(Minghui.org) Eine 65-jährige Frau aus der Stadt Guiyang in der Provinz Guizhou ist am 25. Juli 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu 3,5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1200 Euro) verurteilt worden. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Shen Meiyin, Jahrgang 1960, ist Rentnerin und arbeitete früher bei der Zhanyang Maschinenfabrik. Ihre unrechtmäßige Verurteilung ist auf ihre Verhaftung am 8. Oktober 2023 im Zuge einer Polizeirazzia zurückzuführen. Elf weitere Falun-Dafa-Praktizierende aus demselben Bezirk Huaxi wurden am selben Tag ebenfalls verhaftet, weil sie auf der Website Minghui.org feierliche Erklärungen veröffentlicht hatten. Diese Erklärungen hoben Erklärungen auf, die sie während ihrer früheren Inhaftierungen zum Verzicht auf Falun Dafa schreiben und unterschreiben mussten.

Die über 70-Jährigen wurden Stunden später freigelassen, die übrigen wurden entweder in Verwaltungs- oder Strafhaft genommen. Shen wurde am 9. Oktober 2023 von der Polizeiwache Pingqiao in Strafhaft genommen und noch am selben Tag in das Untersuchungsgefängnis Sanjiang gebracht. Einen Monat später, am 14. November, wurde gegen sie ein formeller Haftbefehl erlassen.

Ein örtliches Gericht verurteilte Shen am 25. Juli 2025. Weitere Einzelheiten ihrer Strafverfolgung sind nicht bekannt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Shen wegen ihres Glaubens ins Visier geriet. Früher wurde sie bereits zu drei Jahren Zwangsarbeit und neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Drei Jahre Zwangsarbeit

Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 brachte Shens Arbeitgeber sie in das örtliche Gefängnis und Drogenrehabilitationszentrum und forderte sie auf, Falun Dafa aufzugeben. Sie blieb ihrem Glauben treu und wurde 2002 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Shen verbüßte ihre Strafe im Frauenarbeitslager der Provinz Guizhou. Dort inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende waren verschiedenen Formen der Misshandlung ausgesetzt. Sie wurden unter anderem in ausgestreckter Position im Bett fixiert, geschlagen, zum Essen von Kot gezwungen, mit Nadeln gestochen, mit giftigen Medikamenten gespritzt, mit Handschellen auf den Rücken gefesselt, mit grellem Licht in die Augen geleuchtet und zu stundenlanger Arbeit gezwungen und durften nicht schlafen. Viele Praktizierende waren danach verstümmelt oder wurden sogar zu Tode gefoltert.

Zu neun Jahren Gefängnis verurteilt

Am 24. April 2014 um 18 Uhr brachen sechs Beamte in Shens Wohnung ein und beschlagnahmten ihren Computer, ihren Drucker, Bargeld und andere Wertgegenstände. Sie wurde über Nacht auf der örtlichen Polizeiwache festgehalten und anschließend in das zweite Untersuchungsgefängnis der Stadt Guiyang verlegt.

Das Bezirksgericht Huaxi verurteilte Shen im Februar 2015 zu einer neunjährigen Haftstrafe. Am 13. Mai desselben Jahres wurde sie in das erste Frauengefängnis der Provinz Guizhou eingeliefert.

Shen und andere inhaftierte Praktizierende wurden rund um die Uhr von Insassinnen überwacht. Neben der Zwangsarbeit waren die Praktizierenden auch körperlicher Züchtigung und seelischer Folter ausgesetzt. Sie wurden angewiesen, Falun Dafa verleumdende Sendungen anzusehen. Wenn sie sich weigerten, Erklärungen zur Abkehr von ihrem Glauben zu schreiben, wurden sie geschlagen oder beschimpft.

Zu den weiteren Foltermethoden gehörten Einzelhaft, das Spritzen giftiger Medikamente, Elektroschocks, das Fesseln auf einem Bett in ausgestreckter Haltung, Zwangsernährung, Schlafentzug, die Einschränkung der Toilettenbenutzung und das Verbot von Familienbesuchen.

Shen war zeitweise überfordert und unterzeichnete gegen ihren Willen Erklärungen, in denen sie Falun Dafa abschwor. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung im Februar 2022 veröffentlichte sie am 26. Mai desselben Jahres eine feierliche Erklärung auf Minghui.org, um die Erklärung, die sie im Gefängnis unterschreiben musste, für ungültig zu erklären.

Die Behörden von Guiyang durchsuchten Minghui.org und entdeckten Shens feierliche Erklärung. Sie wurde am 8. Oktober 2023 verhaftet und am 25. Juli zu einer weiteren Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt.