Zwei Jahre Haft für 79-Jährigewegen Praktizierens von Falun Dafa – Strafableistung außerhalb des Gefängnisses
(Minghui.org) Zhong Yuanying, 79, aus der Stadt Meizhou in der Provinz Guangdong wurde zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.900 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Zhong war am 12. Juli 2024 verhaftet worden, weil sie an einem Busbahnhof mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte. Später am Nachmittag wurde sie in das Untersuchungsgefängnis Zhuyang gebracht und von ihrer Familie wurden 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) erpresst. Wegen ihres schlechten körperlichen Zustandes ließ man sie am nächsten Tag gegen Kaution frei.
Zwei Polizisten schikanierten sie am 26. August 2024 und forderten sie auf, ein Dokument zu unterschreiben, in dem sie sich schuldig bekennt. Sie weigerte sich, das zu tun.
Am 17. Oktober 2024 wurde sie von der Polizei aufgefordert, am nächsten Tag bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Meixian zu erscheinen. Als sie dies tat, forderten die Beamten der Staatsanwaltschaft sie erneut auf, sich schuldig zu bekennen. Sie beharrte darauf, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa kein Gesetz verletzt habe.
Das Bezirksgericht Meixian verhandelte ihren Fall am 26. November 2024. Danach durfte sie nach Hause gehen und erfuhr Mitte Januar 2025 von ihrer Gefängnisstrafe. Das Urteil besagte, dass sie ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses ableisten müsse. Sie wurde auch gezwungen, die Geldstrafe zu zahlen.
Früherer Bericht:
Jüngste Fälle von Verfolgung älterer Falun-Dafa-Praktizierender
***
Copyright © 2025 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.