(Minghui.org) Liu Cong wurde verhaftet, weil sie Gerechtigkeit für ihren Mann gesucht hatte, der wegen seines Glaubens an Falun Dafa gesetzwidrig verurteilt wurde.
Liu stammt aus der Stadt Huludao, Provinz Liaoning, und stand am 4. Juni 2025 zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht Lianshan. Lius beide Anwälte plädierten für sie auf nicht schuldig, während sie sich zusätzlich selbst verteidigte.
Lius Mann, Luan Changhui, ein leitender Schiffsbauingenieur, wurde am 20. Juli 2021 verhaftet und am 30. November 2021 vom Bezirksgericht Lianshan zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 6. August 2022 wurde er in das erste Gefängnis in Shenyang überstellt.
Während Luans Strafverfolgung verbrachte Liu, ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende, unzählige Stunden damit, sich über die Gesetze in China zu informieren, und vertrat ihn als Familienverteidigerin vor Gericht. Nach seiner Verurteilung legte sie beim Mittleren Gericht Huludao Berufung ein. Nachdem diese abgewiesen worden war, reichte sie einen Antrag auf Überprüfung des rechtswidrigen Urteils ein, und bot mit ihrem durch diesen Prozess neuerworbenen Wissen anderen Menschen, die ebenfalls von dem kommunistischen Regime rechtlich verfolgt wurden, kostenlosen Rechtsbeistand an. Ihre beharrlichen Bemühungen führten jedoch zu Vergeltungsmaßnahmen der Behörden.
Am 12. Juli 2024 klopfte eine Frau an Lius Wohnungstür und gab vor, sie sei ihre Nachbarin aus dem Erdgeschoss, und wolle ihr mitteilen, dass Wasser aus dem Obergeschoss tropfen würde. Als Liu die Tür öffnete, stürmten mehr als zehn Zivilbeamte in ihre Wohnung. Liu verlangte deren Ausweise zu sehen, aber nur einer der Beamten zeigte einen Durchsuchungsbefehl. Sie durchsuchten die Wohnung und beschlagnahmten Lius Laptop, ein Mobiltelefon, Computerspeicherkarten, Falun-Dafa-Bücher, ein Foto des Falun-Dafa-Begründers, einen Autoschlüssel, 2.000 Yuan Bargeld und die juristischen Unterlagen, die sie für den Fall ihres Mannes vorbereitet hatte. Später erfuhr sie, dass die Beamten, die sie festgenommen hatten, von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Longgang und der ihr unterstellten Polizeistation Xijie geschickt wurden.
Am selben Tag schikanierte die Polizei noch andere Falun-Dafa-Praktizierende, nachdem sie durch Telefonüberwachung herausgefunden hatte, dass diese mit Liu in Kontakt standen.
Liu wurde in der Haftanstalt Huludao festgehalten. Am 26. Juli 2024 bestätigte die Polizei ihre Verhaftung unter dem Vorwand, sie habe in ihrer Wohnung Falun-Dafa-Materialien gefunden. Am 25. September wurde ihre Fallakte an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lianshan weitergeleitet.
Lius Familie und Anwalt besuchten sie am 3. Dezember. Der Anwalt besuchte sie am 14. Dezember ein weiteres Mal und reichte dann am 19. Dezember zusammen mit einem anderen Anwalt die Vollmacht ein.
Die erste Anhörung
Am 18. Februar 2025 stand Liu vor dem Bezirksgericht Lianshan. Ihre beiden Anwälte verlangten von Staatsanwalt Du Yang, sämtliche Beweise der Anklage zum Kreuzverhör vorzulegen. Du ignorierte sie. Die Anwälte warfen zudem Fragen zur Echtheit der Beweise auf, auf die Du jedoch nicht eingehen konnte.
Die Vorsitzende Richterin Wang Yueqiu vertagte die Anhörung und gab den Fall an die Polizei zurück, mit der Aufforderung, zusätzliche Beweise zu sammeln.
Die zweite Anhörung
Während der zweiten Anhörung am 4. Juni 2025 verlangte Liu vom Staatsanwalt und der Richterin eine Erklärung, weshalb der Besitz von Falun-Dafa-Materialien und der Berufung für ihren Mann den Staatsanwalt dazu veranlasst hatte, sie wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ anzuklagen – der üblich angewandte Vorwand, um Falun-Dafa-Praktizierende in China zu kriminalisieren. Richterin Wang lehnte die Beantwortung ihrer Frage ab.
Lius Anwälte wiesen darauf hin, dass die von der Polizei beglaubigten Beweise der Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Gerichtsverfahren darstellten, da nur eine unabhängige, dritte Stelle befugt sei, eine solche Funktion auszuüben. Außerdem fehlten auf einigen Dokumenten die offiziellen Unterschriften oder Siegel, was sie für ungültig erklärten.
Ein anderer Anwalt ergänzte, Liu habe lediglich ihre Grundrechte wahrgenommen und sich für ihren zu Unrecht verurteilten Mann eingesetzt. Er forderte hinsichtlich des rechtswidrigen Urteils, den seine Mandantin in ihrer Berufung angesprochen hatte, eine Untersuchung seitens der Behörden, anstatt ihrer Reaktion, Vergeltungsmaßnahmen gegen sie zu ergreifen.
Liu betonte, dass die chinesische Presse- und Publikationsbehörde das Verbot von Falun-Dafa-Publikationen im Jahr 2011 aufgehoben habe und es in China kein Gesetz gäbe, welches das Praktizieren von Falun Dafa als Verbrechen bezeichne. Man sollte weder für seine Gedanken noch für seinen Glauben strafrechtlich verfolgt werden, bekräftigte sie. In den vergangenen 26 Jahren seien unzählige Falun-Dafa-Praktizierende widerrechtlich verurteilt worden, nur weil sie den Grundsätzen von Falun Dafa – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – folgten. Falun Dafa werde in mehr als hundert Ländern auf der Welt praktiziert, jedoch nur in ihrem Herkunftsland China unterdrückt. Sie forderte den Staatsanwalt auf, Beweise vorzulegen, welches Gesetz sie gebrochen oder welchen Schaden sie Einzelnen oder der allgemeinen Gesellschaft zugefügt habe.
Ein Anwalt fügte hinzu, dass laut chinesischem Strafrecht der Staatsanwaltschaft die Beweislast für die vier Elemente eines Verbrechens zur Verurteilung eines Verdächtigen obliegt, die da sind: 1) der Verdächtige ist geistig zurechnungsfähig und versteht die Folgen seines Handelns, 2) der Verdächtige hatte die Absicht, willkürlich Schaden anzurichten, 3) der Verdächtige muss eine Straftat begangen haben und 4) die Straftat muss die Rechte anderer verletzt haben. Seine Mandantin hatte weder die Absicht, jemandem zu schaden, noch wurde jemand durch sie tatsächlich geschädigt. Berufung für ihren Mann einzulegen, sei ihr grundlegendes Recht, und verstoße gegen kein Gesetz.
Ein anderer Anwalt wies darauf hin, dass die Behörden legale Mittel zur Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden einsetzen, und somit Machtmissbrauch betreiben und das Gesetz mit Füßen treten würden. Die Verfassung garantiere den Bürgern das Recht auf Glaubensfreiheit, während das Strafgesetz strenge Bestimmungen zu den vier Tatbestandsmerkmalen eines Verbrechens enthalte, der Staatsanwalt jedoch nicht nachweisen könne, inwiefern Liu mit ihrer Berufung gegen eines der Gesetze verstoßen hatte. Nur weil die Kommunistische Partei Chinas Falun Dafa verfolge, würden die Praktizierenden Maßnahmen ergreifen, dieser Verfolgung entgegenzuwirken. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Verfolgung seien zahllose Familien auseinandergerissen worden, dennoch hätten die Praktizierenden stets ohne Gewalt dagegen protestiert. Hingegen verschärfe die Kommunistische Partei ihre Verfolgungstaktik, um die Praktizierenden zu vernichten.
Die Richterin versuchte immer wieder, die Anwälte zu unterbrechen, und vertagte die Verhandlung, ohne Urteilsverkündung.
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