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78-Jährige aus Yunnan interniert – zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

6. Februar 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan, China

(Minghui.org) Eine 78-jährige Frau aus Kunming in der Provinz Yunnan wurde kürzlich in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan eingeliefert, weil sie sich weigerte, ihrem Glauben an Falun Dafa abzuschwören.

An Shunlian, geboren 1948, wurde am 16. Dezember 2024 zu 3,5 Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) verurteilt. Da sie sich seit ihrer Verhaftung am 10. August 2023 aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes gegen Kaution auf freiem Fuß war, durfte sie den Haftantritt zunächst aufschieben.

Am 12. Januar 2026 brachten Polizisten An zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus und fuhren sie anschließend direkt in eine Haftanstalt. Einige Zeit später wurde sie in das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan verlegt.

Vor dieser jüngsten Episode war An bereits mehrfach inhaftiert worden: 2007 wurde sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, im selben Jahr zu einem Jahr Haft mit zwei Jahren Bewährung sowie im Jahr 2020 zu zwei Jahren Haft mit zwei Jahren Bewährung. Ihr Ehemann Yang Nengwen, 83, wurde ebenfalls wiederholt wegen des Praktizierens von Falun Dafa verhaftet. Nach einer Festnahme im Jahr 2016 wurde er zu sechs Monaten Haft mit einem Jahr Bewährung verurteilt.

Details der jüngsten Verhaftung und Verurteilung

An wurde am 10. August 2023 verhaftet und am nächsten Morgen freigelassen, jedoch für ein Jahr unter Hausarrest gestellt. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan erhob am 20. März 2024 Anklage gegen sie. Das Bezirksgericht Xishan setzte Verhandlungstermine für den 10. April, den 2. Juli und den 4. Dezember 2024 an. An erschien zu keinem der Termine, da sie der Ansicht war, als gesetzestreue Bürgerin nicht strafrechtlich verfolgt werden zu dürfen.

Die Beamten Yu und Wang von der Polizeistation Zongshuying suchten An am 10. Dezember 2024 um 13:00 Uhr in ihrer Wohnung auf. Sie fragte, ob sie gekommen seien, um sie zum Gericht zu bringen. Die Beamten verneinten dies und riefen stattdessen ihren Sohn an. Sie teilten ihm mit: „Wir bringen Ihre Mutter zu einer ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus, werden sie aber heute Abend vor 18:00 Uhr wieder nach Hause bringen.“

Als An in den Polizeiwagen einstieg, sah sie den für ihren Fall zuständigen Beamten Luo Xiudong sowie einen weiteren Beamten in Zivilkleidung. Sie brachten sie jedoch direkt zum Bezirksgericht Xishan. Dort warteten zwei Gerichtsangestellte auf sie, damit sie eine Vorladung unterschrieb, in der sie sich bereit erklärte, am 16. Dezember vor Gericht zu erscheinen. Sie weigerte sich zu unterschreiben, woraufhin die Gerichtsangestellten die Vorladung im Polizeiwagen zurückließen.

Gegen 15:00 Uhr legte Polizist Luo einen vom Bezirksgericht Xishan ausgestellten Haftbefehl vor und nahm An offiziell fest. Nach der Bearbeitung ihres Falls auf der Polizeiwache brachte er sie kurz nach 19:00 Uhr zu einer ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus.

An, der die Untersuchungsergebnisse nie mitgeteilt wurden, wurde anschließend in die Haftanstalt der Stadt Kunming gebracht. Der dortige Arzt empfahl eine umfassendere Untersuchung, woraufhin die Polizei sie erneut ins Krankenhaus brachte. Dort wurden Augenprobleme festgestellt, die weitere Untersuchungen erforderlich machten. Die Haftanstalt weigerte sich daraufhin, sie aufzunehmen, doch die Polizei hielt sie über Nacht auf der Polizeiwache fest.

Am nächsten Morgen um 10:00 Uhr (11. Dezember) brachten Polizist Luo und zwei weitere Beamte An zum dritten Mal ins Krankenhaus. Der Augenarzt diagnostizierte eine Makuladegeneration sowie eine Entzündung in beiden Augen. Er erklärte, dass sie auf dem rechten Auge gesetzlich blind sei und auf dem linken Auge eine Sehkraft von 20/100 habe. Dennoch brachte die Polizei An erneut zur Haftanstalt, die sich abermals weigerte, sie aufzunehmen.

Auf dem Rückweg zur Polizeiwache erklärte Luo, das Gericht habe einen Haftbefehl erlassen, um Ans Anwesenheit bei der für den 16. Dezember angesetzten Anhörung sicherzustellen. Da die Haftanstalt sie nicht aufnehmen wolle, müsse er sie vorübergehend nach Hause bringen. Er warnte sie jedoch, dass das Gericht sie voraussichtlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilen werde und dass das Gefängnis sie im Gegensatz zur Haftanstalt aufnehmen müsse, falls es dazu komme.

An wurde am Morgen des 16. Dezember 2024 vor Gericht gestellt. Richter Ping Kunquan verkündete das Urteil noch am selben Nachmittag. Sie legte Berufung gegen die ungerechtfertigte Verurteilung ein, doch es ist unklar, ob vor ihrem Haftantritt darüber entschieden wurde.

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