Weitere Informationen über die Verfolgung im Frauengefängnis der Provinz Sichuan

(Minghui.org) Kurz nachdem Xie Changchun am 19. April 2024 eine einjährige Haftstrafe im Frauengefängnis der Provinz Sichuan abgesessen hatte, verspürte sie starke Schmerzen auf der linken Unterleibsseite. Ihre Haut verfärbte sich dunkel und sie magerte ab. Vier Monate später, am 12. August, starb sie im Alter von 80 Jahren. Ihre Familienangehörigen vermuten, dass ihr im Gefängnis giftige Medikamente verabreicht worden waren.

Mindestens 21 weitere Falun-Dafa-Praktizierende, die wegen ihres Glaubens im Frauengefängnis der Provinz Sichuan inhaftiert waren, sind im Laufe der Jahre verstorben. Das Gefängnis, früher als Frauengefängnis Chuanxi und Binjiang bekannt, wurde 2007 in seinen jetzigen Namen umbenannt, und im Mai 2003 von der Stadt Yaan in den Bezirk Longquanyi der Stadt Chengdu verlegt.

Minghui.org hat bereits früher über die Folter von Praktizierenden in diesem Gefängnis berichtet. Dieser Bericht enthält zusätzliche Informationen.

Kurz nach der Aufnahme ins Gefängnis wird eine Praktizierende über drei Monate hinweg einer „strengen Verwaltung“ unterzogen, wobei zwei „Helferinnen“ sie rund um die Uhr überwachen. In den ersten zwei Monaten muss sie den ganzen Tag Schriften lesen und sich Sendungen ansehen, die Falun Dafa verleumden. Sie darf ihre Zelle nicht verlassen und wird gezwungen, verschiedene Erklärungen zu unterschreiben oder ihre Fingerabdrücke darauf zu setzen, in denen sie Falun Dafa anprangert und ihren Glauben aufgibt. Im dritten Monat wird sie auf öffentlichen Versammlungen kritisiert und wöchentlich zum Schreiben von Gedankenberichten gezwungen.

Das Beenden der „strengen Verwaltung“ bedarf einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Gefängnisses. Die Praktizierenden, die als „normgerecht“ eingestuft werden, kommen in die nächste Phase, in die sogenannte „Verschärfungsphase“, in der sie kontinuierlich einer „erneuten Prüfung“ unterzogen werden, um festzustellen, ob sie weiterhin standhaft an ihrem Glauben an Falun Dafa festhalten. Außerdem müssen sie bis zu ihrer Freilassung monatliche Gedankenberichte verfassen. Nach der Verschärfungsphase werden sie in Werkstätten eingeteilt, wo sie bis zu elf Stunden täglich unentgeltlich schwer arbeiten müssen. Jeder Praktizierenden wird eine ihrem Alter entsprechende Quote zugeteilt. Wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllen, wird ihnen nicht erlaubt, zusätzliche Lebensmittel oder Dinge des täglichen Bedarfs wie Toilettenpapier, Shampoo, Seife und Waschmittel zu kaufen.

Alle Praktizierenden müssen zudem zwei Tests absolvieren, einen nach der Aufnahme und einen weiteren unmittelbar vor der Entlassung. Die darin enthaltenen Fragen greifen Falun Dafa und seinen Begründer an. Diejenigen, die die Fragen nicht „korrekt“ beantworten, müssen mit weiteren Strafen rechnen.

Neben den Praktizierenden werden auch nichtpraktizierende Insassen einer Gehirnwäsche mit Hasspropaganda gegen Falun Dafa unterzogen, um ihren Hass gegen die Praktizierenden zu schüren. Alle, sowohl Praktizierende als auch Nicht-Praktizierende, müssen vor ihrer Freilassung ein Dokument mit der Bezeichnung „Zehn-Nein“ unterschreiben, das Folgendes beinhaltet: (1) keine Materialien oder Informationen aus dem Gefängnis mitzunehmen; (2) sich nach der Entlassung nicht in der Nähe des Gefängnisses aufzuhalten; (3) keine Feuerwerkskörper in der Nähe des Gefängnisses zu zünden; (4) keine [neu entlassenen Häftlinge] mit einer Autokolonne abzuholen; (5) keine große Veranstaltung [zur Feier der Entlassung aus dem Gefängnis] abzuhalten; (6) keine Kontaktaufnahme zu Verwandten von noch inhaftierten Gefangenen; (7) keine Kontaktaufnahme zu anderen entlassenen Gefangenen oder Familienmitgliedern; (8) keine Kontaktaufnahme zu noch inhaftierten Gefangenen; (9) keine Petitionen nach der Entlassung; (10) keine Verleumdung der Gefängnisleitung oder des Justizsystems.

Das Gefängnis stellt überdies Briefe an die örtlichen Justizbehörden der frisch entlassenen Häftlinge aus, in denen sie diese zur Überwachung der ehemaligen Häftlinge beauftragt. Die Behörden wiederum verlangen von den freigelassenen Häftlingen die Unterzeichnung einer Fünfjahresvereinbarung, in der sie (die Behörden) sich verpflichten, sie nicht zu belästigen, sofern keine Kontrollen durch höhere Stellen angeordnet werden, sie jedoch anzurufen, um bei allfälligen Kontrollen entsprechende Inspektionen durchzuführen. Dabei garantieren sie, lediglich die Telefongespräche aufzuzeichnen, als Beweis, dass sie ihre Aufgabe zur Überwachung der frisch entlassenen Häftlinge, erfüllt haben.

Mindestens zwölf Praktizierende weiterhin inhaftiert

Die folgenden zwölf Praktizierenden befinden sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch immer in Haft:

Yuan Qiongxiu, 72, eine ehemalige Angestellte der Industrial and Commercial Bank of China, verbüßt eine vierjährige Haftstrafe.

Qin Zhengfang, 66, verbüßt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Liu Junhua, eine pensionierte Ärztin um die 80, verbüßt eine zweijährige Haftstrafe.

Du Yingfen, 70, verbüßt eine 20-monatige Haftstrafe.

Deng Deyu, 80, aus der Stadt Guang'an stammend, verbüßt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren.

Chen Yuqiong (70, aus der Stadt Yibin), Jiang Yiling (70, aus der Stadt Chengdu), Chen Ping (40, aus der Stadt Nanchong), Li Yuhua (aus der Stadt Nanchong), Wu Yingshu, Wu Yurong und Li Jun (aus dem Kreis Bi) verbüßen eine unbekannte Haftdauer.

Früherer Bericht:

Folter von Falun-Dafa-Praktizierenden – Einblicke in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan