Nach fast sechs Jahren Haft und Folter erneut wegen ihres Glaubens verurteilt (Provinz Heilongjiang)
(Minghui.org) Eine 60-jährige Einwohnerin der Stadt Ning'an, Provinz Heilongjiang legt Berufung gegen eine dreieinhalbjährige Haftstrafe ein, die sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa erhalten hat.
Shang Xiufang, Laborantin im Zentrum für Krankheitskontrolle in Ning'an, wurde am 9. Mai 2024 bei einer Polizeirazzia von Beamten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Ning'an festgenommen. Sie wurde in der Haftanstalt in Ning'an festgehalten und später vom Stadtgericht Hailin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Richter Pan Yuancheng vom Mittleren Gericht der Stadt Ning'an wurde mit ihrem Berufungsverfahren betraut.
In den vergangenen 26 Jahren der Verfolgung wurde Shang wiederholt festgenommen und inhaftiert, weil sie ihren Glauben verteidigte. Sie war bereits zweimal in einem Arbeitslager und einmal in einem Gefängnis eingesperrt, insgesamt fünf Jahre und acht Monate. Jedea Mal wurde sie unerbittlich gefoltert und überlebte nur knapp.
Ein Jahr Arbeitslager, weil sie für Falun Dafa appelliert hat
Shang wurde erstmals am 21. Juli 1999, einen Tag nach Beginn der Verfolgung, verhaftet. Sie wurde 13 Tage lang im Untersuchungsefängnis in Ning'an inhaftiert.
Am 14. Februar 2000 reiste Shang nach Peking, um sich für das Recht auf das Praktizieren von Falun Dafa einzusetzen, und wurde dort verhaftet. Sie wurde zurückgebracht und in der Haftanstalt in Ning'an festgehalten. Da sie sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, wurde sie gezwungen, einen Monat lang 24 kg schwere Fesseln zu tragen und wurde mit Elektroschocks traktiert.
Im Juni 2000 wurde Shang zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt und in das Zwangsarbeitslager Mudanjiang verlegt. Ein Wärter namens Ling und zwei Ärzte brachen ihren Mund mit einem Schraubenzieher auf und setzten ihr dann einen verrosteten Mundöffner ein. Anschließend wurde ihr über einen Gummischlauch mit übermäßigem Salz vermischtes Maismehl eingeflößt. Fast wäre sie dabei erstickt.
Weil Shang im Arbeitslager die Falun-Dafa-Übungen machte, zwang Wärter Zhang Xiaoguang sie, sich in den Flur zu stellen, klebte ihr den Mund zu und drückte ihr kaltes Wasser in die Nase. Sie fühlte sich, als wären ihre Atemwege mit Beton belastet, und sie konnte nicht anders, als weinen.
Zwei Monate lang wurde Shang im Arbeitslager geschlagen, beschimpft, mit kaltem Wasser übergossen und täglich mit Elektrostäben geschockt. Der Wärter Liu Xiufen schockte sie einmal so lange mit einem Elektrostab, dass ihre Beine schwer verbrannt waren.
Ende Juli 2000 ging Shang aus Protest in den Hungerstreik. Vier Tage später wurde sie wieder in die Haftanstalt der Stadt Ning'an gebracht. Der Wärter Li Wenying schlug ihr mit einem langen PVC-Rohr auf den Rücken, als sie die Zelle betrat. Danach konnte sie nicht mehr gehen und hatte das Gefühl, dass ihr Körper zerrissen war. Bis zum Ende ihrer Haftzeit blieb sie in der Haftanstalt und wurde im Mai 2001 entlassen.
Zu drei Jahren Haft verurteilt
Shang wurde am 21. April 2002 erneut von Beamten der ersten Polizeistation der Stadt Ning'an verhaftet. Polizisten nahmen sie in den Würgegriff, schlugen sie mit einem Holzstock, verbrannten sie mit Zigaretten und übergossen sie mit kaltem Wasser.
Als sie einige Tage später in die Haftanstalt in Ning'an gebracht wurde, weigerte sie sich, die Häftlingsweste zu tragen und wurde deswegen in Fesseln und Handschellen gelegt, die mit einer 40 cm langen Kette verbunden waren. Sie konnte weder aufstehen noch ihren Rücken aufrichten, sondern musste ihren Körper die ganze Zeit über gebeugt halten. Die Wärter entfernten das Folterinstrument erst 20 Tage später. Während dieser Zeit war sie beim Essen auf die Hilfe anderer angewiesen und auch, wenn sie auf die Toilette gehen wollte.
Folterdarstellung: Fesseln und Handschellen aneinander gekettet
Im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang
Das Stadtgericht Ning'an verurteilte Shang am 19. August 2002 zu drei Jahren Haft. Die Vorsitzende Richterin Ge Yupu unterzeichnete das Urteil. Sie wurde am 3. Dezember 2002 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingewiesen.
In der neu eingerichteten Abteilung waren über 80 Häftlinge in einem großen Raum untergebracht und hatten nur eine Toilette zur Verfügung. Das undichte Dach war mit einer Plane abgedeckt, und Shang konnte nachts das Geräusch von tropfendem Wasser hören. Am Morgen mussten sie und andere das Wasser von der Plane entfernen.
Shang wurde rund um die Uhr von zwei Häftlingen bewacht und durfte mit niemandem sprechen. Oft wurde sie gezwungen, über 15 Stunden am Tag auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Morgens musste sie sich einen Passierschein besorgen, bevor sie die Toilette benutzen durfte, und zwar nur zum Urinieren. Wenn sie Stuhlgang hatte, musste sie bis nach 9 Uhr morgens warten und sich dann einen weiteren Passierschein besorgen.
Einen Monat später wurde Shang der Achten Abteilung zugewiesen und von vier Insassen überwacht. Sie durfte immer noch mit niemandem sprechen. Da sie sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, wiesen ihr die Wärter kein Bett zu, sondern zwangen sie, auf den Rändern von zwei nebeneinander stehenden Betten zu schlafen. Hier musste sie die Insassen um Erlaubnis bitten, bevor sie die Toilette benutzen durfte. Die Wärterinnen hinderten sie auch daran, Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen oder von ihrer Familie besucht zu werden. Ihr Mann besuchte das Gefängnis mehrmals, durfte sie aber nicht sehen.
Zwischen August und Anfang September 2003 wurde Shang erneut gezwungen, täglich von 6 Uhr morgens bis 21 Uhr abends und sogar von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Sie durfte sich nicht bewegen oder sprechen und bekam nur zwei Toilettenpausen pro Tag. Durch das lange Sitzen bekam sie große Blasen am Gesäß.
Am 5. September 2003 befahlen die Wärterinnen Shang, mit der Arbeit zu beginnen. Als sie und andere Praktizierende sich weigerten, mussten sie Runden laufen, während die Wärterinnen sie schlugen. Shang erhielt außerdem Elektroschocks auf die Ohren und Peitschenhiebe mit Ästen auf den Rücken. Nach einer kurzen Pause nach dem Mittagessen wurde das Laufen am Nachmittag fortgesetzt. Den ganzen Tag über wurde kein Wasser bereitgestellt.
Am frühen Abend wurden die Praktizierenden zurück in ihre Zellen gebracht, wo sie etwas Wasser trinken und die Toilette benutzen durften. Dann fesselten die Wärter sie mit den Händen hinter dem Rücken und zwangen sie, sich auf den feuchten Betonboden zu setzen. Die Häftlinge gaben ihnen etwas zu essen. Nachts durften sie nicht schlafen. Sobald sie ihre Augen schlossen, schlugen die Häftlinge sie mit Bambusstöcken. Die Gesichter vieler Praktizierender waren danach voller blauer Flecke und entstellt.
Am Morgen banden die Häftlinge die Füße der Praktizierenden los, nicht aber ihre Hände, und brachten sie dann auf die Toilette. Als sie zurückkamen, fesselten sie die Praktizierenden erneut und ließen sie auf dem Betonboden sitzen, während sie darauf warteten, dass die Wärterinnen kamen und sie wieder auf den Trainingsplatz brachten.
Nach ein paar Tagen waren selbst die Insassinnen erschöpft. Wenn sie sahen, dass jemand die Augen schloss, fingen sie an, Shang zu schlagen, da sie ihnen am nächsten saß.
Aufgrund des starken Schlafmangels fielen einige Praktizierende in eine Art Delirium. Wang Shuling wurde gehört, wie sie sagte: „Da liegt Reis auf dem Boden und ich möchte schlafen.“ Die Insassin Zhao Yan kam herüber, zeigte auf die Wand und fragte Wang, was das sei. Wang sagte, es sei der Himmel. Zhao zeigte dann auf sich selbst und fragte Wang, ob sie sie wiedererkenne. Wang sagte nein. Als nächstes fragte Zhao sie, ob sie schlafen wolle, was Wang bejahte. Zhao holte eine Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa heraus und ließ Wang ihren Namen darauf schreiben. Dann durfte sie schlafen gehen.
An Ling war so erschöpft, dass sie nicht mehr weiterlaufen konnte. Der Gefängnisarzt stach ihr mit langen Nadeln in die Fußsohlen. Die Häftlinge Wang Fengchun und Yang Ping stachen auch andere Praktizierende mit Nadeln in die Fußsohlen.
Der Foltermarathon dauerte insgesamt elf Tage. Während dieser Zeit versuchten Shang und eine weitere Praktizierende, Jia Shuying, die Häftlinge Zhu Yuhong und Li Guihong davon abzuhalten, die Praktizierende Ni Shuzhen zu schlagen. Li trat Shang an den Hals, woraufhin sie in Ohnmacht fiel.
Kurz nach dem Ende der Foltersitzung fielen Shang an beiden Füßen die Zehennägel der großen Zehen ab. Außerdem bekam sie am ganzen Körper Krätze, die unbeschreiblich juckte und sie oft nachts wach hielt.
Im Februar 2004, als Shang sich weigerte, die Häftlingsuniform zu tragen, zogen die Wärterin Zhang Chunhua und die Häftlinge Zhao Yanhua, Song Libo und Zhu Yuhong sie aus und zwangen sie, die Häftlingsuniform anzuziehen. Dann drehten sie ihr eine Hand auf den Rücken, um ihr Handschellen anzulegen, und zogen ihr die andere Hand von vorne über die Schulter. Diese Folter war an sich schon unerträglich genug, aber die Wärter fügten den Handschellen noch eine Kette hinzu und ließen sie durch die Querstange der obersten Koje eines Bettes laufen. Ihre Füße konnten kaum den Boden berühren. Wegen der Schmerzen wurde sie bald ohnmächtig. Nachdem sie wieder zu sich gekommen war, ging die Folter weiter. Die Wärterinnen ließen sie später eine Nacht lang in diesen Handschellen liegen.
Folterdarstellung: mit Handschellen hinter dem Rücken gefesselt
Im Dezember 2004 zwangen die Insassinnen die Falun-Dafa-Praktizierenden, sich über Nacht auf den Betonboden im Flur zu setzen, und öffneten das Fenster, um sie frieren zu lassen. Die Folterung dauerte 20 Tage, und die Praktizierenden mussten tagsüber weiterhin ohne Bezahlung arbeiten.
Zusätzlich zu den oben genannten Folterungen wurde Shang auch die Hose ausgezogen und anschließend wurde ihr mit einem Holzklotz oder Pantoffeln auf das Gesäß geschlagen.
Sie wurde im April 2005 entlassen.
Zweite Inhaftierung in einem Arbeitslager
Shang wandte sich im November 2011 an Yan Hecheng, den Leiter des Büro 610 der Stadt Ning'an, und forderte ihn auf, Falun-Dafa-Praktizierende nicht zu verfolgen. Als Vergeltung wies Yan die Staatssicherheitsabteilung der Städte Mudanjiang und Ning'an an, sie am 28. November 2011 bei der Arbeit zu verhaften. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis in Mudanjiang festgehalten, doch die Polizei weigerte sich, ihrer Familie ihren Aufenthaltsort mitzuteilen. Ihre Familie suchte das Polizeirevier und das Büro 610 auf, um nach ihr zu suchen, aber ohne Erfolg.
Shang wurde im Januar 2013 zur Verbüßung einer 20-monatigen Haftstrafe in das Zwangsarbeitslager für Frauen in der Provinz Heilongjiang verlegt. Dort wurde sie in Isolationshaft gehalten und rund um die Uhr überwacht. In dem Raum gab es weder eine Uhr noch einen Wecker. Sie durfte nicht in die Cafeteria gehen, um zu essen, und musste den ganzen Tag auf einem kleinen ungepolsterten Plastikhocker sitzen. Die Wärter kamen morgens, nachmittags und abends und forderten sie auf, Falun Dafa abzuschwören. Sie stand unter enormem psychischen Druck.
Nach einem Monat dieser „strengen Führung“ wurde Shang von dem Wärter Lu Boya und dem Häftling Ba Lihua erneut aufgefordert, ihren Glauben aufzugeben. Sie packten ihre Hand und versuchten, sie zu zwingen, einen Fingerabdruck auf eine vorbereitete Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa zu machen. Sie wehrte sich mit aller Kraft und ihre Hand wurde verletzt und schwoll an. Aufgrund der Verfolgung verspürte sie ein Engegefühl in der Brust, ihr Haar wurde grau und alle ihre Zähne wurden locker. Später fielen ihr die Vorderzähne aus. Sie wurde am 2. August 2013 entlassen.
Früherer Bericht:
18 Falun-Dafa-Praktizierende an einem Tag verhaftet (Stadt Ning’an, Provinz Heilongjiang)
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