(Minghui.org) Kürzlich wurden zwei Einwohnerinnen von Jinan, Provinz Shandong, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer Gefängnisstrafe verurteilt: Die 63-jährige Cheng Shuxiang zu fünf Jahren, die 64-jährige Zhou Dongdong zu 18 Monaten.
Cheng, Zhou und ihr Sohn, sowie ein älterer Praktizierender, dessen Name nicht bekannt ist, waren am 25. Juli 2022 während des Verteilens von Informationsmaterialien über Falun Dafa festgenommen worden. Zhous Sohn und der ältere Praktizierende wurden am nächsten Tag freigelassen. Während Zhou Dongdong nach 37 Tagen Haft auf Kaution freikam, befindet sich Cheng Shuxiang weiterhin im Untersuchungsgefängnis der Stadt Jinan.
Zhou wurde am Morgen des 13. Februar 2025 von Beamten der Polizeistation Yaojie zu Hause aufgegriffen. Sie äußerten ihr gegenüber: „Ist es nicht nett von uns, dass Sie das chinesische Neujahrsfest (29. Januar - 12. Februar 2025) mit Ihrer Familie verbringen durften?“
Am 16. Februar wurde sie in die Haftanstalt Jinan gebracht. Als ihre Familie sie besuchen wollte, gewährten die Wärter ihnen nur einen Videoanruf und ließen sie nicht persönlich zu ihr. Auf dem Video sahen sie Zhou im Bett liegen. Sie wirkte sehr schwach und war nicht in der Lage zu sprechen. Die Wärter sagten ihnen, dass sie auch nicht essen könne.
Bald darauf wurde Zhous Verhaftung genehmigt. Vor kurzem erhielten Zhous und Chengs Familienangehörige die Bestätigung ihrer Haftstrafen vom Bezirksgericht Lixia, Einzelheiten über ihre strafrechtliche Verfolgung sind jedoch nicht bekannt.
Vor ihrer jüngsten Verurteilung sind beide Frauen schon mehrmals festgenommen und inhaftiert worden, weil sie Falun Dafa praktizieren. Cheng war einmal in einem Zwangsarbeitslager und drei Mal im Gefängnis für insgesamt 10,5 Jahren inhaftiert, und verlor zusätzlich ihren Arbeitsplatz. Zhou wurde an ihrem Arbeitsplatz degradiert und während des Verbüßens ihrer zweijährigen Haftstrafe brutal gefoltert.
Chengs frühere Verfolgung
Cheng leitete früher die Abteilung für Qualitätskontrolle des Pharmazeutischen Unternehmens Hongjitang. 1997 begann sie, Falun Dafa zu praktizieren und erholte sich bald von einer allergischen Rhinitis.
Am 2. Juli 2000 fuhr Cheng nach Peking, um das Recht auf das Ausüben ihres Glaubens einzufordern. Sie wurde verhaftet und in das Verbindungsbüro von Jinan in Peking gebracht. Nachdem sie nach Jinan zurückgebracht worden war, wurde sie 15 Tage lang in Administrativhaft gehalten und von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr auf Bewährung gesetzt. In dieser Zeit erhielt sie lediglich einen Drittel ihres Gehalts.
Im Oktober 2000 wurde Cheng auf dem Weg zur Arbeit erneut verhaftet. Nach einer Woche in der Haftanstalt Jinan wurde sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung überstellt und dort zwei Wochen lang festgehalten. Außerdem erpresste man von ihr 1.500 Yuan (etwa 180 Euro).
Nach einer weiteren Verhaftung am 18. Dezember 2001 durch Beamte der Polizeistation Huangtai landete Cheng in derselben Gehirnwäsche-Einrichtung. Da sie an ihrem Glauben festhielt, verurteilte man sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit und lieferte sie im März 2002 in Jinan in das Zwangsarbeitslager für Frauen ein. Dort entzogen ihr die Wärter 38 Tage hintereinander den Schlaf. Außerdem musste sie mindestens zwölf Stunden pro Tag arbeiten, und durfte sich manchmal erst um zwei Uhr nachts schlafen legen. Im März 2004 wurde sie freigelassen.
2002, noch während ihrer Inhaftierung im Zwangsarbeitslager, entließ ihr Arbeitgeber sie.
Am 25. April 2007 wurde Cheng abermals verhaftet, nachdem jemand sie angezeigt hatte, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Am 28. September 2007 verurteilte das Bezirksgericht Tianqiao sie zu vier Jahren Haft und verlegte sie von der Haftanstalt Jinan in das Frauengefängnis der Provinz Shandong.
Am 2. Juli 2014 gegen 22 Uhr brach eine Gruppe Beamter der Polizeistation Daqiao in Chengs Wohnung ein, die sie mit ihrem Sohn Zhao Chengyao teilte. Cheng wurde über einen Monat lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung Dajiangou festgehalten, bis zu ihrer Freilassung am 8. August. Zhao wurde später zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.
Am 14. August 2014, nur sechs Tage nach ihrer Freilassung, wurde Cheng wiederum festgenommen, weil sie Transparente mit Informationen über Falun Dafa aufgehängt hatte. Sie stand am 13. Januar 2015 vor dem Bezirksgericht Changqing und wurde später zu einem Jahr Haft verurteilt, die sie in der Haftanstalt Jinan verbüßte. Am 13. August 2015 wurde sie freigelassen.
Als sie am 26. September 2017 ihren Sohn im Gefängnis der Provinz Shandong besuchte, wurde sie von der Polizei aufgegriffen und in die Haftanstalt Jinan gebracht. Am 11. Juni 2019 verurteilte das Bezirksgericht Huaiyin sie zu einer dritten Haftstrafe von 3,5 Jahren und wies sie in das Frauengefängnis der Provinz Shandong ein. Im März 2021 kam sie frei.
Zhous frühere Verfolgung
Zhou Dongdong, 56, war Leiterin des Disziplinaraufsichtsamtes der Grenzschutzpolizei für die Provinz Shandong. Weil sie sich weigerte, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben, wurde sie degradiert und aus dem Dienst entlassen.
Am 5. Oktober 2000 fuhr Zhou nach Peking, um für das Recht auf das Ausüben ihres Glaubens zu appellieren, und wurde auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet. Sie wurde zunächst zur Polizeistation Qianmen gebracht, und danach in die Haftanstalt Fangshan überstellt. Am nächsten Morgen wurde sie zum Verbindungsbüro der Stadt Jinan in Peking gebracht und am Nachmittag zurück nach Jinan eskortiert. Nach 15 Tagen Haft kam sie frei.
Im Januar 2001 forderte Zhous Arbeitgeber sie auf, eine Erklärung abzugeben, in der sie versprach, nicht mehr nach Peking zu fahren, um zu appellieren. Sie weigerte sich, und wurde am 20. Januar 2001 festgenommen. Aus Protest trat sie in Hungerstreik und wurde sieben Tage später wieder freigelassen.
Am 26. Dezember 2001 wurde Zhou von Mitarbeitern ihres Arbeitsplatzes erneut verhaftet und in das Zwangsarbeitslager für Frauen Jiangshuiquan gebracht. Dort musste sie sich einem Gehirnwäsche-Verfahren unterziehen. Am 20. März 2002 wurde sie freigelassen.
Als sie am 10. Oktober 2009 mit anderen Praktizierenden die Falun-Dafa-Lehre las, drangen Polizeibeamte in die Wohnung ein und nahmen Zhou fest. In der Haftanstalt Jinan trat sie in den Hungerstreik und wurde zweimal täglich zwangsernährt. Die Wärter mischten ihr toxische Medikamente ins Essen, woraufhin ihre Organe versagten. 30 Tage später wurde sie gegen Kaution freigelassen.
Am 28. April 2011 wurde Zhou abermals verhaftet, weil sie zwei Monate vorher Falun-Dafa-Transparente aufgehängt hatte. Die Beamten durchsuchten auch ihre Wohnung, und ließen sie später gegen Kaution frei.
Im Februar 2014 erfolgte eine weitere Verhaftung mit 15 Tagen Gewahrsam, weil sie Falun-Dafa-Materialien verteilt hatte. Die nächste Verhaftung fand am 13. Januar 2015 statt, weil sie Plakate mit Informationen über Falun Dafa aufgehängt hatte. Diesmal wurde Zhou zehn Tage lang festgehalten.
Am 1. April 2017 wurde Zhou einmal mehr wegen des Verteilens von Falun-Dafa-Materialien der Polizei gemeldet und festgenommen. Im Oktober 2017 verurteilte das Bezirksgericht Lixia zu zwei Jahren Gefängnis.
Während ihrer Inhaftierung im Frauengefängnis der Provinz Shandong wurde sie ständig geschlagen. Die Insassin Lyu Yingchun brach Zhou den kleinen Finger, indem sie ihn gegen den Tisch schlug und eine andere Insassin, Fu Guiying, brach ihr auf die gleiche Weise das Handgelenk. Andere Insassen sagten, dass sie Fu schon von weitem hören konnten, wie sie Zhou anschrie. Am Tag ihrer Freilassung am 31. März 2019 kehrte sie mit krummem Rücken und einer Armbehinderung nach Hause zurück.
Frühere Berichte:
- Zwei Frauen erneut verhaftet, eine immer noch in Haft (Provinz Shandong)
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