[Verspätete Todesmeldung] Grausam verfolgt – 71-jährige Frau aus Gansu stirbt 2022

(Minghui.org)

[Anmerkung der Redaktion: Dieser Fall ist Teil einer Reihe von Todesfällen, die schon seit Langem auf der chinesischen Website von Minghui.org veröffentlicht, aber bisher nicht übersetzt wurden.]

Eine 71-jährige Frau aus Qingyang, Provinz Gansu, starb am 9. November 2022, nachdem sie jahrelang wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt worden war.

Jin Xiulan fuhr im April 2000 nach Peking, um für Falun Dafa zu appellieren, und wurde verhaftet. Nachdem sie zurückgebracht worden war, schlug der Beamte Zhang Xiaohua sie auf die Stirn und schlug ihren Kopf mehrmals gegen die Wand, sodass ihre Stirn stark anschwoll. Am nächsten Tag wurde sie zur Verbüßung einer einmonatigen Haftstrafe in das Gefängnis Xifeng gebracht.

Während ihrer Inhaftierung führte die Polizei Jin sowie 15 andere Praktizierende auf einem lokalen Jahrmarkt herum, um sie zu demütigen. Anschließend wurden sie auf einer öffentlichen Versammlung, an der Grund- und Mittelschüler teilnahmen, kritisiert. Jin wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Yuan verurteilt und musste 150 Yuan zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten in der Haftanstalt berappen, bevor sie freigelassen wurde.

Am 15. Juli 2000 wurde sie abermals verhaftet und für eine unbekannte Dauer in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten. Im November 2000 führte die Polizei eine Razzia in ihrer Wohnung durch und sperrte Jin einen Monat lang im Gefängnis Xifeng ein.

Im Januar 2001 fuhr Jin erneut nach Peking, um für Falun Dafa einzustehen. Sie wurde verhaftet und in eine Haftanstalt überstellt. Aus Protest trat sie in den Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Die Polizei hängte sie oft auf und übergoss sie mit kaltem Wasser. Sie schockten sie mit Elektrostäben und zwangen sie anschließend, drei Nächte lang auf einer Steinbank zu sitzen. Sie hörten mit der Folter erst auf, als sie ihren Namen und ihre Adresse preisgab. Danach wurde sie zurück nach Gansu gebracht, einen Monat lang im Gefängnis Xifeng festgehalten und anschließend in ein Drogenrehabilitationszentrum verlegt.

Am 12. Februar 2001 verdingte die Polizei Jin für unbekannte Dauer zu Zwangsarbeit und brachte sie noch am gleichen Tag in das erste Zwangsarbeitslager von Pingantai. Der Teamleiter Hu Xiuqin schlug ihr auf das Kinn, das daraufhin anschwoll und eine Prellung aufwies. Außerdem befahl er drogenabhängigen Insassen, Jin zu verprügeln und auf ihr herumzutrampeln. Sie hatte so starke Schmerzen, dass sie über einen Monat lang kaum atmen konnte. Hu zwang sie dennoch, schwere Arbeit zu verrichten und legte ihr über drei Tage hinweg Handschellen an. Jin wurde an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei bis vier Mal pro Tag verprügelt.

Mehr als einmal wurde Jin bis zu zehn Stunden aufgehängt, wobei ihre Füße den Boden nicht berührten. Nachdem die Wärter sie wieder heruntergelassen hatten, wiesen sie drogenabhängige Insassen an, ihr in den Rücken zu schlagen. Danach konnte sich Jin nicht mehr aufrichten. Trotzdem versetzten die Wärter ihr zusätzlich Elektroschocks. Als Jin das Bewusstsein verlor, übergossen die Wärter sie mit kaltem Wasser, um sie wiederzubeleben.

Am 23. Juni 2008 führte die Polizei während ihrer Abwesenheit eine Razzia in ihrer Wohnung durch. Um einer weiteren Verhaftung zu entgehen, tauchte Jin unter. Als sie 2013 nach Hause zurückkehrte, wurde sie bald darauf festgenommen und die meisten ihrer Wertsachen beschlagnahmt.

Am 13. und 27. Juli 2020 schikanierten Polizisten Jin zu Hause und fotografierten sie ohne ihr Einverständnis. Am 5. August 2020 tauchten die Beamten erneut auf und gingen erst wieder, nachdem sie alle Zimmer durchsucht hatten. Ab dem 12. Oktober 2020 intensivierten sich die Schikanen und Jin musste innerhalb kurzer Zeit noch 12 weitere Male Schikanen ertragen. Wenn sie nicht zu Hause war, zwang die Polizei ihren Mann, ihre Verwandten aufzusuchen und nachzusehen, ob sie dort war.

Die unerbittliche Verfolgung forderte ihren Tribut: Jin starb am 9. November 2022.

Früherer Bericht:

Frau Jin Xiulan, 55, erinnert sich an ihre Verfolgung