(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Mudanjiang, Provinz Heilongjiang, ist am 27. März 2025 an den Folgen der Verfolgung ihres Glaubens an Falun Dafa verstorben. Chen Jinfeng war einmal in einem Arbeitslager und zweimal in einem Gefängnis inhaftiert, insgesamt 13 Jahre. Die unerbittliche Folter forderte einen hohen Tribut: ihre Gesundheit litt und schließlich verlor sie ihr Leben. Sie war 74 Jahre alt.
Chen arbeitete früher als Bibliothekarin an der Mudanjiang Forst-, Radio- und Fernsehuniversität. Sie begann 1998, Falun Dafa zu praktizieren, und erholte sich bald darauf von vielen schweren Krankheiten. Darunter waren Trigeminusneuralgie, Knochenhyperplasie, niedriger Blutdruck und Myasthenia gravis (eine chronische neuromuskuläre Autoimmunerkrankung, die eine schwankende Schwäche der Skelettmuskeln verursacht). Da sie auch nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 an Falun Dafa festhielt, wurde sie wiederholt inhaftiert und gefoltert.
Zusätzlich zu der Inhaftierung und der Folter, die sie im Laufe der Jahre erdulden musste, wurde sie von ihrem Arbeitgeber entlassen und erhielt seit August 2000 keine Rente mehr. Das war die Folge der Verfolgungspolitik, wie der ehemalige Chef der Kommunistischen Partei Jiang Zemin sie verfügt hatte, „Falun-Gong-Praktizierende finanziell zu ruinieren“.
Während Chen inhaftiert war, hatte ihr Sohn, der damals im College-Alter war, Schwierigkeiten, seine Ausbildung zu finanzieren, und war unterernährt. Obwohl seine Hochschule ihm vorschlug, sich krankschreiben zu lassen, besuchte er weiterhin Kurse und nahm Gelegenheitsjobs an, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung musste er schließlich das Studium abbrechen.
Die ersten beiden Verhaftungen und zwei Jahre Zwangsarbeit
Chen wurde erstmals am 24. Juli 2000 verhaftet, nachdem sie von Polizisten verfolgt worden war, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Die Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, ihr Tonaufnahmegerät und ihre Informationsmaterialien. Sie wurde sechs Wochen lang im Untersuchungsgefängnis in Mudanjiang festgehalten. Die Wärter erpressten 3.000 Yuan (ca. 361 Euro) von ihr; zudem musste sie noch weitere 250 Yuan (ca. 30 Euro) für die Lebensmittelkosten zahlen.
Am 5. Oktober 2000 wurde Chen erneut verhaftet, weil sie sich in Peking für Falun Dafa eingesetzt hatte. In der Haftanstalt des Kreises Huairou wurde sie von einem Beamten gezwungen, sechs Stunden lang in gebückter Haltung zu verharren. Außerdem legten sie ihr Handschellen an und zogen die Handschellen mit einem Handtuch nach vorne, bis sie auf dem Boden zusammenbrach. Dann traten sie auf ihre Hände. Sie zerrissen auch Falun-Dafa-Bücher und beschimpften Falun Dafa vor ihren Augen.
Einige Tage später wurde sie von zwei Polizeibeamten zum Verbindungsbüro der Stadt Mudanjiang in Peking gebracht. Die Beamten erpressten Tausende von Yuan von ihr, um ihren persönlichen Urlaub in Peking zu finanzieren, bevor sie sie am 10. Oktober 2000 zurück nach Mudanjiang brachten. Chen wurde in einer örtlichen Haftanstalt festgehalten und im Januar 2001, kurz vor dem chinesischen Neujahrsfest, in ein Arbeitslager verlegt, wo sie zwei Jahre lang inhaftiert blieb.
Nachdem Chen im Oktober 2002 freigelassen worden war, versuchte die Polizei, sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung zu bringen. Sie protestierte und die Polizei ließ sie schließlich gehen.
Erste Freiheitsstrafe von fünf Jahren nach der dritten Verhaftung
Chen wurde am 29. April 2003 zum dritten Mal verhaftet. Sie war angezeigt worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa aufgehängt hatte. Während des Verhörs auf dem Polizeirevier Xiangyang legten ihr Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Aimin Handschellen an, drückten sie auf den Boden und traten auf ihren Kopf.
Polizisten fesselten sie an einen Metallstuhl, flößten ihr gewaltsam Senföl ein und wickelten ihren Kopf in eine Plastiktüte, so dass sie fast erstickt wäre. Sie wiederholten die Folterungen mehrmals. Chen litt danach unter starken Schmerzen.
Die Polizisten versuchten, von ihr Informationen über andere Falun-Dafa-Praktizierende zu bekommen. Als sie sich weigerte, eskalierte die Folter. Sheng Xiaojiang, der stellvertretende Leiter der Polizeiabteilung des Bezirks Aimin, schrie: „Schlagt sie tot! Niemand muss die Verantwortung tragen, wenn sie stirbt.“
Mehrere Beamte fesselten sie an einen Stuhl und zogen an ihren Gliedmaßen in verschiedene Richtungen. Ein Beamter versetzte ihr gleichzeitig mit einem Elektrostab Schocks auf die Hände. Sie verlor das Bewusstsein. Nachdem sie wieder zu sich gekommen war, ging die Folter weiter. Ein Beamter schlug auf ihre Arme ein, sodass ihre Arme schwarz und blau wurden und sie sie nicht mehr heben konnte. Sie bedeckten auch ihren Kopf und drückten ihre Schienbeine gegen die Tischkante.
Nach stundenlanger Folter brachten die Polizisten Chen in eine Haftanstalt. Aufgrund des Senföls, das ihr zwangsweise verabreicht worden war, hatte sie einen aufgeblähten Magen, was dazu führte, dass sie Schwierigkeiten hatte, zu essen oder sich hinzulegen. Einmal konnte sie nicht mehr atmen und verlor das Bewusstsein. Ihre Zellengenossen riefen Yang, den Arzt des Gefängnisses an, der sich gleichgültig verhielt und sich weigerte, sie zu behandeln.
Das Bezirksgericht Aimin verurteilte Chen später zu fünf Jahren Gefängnis. Weil Chen Krätze hatte, weigerte sich das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang, sie aufzunehmen und schickte sie zurück in die Haftanstalt. Yu Changlong, der Leiter der Haftanstalt, war wütend. Er wies die Wärter an, sie auszuziehen und tagelang in einer gespreizten Haltung auf einem Bett festzuhalten, ohne ihr zu erlauben, die Toilette zu benutzen. Ihr Zustand verschlechterte sich rasch.
Chen wurde schließlich am 4. September 2004 ins Gefängnis eingeliefert, nachdem sie 16 Monate im Untersuchungsgefängnis inhaftiert gewesen war.
Weil Chen die Falun-Dafa-Übungen im Gefängnis machte, wurde sie im Oktober 2006 mit Handschellen ans Bett gefesselt. Sie bekam Herzrasen und wurde Anfang 2007 ins Gefängniskrankenhaus verlegt, nachdem sie nicht mehr handlungsfähig war. Ihr Zustand war ernst, als sie am 29. April 2008 entlassen wurde.
Zweite Haftstrafe von sechs Jahren nach der vierten Verhaftung
Am 29. April 2009, nur ein Jahr nach ihrer Freilassung, wurde Chen erneut verhaftet, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Da sie sich weigerte, mit den Wärtern im Untersuchungsgefängnis zu kooperieren, legten sie ihr Handschellen an und traten ihr gegen den Kopf, bis sie das Bewusstsein verlor. Sie stachen ihr mit Nadeln in die Finger und stießen ihr mit Ellbogen in die Brust. Sie litt tagelang unter starken Brustschmerzen und hatte Schwierigkeiten beim Atmen und Gehen.
Das Bezirksgericht Aimin verurteilte Chen im August 2009 zu sechs Jahren Haft. Sie wurde im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingesperrt und am 29. April 2015 entlassen.
Ihr Tod
Als Chen wieder zuhause war, schikanierten Polizisten sie und ihren Sohn weiterhin. Am 11. Juli 2022 durchsuchten Beamte der Polizeiwache Yangming ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und ein Porträt des Begründers von Falun Dafa. Auch ihr Sohn wurde zweimal zum Verhör auf die Polizeiwache gebracht.
Nach Jahren der Haft und Folter konnte Chen weder stehen noch gehen. Aufgrund von Verletzungen ihrer inneren Organe litt sie unter übermäßigem Schleim. Sie fühlte sich ständig schwach und schwitzte. Ihr fielen nach und nach die Zähne aus. Außerdem litt sie an chronischen Mundgeschwüren. In ihren letzten Lebensjahren ließ ihr Gedächtnis nach und sie musste sich nach dem Essen oft übergeben. Sie starb schließlich am 27. März 2025 im Alter von 74 Jahren.
Früherer Bericht:
Mudanjiang: Praktizierende nach 13 Jahren Haft und Folter bettlägerig
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