61-Jährige aus Peking wegen ihres Glaubens vor Gericht

(Minghui.org) Am 20. Januar 2025 stand eine 61-Jährige aus Peking wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.

Der Leidensweg von Zhang Baoling begann mit ihrer Verhaftung am 19. Juni 2022. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. 36 Stunden wurde sie auf der Polizeiwache Dahongmen festgehalten, bevor sie auf Kaution freikam.

Am 5. Juni 2023 rief die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai bei Zhang an und forderte sie auf, sich in zwei Tagen dort zu melden. Sie kam dem jedoch nicht nach, weil sie ihren kranken Bruder in ihrem Heimatort besuchte.

Am 23. Februar 2024 verhaftete der Beamte Gao Yong von der Polizeiwache Dahongmen die Praktizierende mit der Begründung, sie habe gegen die Kautionsauflagen verstoßen, indem sie ihren Bruder besucht habe. Als Gao sie zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus brachte, betrug ihr Blutdruck 214/115 mmHg (der Normalwert liegt bei 120/80 mmHg). Gao ordnete daraufhin an, ihr eine Blutprobe abzunehmen. Außerdem sollte sie Medikamente gegen Bluthochdruck einnehmen. Zhang weigerte sich.

Trotz Zhangs anhaltenden Bluthochdrucks brachte der Beamte sie im Anschluss in die Haftanstalt des Bezirks Fengtai. Dort stellte ein Arzt fest, dass ihr Blutdruck weiter gestiegen war. Daher nahm die Haftanstalt Zhang nicht auf. Gao unternahm mehrere Anläufe bei verschiedenen Büros, um sie trotzdem in der Haftanstalt unterzubringen. Doch die Beamten in der Haftanstalt weigerten sich beharrlich. Schließlich blieb Gao nichts anderes übrig, als Zhang freizulassen. Am 24. Februar um 2.30 Uhr wurde sie auf Kaution freigelassen.

Im Juli reichte die Polizei ihren Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai ein. Im November wurde sie angeklagt und ihr Fall an das dortige Gericht weitergeleitet.

Während der Anhörung am 20. Januar 2025 forderte Zhangs Anwalt Freispruch. Als der Staatsanwalt Falun Dafa immer wieder als Sekte bezeichnete, fragte die Praktizierende ihn nach der Rechtsgrundlage und wo denn stehe, dass das Praktizieren von Falun Dafa als Straftat eingestuft sei. Der Staatsanwalt schwieg; der Richter hingegen entzog Zhang das Wort.

Der Staatsanwalt spielte daraufhin ein Video ab, das er als Beweismittel der Anklage vorgelegt hatte. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich um eine defekte Datei handelte. Der Richter vertagte die Anhörung auf den 13. März 2025. Nähere Einzelheiten sind unbekannt.

Früherer Bericht:

60-jährige Pekingerin in weniger als zwei Jahren zweimal wegen ihres Glaubens verhaftet