(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, hat am 15. April 2025 die vierjährige Gefängnisstrafe einer betagten Einwohnerin wegen ihres Glaubens an Falun Dafa bestätigt. Die 68-jährige Wang Wei reichte daraufhin am 5. Juni beim Mittleren Gericht einen Antrag zur Aufhebung des Berufungsurteils und Wiederaufnahme des Verfahrens ein.

Wang war am 12. Juli 2024 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Sujiatun verhaftet worden. Sie stand am 22. November 2024 vor dem Bezirksgericht Hunnan, das sie am 26. Dezember 2024 zu vier Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan verurteilte. Am 17. Januar 2025 legte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung ein. Ihr Fall wurde am 7. März unter der Leitung von Richter Jiang Hui angenommen. Die Richter Yu Xiaowei und Song Yongzheng, der Assistent des Richters Jin Liang sowie der Gerichtsschreiber Zheng Jinling wurden mit der Bearbeitung des Berufungsverfahrens beauftragt.

Wangs Familienverteidiger Lin (Pseudonym) beantragte Einsicht in Wangs Fallakte, aber Richter Jiang und Assistent Jin gewährtem ihm lediglich, einen Teil davon einzusehen. Außerdem verweigerte man ihm jegliche Auskunft, wer Jiang zusätzlich unterstützte. Lin erfuhr erst später während des Prozesses, dass Richter Yu und Song involviert waren.

Lin stellte daraufhin Antrag auf eine öffentliche Anhörung, der jedoch von Richter Jiang ignoriert wurde. Stattdessen verlangte der Richter Einsicht in Lins schriftliche Verteidigungserklärung und drohte damit, die Berufung seiner Mandantin als Verteidigungserklärung zu verwenden, sollte Lin das angeforderte Dokument nicht vorlegen.

Am 9. April 2025 rief Lin den Richter an und beantragte eine öffentliche Anhörung. Richter Jiang entgegnete: „Es liegen genug Beweise vor, dass dieser Fall die Anforderungen für eine offene Anhörung nicht erfüllt.“

Am 15. April 2025 fällte Jiang das Urteil gegen Wang, ohne eine öffentliche Anhörung abgehalten oder die schriftliche Verteidigung von Lin berücksichtigt zu haben.

Angesichts dieses Verstoßes gegen rechtliche Verfahren reichte Lin am 17. April 2025 eine Beschwerde gegen Jiang und seinen Assistenten Jin ein. Zudem half er Wang, am 5. Juni 2025 einen Antrag beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang einzureichen, in dem sie die Behörden aufforderte, ihre Entscheidung zu widerrufen und die Wiederaufnahme des Verfahrens durch das untere Gericht anzuordnen.

Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Wang 2015 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden – ebenfalls wegen des Praktizierens von Falun Dafa.

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