(Minghui.org) Eine 31-jährige Ärztin aus der Stadt Shijiazhuang in der Provinz Hebei wurde in der Zeit von November 2024 bis April 2025 dreimal vom Gericht angehört. In dem Prozess geht es um ihren Glauben an Falun Dafa

Li Lixia hat ihr Studium an der Medizinischen Hochschule Hebei abgeschlossen und sich in der Corona-Pandemie einen Namen gemacht. Als Anfang 2021 eine neue COVID-Welle Shijiazhuang heimsuchte, meldete sich Li freiwillig, um in den Quarantänegebieten zu arbeiten und zu leben, damit sie die Patienten besser versorgen konnte. Ihre selbstlose Tat brachte ihr viel Lob ein. Doch nun steht sie wegen ihres Glaubens vor Gericht. 

Die Polizei hatte Li ins Visier genommen, nachdem sie im März 2024 Informationen, die Falun Dafa verleumdeten, von einer Anschlagtafel entfernt hatte. Diese waren vom Ausschuss für Politik und Recht des Bezirks Qiaoxi aufgehängt worden. 

Lis Festnahme erfolgte in der Nacht des 25. März 2024. Vier Beamte stürmten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, Computer, Mobiltelefon, einen defekten Drucker sowie andere Gegenstände. Dann brachten sie Li zur Polizeiwache Zhentou. Am nächsten Tag überführten die Beamten die junge Ärztin in die Zweite Haftanstalt der Stadt Shijiazhuang.

Auf Befehl des Ausschusses erhob der Staatsanwalt Zhang Shiyao von der lokalen Staatsanwaltschaft Anklage gegen Li. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. Mehrfach baten die beiden Anwälte von Li den Staatsanwalt um ein Treffen, das dieser jedoch unter verschiedenen Vorwänden ablehnte. Als die Anwälte ihn schließlich erreichten, erklärte er, er habe den Fall bereits an das Bezirksgericht Qiaoxi weitergeleitet. Dadurch konnten die Anwälte die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht mehr überprüfen und zum Sachverhalt Stellung nehmen.

Erste Anhörung

Vor der ersten Anhörung am 20. November 2024 stellten die Anwälte fest, dass zehn der CDs, die angeblich aus der Wohnung ihrer Mandantin beschlagnahmt worden waren, nicht abgespielt werden konnten. Damit gab es keine Möglichkeit, deren Inhalt zu überprüfen. Staatsanwalt Zhang nahm sie dennoch als Teil der Beweismittel in die Anklage auf.

Während der Anhörung beantragten die Anwälte für Li Freispruch. Sie betonten, dass es in China kein Gesetz gibt, das das Praktizieren von Falun Dafa als Straftat einstuft. Auch der Besitz von Materialien über Falun Dafa stelle keine Straftat da, sodass die beschlagnahmten Dokumente ihr rechtmäßiges Eigentum seien.

Die Anwälte gingen auch gegen Staatsanwalt Zhang vor, dem sie eine Fälschung von Beweismitteln vorwarfen. Sie wiesen darauf hin, dass er jeden doppelseitigen Flyer, der aus Lis Wohnung beschlagnahmt worden war, als zwei Flyer registriert hatte. Damit sollte die Mindestmenge an Beweismitteln erreicht werden, die für die Anklageerhebung gegen eine Verdächtige erforderlich war.

Nach der Anhörung reichte Li bei verschiedenen Behörden auf kommunaler, Provinz- und Regierungsebene Beschwerde gegen den Staatsanwalt ein. Ihre Familie forderte beim Gericht ihre Freilassung und die Einstellung des Verfahrens, erhielt jedoch keine Antwort.

Im März 2025 teilte die Vorsitzende Richterin Qi Jingjing Lis Anwälten mit, dass sie eine Mitteilung der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde der Stadt Shijiazhuang erhalten habe, unterzeichnet von Du Jingbo und Zhang Kangping. Darin hieß es, die Beweismittel seien überprüft worden. Bei den in Lis Wohnung beschlagnahmten Gegenständen würde es sich um „Sektenpropaganda“ handeln. Die in der Mitteilung aufgeführten Beweise unterschieden sich jedoch von den Angaben in der Anklageschrift. 

Zweite Anhörung 

Die zweite Anhörung fand am 1. April 2025 statt. Richterin Qi hatte Li zuvor jedoch nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, über die Beweisüberprüfung informiert. 

Während der Anhörung fragten die Anwälte den Staatsanwalt, der eine Gesichtsmaske trug, welche Kategorie von Beweismitteln die Überprüfung betreffe. Laut Gesetz sind nur acht Kategorien von Beweisen zulässig. Der Staatsanwalt wusste darauf keine Antwort und verließ den Saal, um einen Anruf zu tätigen. Als er zurückkam, erklärte er, es handele sich um die Kategorie „Dokumente“. Erst da bemerkten die Anwälte, dass es sich bei dem Staatsanwalt hinter der Maske nicht um den zuständigen Staatsanwalt Zhang handelte. Laut Gesetz müssen Anwälte jedoch über einen Wechsel des Staatsanwalts im Voraus informiert werden. Sie protestierten gegen den Verstoß gegen geltendes Recht, woraufhin die Richterin die Sitzung vertagte.

Dritte Anhörung

Bei der dritten Anhörung am 24. April 2025 erschien Staatsanwalt Zhang und änderte die Kategorie der Beweisüberprüfungsmitteilung von „Dokumenten“ in „Gutachten“.Die Anwälte beantragten daraufhin eine Zeugenvernehmung der beiden Personen, die die Mitteilung unterzeichnet hatten. Laut Gesetz ist nur eine unabhängige dritte Stelle befugt, Beweise der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. In Lis Fall jedoch arbeiteten die beiden Prüfer für die Polizeibehörde des Bezirks Qiaoxi, die für die Überwachung der Polizeistation zuständig war, die Li festgenommen hatte. Die Anwälte wiesen auf einen Befangenheitsverdacht hin, doch die Richterin ignorierte ihre Einwände.

Weitere Informationen zu dem Fall müssen noch ermittelt werden.