(Minghui.org) Eine 50-jährige Frau aus Yinchuan in der Autonomen Region Ningxia Hui leidet seit ihrer Inhaftierung wegen ihres Glaubens an Falun Dafa unter einer Hirnatrophie und einer Neuropathie in den Unterschenkeln. Sie ist nicht mehr in der Lage, selbstständig zu gehen oder sich selbst zu versorgen. Dennoch weigern sich die Behörden, sie gegen Kaution freizulassen, mit der Begründung, dass sie nach ihrer Freilassung weiterhin Falun Dafa praktizieren würde.
Shen Dongmei, geboren im Oktober 1976, wurde am 2. November 2025 festgenommen. Polizeibeamte brachen ihr Türschloss mit einer Säge auf und drangen in ihre Wohnung ein. Am selben Tag wurden mindestens 50 weitere lokale Falun-Dafa-Praktizierende verhaftet.
Shen wurde in einer unbekannten Einrichtung festgehalten und am 9. November 2025 in die Haftanstalt der Stadt Yinchuan verlegt. Bereits zwei Tage später beobachtete eine Insassin, dass sie sehr schwach wirkte und nicht mehr aus eigener Kraft gehen konnte. Entweder benötigte sie Hilfe von anderen oder musste sich an die Wand lehnen, wobei sie sich Zentimeter für Zentimeter vorwärtsbewegte. Trotz ihres Zustands wies eine Wärterin sie zurecht und befahl ihr, eine rote Weste (eine Häftlingsuniform) zu tragen.
Außerdem verbot ihr die Wärterin, sich im Bett auszuruhen. Als Shen sich weigerte, beim Appell zu antworten, bestrafte die Wärterin die Mitgefangenen in der Zelle, um deren Hass gegen die Praktizierende zu schüren. Ob Shen weiteren Misshandlungen ausgesetzt war, ist nicht bekannt.
Als ihre Schwester einen Anwalt für sie beauftragen wollte, weigerten sich die Beamten der örtlichen Polizeibehörde, eine Bescheinigung über die Geschwisterbeziehung auszustellen. Daher war es ihr nicht möglich, einen Anwalt zu beauftragen. Laut Gesetz kann jeder einen Anwalt für eine andere Person beauftragen, ohne eine Verwandtschaft nachweisen zu müssen.
Am 13. Februar 2026 leitete die Polizeibehörde der Stadt Yinchuan Shens Fallakte sowie die Fälle von zehn anderen Praktizierenden, die am selben Tag festgenommen worden waren, an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xixia weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Akten zweimal zurückgewiesen hatte, reichte die Polizei sie jedes Mal erneut ein (das letzte Mal Ende April 2026).
Die elf Praktizierenden wurden Ende Juni 2026 angeklagt. Shens Schwester gelang es bis dahin, einen Anwalt für sie zu beauftragen. Auch die anderen Praktizierenden hatten Anwälte.
Während Shen auf ihren Prozess wartete, verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand weiter. Sie war nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen, und benötigte einen Rollstuhl. Mitte August 2026 reichte ihre Familie beim Bezirksgericht Xixia einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution ein. Daraufhin brachte die Polizei die Praktizierende zur Untersuchung ins Volkskrankenhaus des Landkreises Yongning. Dort wurde bei ihr eine Hirnatrophie und eine Neuropathie der Unterschenkel diagnostiziert.
Obwohl das Gericht den medizinischen Bericht eingesehen hatte, lehnte es den Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab. Am 2. September 2026 wurde eine Vorverhandlungskonferenz durchgeführt. Die Praktizierenden aus der Haftanstalt nahmen per Videokonferenz daran teil, während ihre Anwälte, der Richter und der Staatsanwalt persönlich im Gerichtsgebäude anwesend waren. Den Familienangehörigen wurde der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt.
Shens Anwalt wies darauf hin, dass seine Mandantin während der Konferenz im Rollstuhl sitzen würde und starke Schmerzen zu haben schien. Ihre Familie reichte nach der Konferenz abermals einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution ein.
Als Xie Yiqiang, einer der angeklagten Praktizierenden, seine Verteidigungsschrift zu Ende lesen wollte, wurde er vom Richter mehrmals unterbrochen. Der Richter brach die Vorverhandlung abrupt ab und vertagte sie auf den 15. September. Er setzte den Termin für die Hauptverhandlung für 21. bis 23. September fest.
Am 15. September wurde die Vorverhandlung fortgesetzt, vom Richter jedoch erneut vorzeitig abgebrochen. Zudem sagte er die für den 21. bis 23. September angesetzte Verhandlung ab.
Vor Kurzem wurde Shens Familie für eine Befragung von der Polizei ins Sanjia-Krankenhaus des Bezirks Xinshi vorgeladen. Der behandelnde Arzt erklärte, Shens Freilassung gegen Kaution könne nicht genehmigt werden, da sie weiterhin Falun Dafa praktiziere und „ihre Familie negativ beeinflusse“. Für die Familie war offensichtlich, dass der Arzt mit der Polizei zusammenarbeitete, um Shen in Haft zu halten.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels war unklar, ob Shen im Krankenhaus oder in der Haftanstalt festgehalten wurde. Vor dieser jüngsten Verfolgung war sie bereits mehrfach verhaftet worden und hatte drei Jahre Zwangsarbeit ableisten müssen.
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