Zwei Frauen wegen ihres Glaubens jahrelang inhaftiert – nun erneut vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Zwei Einwohnerinnen von Jieyang, Provinz Guangdong, standen am 21. Februar 2025 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktizieren. Yuan Yinying, 74, und Zheng Zuejun, 61, wurden bereits früher wegen ihres Glaubens verfolgt.

Das Bezirksgericht Jiedong der Stadt Jieyang hat ihre Familienangehörigen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, über die virtuelle Anhörung informiert. Yuans Familie beauftragte einen Anwalt mit ihrer Vertretung, der sie über den Prozess informierte. Da Zhengs Angehörigen keinen Anwalt beauftragten, hatten sie von der Anhörung keine Kenntnis. Die beiden Praktizierenden werden in der Haftanstalt Jieyang festgehalten und warten nun auf ihr Urteil.

Im März 2024 meldete jemand in der benachbarten Stadt Chaozhou (Provinz Guangdong) den Fund von Falun-Dafa-Materialien. Die Polizei von Chaozhou vermutete, dass sie von Falun-Dafa-Praktizierenden in Jieyang stammten. Sie forderten Unterstützung durch das Büro 610 der Provinz Guangdong, das daraufhin das untergeordnete Büro 610 der Stadt Jieyang zur Überwachung der örtlichen Praktizierenden beauftragte. Nach einer gewissen Zeit vermuteten die Beamten von Jieyang, dass die weiblichen Praktizierenden Zheng, Yuan und Lin Jieshan die Materialien in Chaozhou verteilt hätten.

Am 9. Mai 2024 durchsuchten Beamte verschiedener Staatssicherheitsabteilungen und Polizeistationen Zhengs Wohnung. Es waren Beamte von Chaozhou, aus dem Bezirk Raoping, der Stadt Jieyang und der ihr unterstellten Staatsicherheitsabteilung Rongcheng sowie der Polizeistationen Dongsheng und Ronghua.

Anschließend brachten die Polizeibeamten Zheng zu ihrer ehemaligen Wohnung, von der sie sagte, sie sei verkauft worden. Sie glaubten ihr erst, als sie sahen, dass dort andere Menschen wohnten. In der Nacht drangen sie in Lins Wohnung ein und verschleppten Lin zur Polizeistation Dongsheng. Einige Stunden später wurde sie wieder freigelassen, nur um einige Tage später erneut in Gewahrsam genommen zu werden. Die Polizei hielt sie für weitere zehn Tage fest und ließ sie dann wieder frei. Zheng und Yuan blieben weiterhin in der Haftanstalt Jieyang inhaftiert.

Yuans frühere Verfolgung: Zwei Jahre Zwangsarbeit und fünf Jahre Gefängnis

Am 1. Januar 2000 fuhr Yuan nach Peking, um für Falun Dafa zu appellieren, und wurde von mehreren Beamten der Bezirkspolizei Rongcheng, die in Peking stationiert waren, um Praktizierende aus Jieyang abzufangen, verhaftet. Sie brachten sie zum Verbindungsbüro der Stadt Jieyang in Peking, durchsuchten sie und beschlagnahmten 800 Yuan und ihren Ausweis. Die Polizei hat ihr das Geld und den Ausweis bis heute noch nicht zurückgegeben.

Zheng wurde in einem winzigen Raum mit über zehn anderen Praktizierenden festgehalten. Tagsüber war es ihnen nicht erlaubt, sich hinzusetzen. Jeder erhielt pro Tag lediglich zwei gedämpfte Brötchen und durfte nur zweimal die Toilette benützen. Die Polizei erpresste von Zhengs Mann 50.000 Yuan (etwa 6.380 Euro) als Gegenleistung für ihre Freilassung, aber er konnte ihnen lediglich etwas mehr als 10.000 Yuan geben. Daraufhin brachten sie Zheng zurück nach Jieyang und hielten sie dort zwei Wochen lang fest. Nach ihrer Freilassung wurden sie und ihre Familienangehörigen mehrfach von der Polizei schikaniert.

Aus Protest gegen die Verfolgung praktizierten insgesamt 280 Praktizierende, darunter Yuan und Zheng, auf einem öffentlichen Platz die Falun-Dafa-Übungen und wurden festgenommen. Yuan wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Während Yuan ihre Strafe absaß, wurde ihre Familie ständig von der Polizei bedroht. Auch nach ihrer Entlassung schikanierte die Polizei sie weiterhin zu Hause, hörte ihr Telefon ab und überwachte ihre Aktivitäten. Ihr Mann konnte dem Druck nicht mehr standhalten. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich zusehends, bis er Anfang März 2003 verstarb.

Am 12. Januar 2006 wurde Yuan in ihrer Wohnung festgenommen und in die Haftanstalt Jieyang gebracht. Sie entwickelte Bluthochdruck und bekam einen Rückfall der Lymphtuberkulose. Trotzdem verweigerte die Haftanstalt ihr jegliche medizinische Behandlung mit der Begründung, dass sie ja sowieso keine Medikamente einnehmen würde, selbst wenn bei ihr eine Krankheit diagnostiziert würde.

Am 21. Juli 2006 wurde Yuan im Geheimen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie weigerte sich, das Urteil zu unterschreiben. Am 27. Juli 2006 packten drei Personen ihre Hand, um sie zur Unterschrift zu zwingen. Sie widersetzte sich standhaft.

Im August 2006 wurde Yuan in das Frauengefängnis der Provinz Guangdong überstellt. Während ihrer Haft zwangen die Wärter sie, täglich Informationen zu lesen und Videos anzuschauen, die Falun Dafa diffamierten. Außerdem stifteten sie die Insassinnen an, sie mit obszönen Worten zu beleidigen. Sie wurde rund um die Uhr überwacht, selbst wenn sie auf die Toilette ging. Sie weigerte sich, den Forderungen der Wärter nachzukommen, und war oft verschiedenen Misshandlungen ausgesetzt, wie zum Beispiel stundenlangem Stehen oder Sitzen, Verbot, auf die Toilette zu gehen oder zu duschen, Schlafentzug, Verbot des Einkaufs von Dingen des täglichen Bedarfs, sowie Verbot von Besuchen, Telefonaten oder Briefverkehr mit ihren Familienangehörigen.

Zhengs frühere Verfolgung

Am 1. Januar 2000 reiste Zheng nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen, und wurde von einem Beamten in Zivil zum Verbindungsbüro der Stadt Jieyang in Peking gebracht. Er beschlagnahmte ihren Ausweis sowie ihr Bargeld, hielt sie in einem kleinen Raum fest und gab ihr an diesem Tag nur zwei gedämpfte Brötchen zu essen. Am darauffolgenden Tag entsandte die Polizeibehörde des Bezirks Rongcheng in Jieyang Leute nach Peking, um sie abzuholen. In Jieyang wurde Zheng 15 Tage lang festgehalten und mit einer Geldstrafe von 6.500 Yuan (etwa 829 Euro) belegt. Vor ihrer Freilassung knöpfte ihr die örtliche Haftanstalt 800 Yuan ab.

Bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen konnte, verlangte Zhengs Arbeitgeber von ihr eine schriftliche Erklärung, in der sie Falun Dafa aufgab. Ihre Familienangehörigen befürchteten, in die Sache hineingezogen zu werden, und schickte sie zurück in ihren Heimatort im Kreis Raoping. Anfang März 2000, während der beiden jährlichen politischen Versammlungen des kommunistischen Regimes, wurde sie von der Polizei in Jieyang zurückeskortiert und für unbekannte Dauer in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten.

Am 22. Juni 2000 wurde Zheng dazu verleitet, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden, und dabei festgenommen. Sie wurde einen Tag lang festgehalten und danach freigelassen. Am 25. Juni desselben Jahres führten Zheng, Yuan und 278 weitere Praktizierende auf einem öffentlichen Platz die Falun-Dafa-Übungen durch, wurden verhaftet und zu den entsprechenden örtlichen Polizeistationen gebracht. Zheng wurde zwei Wochen lang festgehalten und zu einer Geldstrafe von 600 Yuan verurteilt, bevor man sie zu einer Polizeistation brachte, und sie dort bis zum 6. September 2000 festhielt. Auch sie wurde zu einer Geldstrafe von über 1.400 Yuan (etwa 179 Euro) verurteilt. Noch am selben Tag reichte ihr Mann die Scheidung ein, da er befürchtete, in die Sache verwickelt und verfolgt zu werden. Sie hatte Verständnis für seine Bedenken und unterschrieb die Scheidungspapiere.

Am darauffolgenden Tag, dem 7. September 2000, wurde Zheng zu Zwangsarbeit verurteilt – die Dauer ist nicht bekannt. Die Wärter des Arbeitslagers zwangen sie, sich Videos anzusehen, die Falun Dafa verleumdeten. Später musste sie jeden Tag von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr abends schwere Arbeit verrichten. Nach Ablauf ihrer Haftzeit wurde sie weitere 40 Tage festgehalten und erst dann freigelassen.

In den darauffolgenden Jahren wurde Zheng zu Hause immer wieder schikaniert und aufgefordert, Erklärungen über den Verzicht auf Falun Dafa zu unterschreiben.