suchte Wang das Frauengefängnis der Provinz Liaoning auf, um einen dringenden Antrag auf Gewährleistung der Sicherheit ihrer Mutter zu stellen. Eine diensthabende Frau lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass so etwas noch nie vorgekommen sei und sie nicht wisse, welche Abteilung für diese Angelegenheit zuständig sei.
Sie sagte: „Es reicht doch zu wissen, dass Ihre Mutter hier ist. Was gibt es da zu befürchten? Wer würde es wagen, sie zu foltern? Wollen die nicht alle ihren Job behalten? Wenn Sie vermuten, dass Ihre Mutter hier bedroht wird, können Sie eine Beschwerde einreichen und Beweise vorlegen. Wenn Sie Ihre Mutter besuchen, können Sie sich nach ihrem Befinden erkundigen.“ Dann fügte sie noch hinzu, dass sich Wang zu viele Gedanken machen würde.
Einen Tag später ging Wang erneut zum Gefängnis und beantragte abermals, ihre Mutter besuchen zu dürfen. Nach über zwei Stunden des Wartens erschienen Meng und ein weiterer Beamter, der um die Dreißig war und eine Brille trug. Er weigerte sich, seinen Namen zu nennen. Nachdem er einen Blick auf das amtliche Dokument geworfen hatte, welches Wangs Beziehung zu ihrer Mutter bescheinigte, konstatierte er, dass heute kein Besuchstag sei.
Wang fragte abermals, ob das Gefängnis die Sicherheit ihrer Mutter gewährleiste. Der Beamte bejahte. Wang befürchtete jedoch, dass er und Meng ihre Mutter zwar nicht persönlich misshandeln würden, aber ihre Untergebenen oder andere Insassen.
Der Beamte versprach, Wang am kommenden Montag (22. September) ein Telefongespräch mit ihrer Mutter zu ermöglichen. Als sie bis Mittwoch (24. September) keinen Anruf erhalten hatte, ging sie erneut zum Gefängnis. Dort teilte ihr eine Frau mit, dass die Aufgabe des Gefängnisses darin bestehe, Menschen zu inhaftieren, und empfahl ihr, die Aufhebung des Urteils ihrer Mutter zu beantragen.
Wang erklärte, dass sie den Antrag bereits gestellt habe und sie die Gefängnisleitung lediglich einmal mehr darauf hinweisen wolle, dass ihre Mutter kein Gesetz gebrochen hatte und keiner Folter und Gehirnwäsche ausgesetzt werden dürfe, um sie zum Verzicht auf ihren Glauben zu zwingen.
20 Minuten später erschienen derselbe Beamte, der Wang ein Telefongespräch mit ihrer Mutter versprochen hatte, in Begleitung eines Wärters. Sie sagten ihr, dass ihre Mutter von Gruppe 4 in die Gruppe 3 verlegt worden sei, weshalb ein Anruf nicht möglich gewesen sei.
Noch am selben Tag (24. September) konnte Wang endlich mit ihrer Mutter telefonieren. Teamleiter Wang Xiyue warnte sie, Falun Dafa zu erwähnen. Die Tochter bemerkte, dass ihre Mutter sehr leise sprach und war sich sicher, dass sie streng überwacht wurde. Wang Wei sagte zu ihr, sie solle sich keine Sorgen machen. Es gehe ihr gut. Dann fügte sie hinzu: „Meine Augen sind verschwommen und ich kann nicht deutlich sehen.“
Nach wenigen Minuten wurde das Gespräch unterbrochen. Wang Xiaochen wurde aufgefordert, ihre Mutter am 10. Oktober zu besuchen.
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