Einblick in eine Gerichtsverhandlung gegen Falun-Gong-Praktizierende: Zwei Bürger zu Unrecht verurteilt

(Minghui.org) Zwei Einwohner von Shenyang, Provinz Liaoning, wurden am 20. Februar 2025 vor Gericht gestellt, weil sie Falun Dafa praktizieren.

Am 13. Juli 2024 wurden der 65-jährige Jin Xiaofeng und die 71-jährige Zhao Guiping verhaftet, als sie sich in der Öffentlichkeit unterhielten. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong erhob am 10. Dezember 2024 Anklage gegen sie, am 20. Februar 2025 standen die beiden Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Dadong.

Ihre jeweiligen Anwälte sowie Jins Tochter Mei, die als Verteidigerin fungierte, forderten ihren Freispruch. Auch verteidigten sich die beiden Praktizierenden vor Gericht selbst. Mei bezeugte die erstaunliche Kraft von Falun Dafa, indem sie erzählte, dass ihr Vater ein egoistischer Mensch gewesen sei, der sich um niemanden außer sich selbst gekümmert habe. Er habe oft mit seiner Familie gestritten und sich nur auf seine eigenen Bedürfnisse konzentriert. Seine Familie habe sich am Rande eines Zusammenbruchs befunden. Nachdem er angefangen habe, Falun Dafa zu praktizieren, habe er seine schlechten Gewohnheiten abgelegt und kümmere sich seitdem um seine kranken Schwiegereltern. Er sei auch jederzeit bereit, anderen Familienmitgliedern oder Freunden zu helfen, interessiere sich weniger für seine persönlichen Vorteile und ärgere sich nicht mehr über mangelhafte Produkte beim Online-Einkauf.

Der Vorsitzende Richter Zhang Jutao und die Staatsanwältin Wang Yu unterbrachen die Anwälte und Praktizierenden während des Prozesses mehrmals.

Wang beschuldigte Jin und Zhao, „eine Sektenorganisation zu benutzen, um die Strafverfolgung zu untergraben“ – die Standardanklage des kommunistischen Regimes zur Anschuldigung von Falun-Dafa-Praktizierenden. Die Verteidigung wies darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisieren oder als Sekte bezeichnen würde. Außerdem legte sie eine vom Generalbüro des Zentralkomitees der KPCh, vom Generalbüro des Staatsrates und des Ministeriums für politische Sicherheit am 9. April 2000 gemeinsam herausgegebene Mitteilung vor, mit dem Titel „Mitteilung des Ministeriums für politische Sicherheit hinsichtlich gewisser Fragen bezüglich der Identifizierung und Unterdrückung von Sektenorganisationen“. In dieser Bekanntmachung wurden 14 Kultorganisationen aufgeführt; Falun Dafa wurde jedoch nicht erwähnt.

Richter Zhang lehnte die gemeinsame Bekanntmachung als Beweis für die Unschuld der Angeklagten ab und rief: „Wie kann das als Beweis verwendet werden?“

Die Anhörung dauerte vier Stunden. Die beiden Praktizierenden warten derzeit auf ihr Urteil, während Jin im Bezirksgericht Dadong und Zhao in der ersten Haftanstalt in Shenyang festgehalten wird. Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Zhao im Jahr 2001 bereits zu zwei Jahren Zwangsarbeit und 2016 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden.

Den meisten Unterstützern untersagt, der Anhörung beizuwohnen

Die Familienangehörigen und Freunde der beiden angeklagten Praktizierenden – mehrere Dutzend Personen – erschienen am 20. Februar 2025 eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung, um 8:30 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude. Als Richter Zhang die vielen Unterstützer sah, forderte er sofort mehr Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte an, die innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes patrouillieren sollten.

Richter Zhang erlaubte nur zwei Unterstützern pro angeklagten Praktizierenden, an der Verhandlung teilzunehmen. Als Mei, die Verteidigerin, gegen diesen Gesetzesverstoß protestierte, behauptete ein Gerichtsvollzieher, dass auf der Tribüne nicht genügend Sitzplätze vorhanden seien. Mei insistierte, dass 40 Plätze zur Verfügung stünden, woraufhin der Gerichtsvollzieher entgegnete, dass die Zuschauer einen gewissen Abstand zueinander einhalten müssten. Daraufhin drohte Mei, eine Beschwerde gegen ihn einzureichen. Der Gerichtsvollzieher schwieg. Nachdem Mei wiederholt ihre Bedenken gegenüber Richter Zhang geäußert hatte, gestattete dieser schließlich fünf weiteren Unterstützern pro Praktizierenden, der Anhörung beizuwohnen.

Zhang versprach, nach Beginn der Anhörung weitere Unterstützer zur Anhörung zuzulassen. Die restlichen Unterstützer der beiden angeklagten Praktizierenden warteten über zwei Stunden auf dem Flur, ohne in den Gerichtssaal eingelassen zu werden. Erst da wurde ihnen klar, dass Zhang gelogen hatte. Es blieb ihnen nichts anderes übrig, als das Gerichtsgebäude zu verlassen. Danach behauptete ein Gerichtsvollzieher, sie hätten nicht mehr an der Anhörung teilnehmen wollen.

Laut Gesetz muss sich jeder Zuschauer einer einmaligen Sicherheitskontrolle unterziehen. Richter Zhang ordnete jedoch bei Mei und den 14 Unterstützern von Jin und Zhao eine zweite Sicherheitskontrolle an. Ein Beamter namens Sun (Dienstmarkennummer 210662) stellte Meis Handtasche auf den Kopf. Als sie ihn davon abhalten wollte, schrie er sie an, dass er eine Sicherheitskontrolle durchführe. Mei verlangte zu erfahren, welche Rechtsgrundlage er habe, woraufhin Sun Richter Zhang herbeirief, um die Sache mit Mei zu regeln. Zhang wusste darauf nichts zu erwidern und wies Sun an, nur eine kurze Stichprobe über den Inhalt in ihrer Handtasche durchzuführen. Mei argumentierte, dass bereits das Öffnen ihrer Handtasche einen Rechtsverstoß darstelle, da Familienverteidiger rechtlich mit Anwälten gleichgestellt seien. Dem Gesetz zufolge sind sowohl Anwälte als auch Familienverteidiger von Sicherheitskontrollen ausgenommen.

Dennoch ließ Zhang Meis Handtasche ein zweites Mal kontrollieren. Zudem wurden ihr Mobiltelefon und ihr Ausweis während des Prozesses einbehalten, ebenso die Telefone und Ausweise der 14 Unterstützer. Nachdem sie die Tribüne betreten hatten, wurden sie aufgefordert, so Platz zu nehmen, dass sich jeweils zwischen zwei Personen ein leerer Sitz befand.

Richter lehnt Antrag auf Ausschließung ab

Zhang eröffnete die Anhörung schließlich um 9.30 Uhr, 30 Minuten später als vorgesehen. Jin, sein Anwalt und seine Verteidigerin beantragten, Zhang und Wang auszuschließen. Zhang lehnte ihren Antrag ab, mit der Begründung, dass der Verteidigung kein Recht zustehe, eine erneute Prüfung ihres Ablehnungsantrags zu beantragen.

Mei wies darauf hin, dass laut Gesetz das Gericht die Sitzung zur Erörterung des Ablehnungsantrags unverzüglich vertagen müsse, und Richter Zhang nicht befugt sei, im Alleingang eine Entscheidung zu treffen.

Zudem betonte sie, dass der in der Anklageschrift genannte Staatsanwalt Hu Dan bei der Verhandlung hätte anwesend sein müssen. Stattdessen sei jedoch Staatsanwalt Wang erschienen. Nach geltendem Recht müsse die Verteidigung im Voraus über einen Wechsel des Staatsanwalts informiert werden. Wang nahm zu ihrer Stellungnahme keine Stellung. Wang äußerte sich nicht zu ihrer Stellungnahme.

Anschuldigungen gegen die angeklagten Praktizierenden seitens der Staatsanwaltschaft nicht beweisbar

Staatsanwältin Wang beschuldigte Jin und Zhao, „eine Sektenorganisation zu benutzen, um die Strafverfolgung zu untergraben“, versäumte jedoch, eine Rechtsgrundlage als Beweis vorzulegen, gegen welches Gesetz die beiden Praktizierenden angeblich verstoßen oder welchen Schaden sie einem Einzelnen oder der Gesellschaft insgesamt zugefügt haben sollen.

Als Mei erneut betonte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte einstufe, beharrte Staatsanwältin Wang darauf, dass das Praktizieren von Falun Dafa allein ausreiche, um Jin und Zhao eines Gesetzesverstoßes zu bezichtigen. Sie ging nicht näher auf die Relevanz der Beweise für die Staatsanwaltschaft ein, und zählte lediglich die Beweisstücke auf – darunter Falun-Dafa-Bücher, die in den Wohnungen der beiden Praktizierenden beschlagnahmt wurden. Sie legte keine originalen Beweismittel vor, sondern lediglich Fotos davon.

Mei wies darauf hin, dass die von der Polizei zur Verfügung gestellten Beweise ebenfalls unzulässig seien. Nach der Verhaftung ihres Vaters hätten die Beamten der Polizeistation Quanyuan versprochen, ihn nach drei Tagen freizulassen, sofern er seine Schuld eingestehe. Da er dies abgelehnt habe, habe die Polizei die Vernehmungsprotokolle gefälscht. Zhao bekräftigte, dass auch ihre Vernehmungsprotokolle frei erfunden seien, da sie nichts von dem gesagt habe, was in der Anklageschrift behauptet werde. Dies sei eindeutig in der Videoaufzeichnung des Verhörs zu sehen – deren Vorführung Richter Zhang während der Anhörung jedoch nicht zuließ.

Jin verteidigte auch sich selbst gegen die Polizeibeamten, die ihn beschuldigten, am 13. Juli 2024 Falun-Dafa-Informationsmaterialien verteilt zu haben. Er sei an besagtem Tag neben seinem Auto gestanden und habe sich mit Zhao unterhalten, als fünf Beamte in Zivil auf sie zugestürmt seien und sie festgenommen hätten. Die Beamten hätten angegeben, ihm seit drei Monaten gefolgt zu sein. Die vorsätzliche Festnahme sei in der Anklageschrift jedoch als spontane Verhaftung dargestellt worden, nachdem sie ihn beim Verteilen von Falun-Dafa-Informationen „erwischt“ hätten. Es sei zwar nichts Falsches daran, Informationen über Falun Dafa zu verteilen, aber an jenem Tag habe er keine Materialien verteilt.

Angesichts der Situation beantragten die Anwälte und Mei mehrmals, die Beweise der Anklage während der Anhörung abzulehnen. Richter Zhang lehnte ihre Anträge ab.

Angeklagte unfair behandelt

Staatsanwältin Wang verlas die Anklageschrift so schnell, dass ihre Worte kaum zu verstehen waren. Die beiden Praktizierenden und ihre Verteidiger baten sie, den Text zu wiederholen. Richter Zhang lehnte ihre Bitte ab, und wies sie zurecht: „Wie kommt es, dass ich sie deutlich verstanden habe?“

Als Jin, der aus gesundheitlichen Gründen zwei Nächte lang nicht geschlafen hatte, seine Verteidigungsrede mit schwacher Stimme vortrug, schrie Richter Zhang ihn an: „Bewegen Sie Ihren Mund näher an das Mikrofon! Haben Sie gehört? Gehen Sie näher ans Mikrofon!“

Zhang unterbrach die beiden Praktizierenden und ihre Verteidiger mehrmals. Als Mei gegen die Polizei aussagte, dass sie ihren Vater ohne rechtliche Grundlage verhaftet haben, herrschte Zhang sie an: „Habe ich Ihnen erlaubt zu sprechen?“ „Sie haben von Anfang an gegen das Gesetz verstoßen“, entgegnete Mei. „Die gesamte Anhörung ist ein rechtswidriger Prozess gegen gesetzestreue Bürger, die ihren spirituellen Glauben verteidigen!“ Daraufhin schwieg Richter Zhang.

Frühere Berichte:

65-Jähriger vor Gericht - Verteidigerin lehnt Richter und Staatsanwalt ab

65-Jähriger wegen seines Glaubens vor Gericht

Früherer Bericht (auf Chinesisch):

曾遭非法劳教和判刑 沈阳赵桂萍遭非法起诉