(Minghui.org) Minghui.org hat bereits über den Tod von Tang Xuzhen am 18. Dezember 2025 und die 14 Jahre Rentensperre, die ihrem Tod vorausging, berichtet. Dieser Artikel liefert neue Informationen über ihren schwierigen Kampf um die Wiederaufnahme ihrer Pensionszahlungen.
Tang war eine ehemalige Professorin für Zytologie am Institut für Pathologische Anatomie der Südwestlichen Medizinischen Universität in Luzhou, Provinz Sichuan. Sie starb im Alter von 88 Jahren, während sie sich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht verantworten musste. Wegen ihres Glaubens wurden ihr 14 Jahre vor ihrem Tod die Pensionszahlungen gesperrt. Ihr ehemaliger Arbeitgeber gab an, ihre Pensionsansprüche zurückgelegt zu haben und bereit zu sein, ihr das Geld auszuzahlen, sobald sie eine Erklärung zum Verzicht auf ihren Glauben verfasst habe.
In China gibt es kein Gesetz, das Falun Dafa unter Strafe stellt, daher weigerte sich Tang, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ihre Pension wurde ihr nie wieder gewährt.
Vor diesem jüngsten Vorfall, war sie im April 2001 zu drei Jahren Zwangsarbeit und nach einer Verhaftung im Oktober 2009 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Tangs Arbeitgeber setzte im Oktober 2011 ihre Pension aus, während sie die dreieinhalb Jahre lange Haftstrafe wegen ihres Glaubens verbüßte. Nach ihrer Entlassung im Dezember 2012 suchte sie mehrmals ihren Arbeitgeber auf, um die Wiederaufnahme ihrer Pension zu erwirken, wurde aber jedes Mal abgewiesen. Ab Juni 2020 durfte sie nicht einmal mehr das Verwaltungsgebäude betreten.
Im Oktober 2020 reichte Tang bei folgenden Stellen Verwaltungsbeschwerde gegen ihren Arbeitgeber, die Schule, ein: bei der Beschwerdestelle der Stadt Luzhou, der Stadtverwaltung Luzhou, dem Mittleren Gericht der Stadt Chengdu, dem Obersten Gericht der Provinz Sichuan, der Provinzregierung Sichuan, dem Bildungsamt der Provinz Sichuan und dem Bildungsministerium. Alle diese Stellen ignorierten sie.
Etwa im August 2021 stellte Tang einen weiteren Antrag an ihren Arbeitgeber auf Wiederaufnahme ihrer Pensionszahlungen. In einer Antwort vom 2. September 2021 wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Rektor am 3. Juni 2013 eine Mitteilung herausgegeben habe, in der ihr eine monatliche Rente in Höhe des Durchschnittsgehalts von Angestellten der Stadtverwaltung zugesichert wurde, sofern sie eine Erklärung zum Verzicht auf Falun Dafa verfasse.
Da Tang sich weigerte, die Erklärung abzugeben, erklärte ihr Arbeitgeber, es bliebe ihm keine Wahl und er sehe sich gezwungen, ihr die Pensionszahlungen zu verweigern.
Tang legte daraufhin erneut bei der Schule Berufung ein. In ihrer Antwort verwies die Schule auf zwei Dokumente: die Bekanntmachung [2003] 150 herausgegeben vom Amt für Personalwesen und dem Sozialversichungsamt der Provinz Sichuan und die Bekanntmachung [2012] 69 herausgegeben vom Ministerium für Personalwesen und dem Sozialversicherungsamt der Volksrepublik China.
Beide Dokumente besagten, dass Rentner, die inhaftiert waren, vom Bezug von Rentenleistungen ausgeschlossen werden sollten. Tang stellte die Gültigkeit der beiden Dokumente in Frage, da es in der chinesischen Verfassung, den Sozialversicherungsgesetzen und den Arbeitsgesetzen keine entsprechende Bestimmung gibt. Sie stellte einen offenen Antrag beim Amt für Personalwesen und dem Sozialversicherungsamt der Provinz Sichuan. Die Behörde lehnte die Bearbeitung des Antrags ab. Daraufhin reichte sie eine Beschwerde bei der Provinzregierung von Sichuan ein.
Die Provinzregierung antwortete, dass die Bekanntmachung [2003] 150 tatsächlich auf der Bekanntmachung [1979] 22 basiere, die während der Kulturrevolution (1966–1976) erlassen worden war. Bekanntmachung [1979] 22 enthielt einen Haftungsausschluss, der besagte, dass die Regierung jeder neuen Richtlinie folgen müsse, sobald diese in Kraft getreten sei.
Das am 1. Juli 2011 in Kraft getretene Sozialversicherungsgesetz besagt, dass Rentenansprüche nicht verfallen dürfen. Tang war der Ansicht, dass diese Regelung die Bekanntmachungen [1979] 22 und [2003] 150 außer Kraft setzen sollte. Daraufhin stellte sie einen zweiten offenen Antrag beim Amt für Personalwesen und dem Sozialversicherungsamt der Provinz Sichuan. Die Behörde antwortete, dass sich die Bekanntmachung [2003] 150 auf einen internen Arbeitsablauf beziehe, der nicht der Offenlegungspflicht unterliege.
Tang reichte eine weitere Beschwerde bei der Regierung der Provinz Sichuan ein. Sie erhielt am 26. Juli 2022 eine Antwort, in der es hieß: „Mitteilung [2003] 150 war eine Antwort des Amtes für Personalwesen und des Sozialversicherungsamtes der Provinz Sichuan auf eine Anfrage zu den Rentenleistungen einer Rentnerin namens Feng, die bei der Stadtverwaltung Leshan gearbeitet hatte. Diese Mitteilung stellte keine offizielle Regierungsrichtlinie dar und war daher von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Sie fällt unter die Kategorie interner Verwaltungsinformationen gemäß Artikel 16 der Verordnung über die Offenlegung von Regierungsinformationen. Darüber hinaus betraf die Mitteilung die Privatsphäre von Frau Feng, und eine Veröffentlichung würde ihre Rechte und Interessen beeinträchtigen. Außerdem wurden von höherer Stelle neue Bestimmungen erlassen, die diese Mitteilung ersetzen. Daher würde eine Veröffentlichung auch zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit führen, die Einheitlichkeit des Rechtssystems untergraben und die soziale Stabilität gefährden. Die Entscheidung des Amtes für Personalwesen und des Sozialversicherungsamtes der Provinz Sichuan, die Mitteilung nicht zu veröffentlichen, sei angemessen.“
Das Ministerium für Personalwesen und das Sozialversicherungsamt antworteten Tang später, dass die Bekanntmachung [2012] 69 nicht der Veröffentlichungspflicht unterliege. Eine Veröffentlichung würde Spekulationen in der Öffentlichkeit auslösen und die soziale Stabilität gefährden.
Da die Bekanntmachungen [2003] 150 und [2012] 69 nicht der Veröffentlichungspflicht unterlagen, handelte es sich nicht um formelle Richtlinien, geschweige denn um Rechtsgrundsätze, die zur Verweigerung von Rentenleistungen herangezogen werden könnten. Tang wandte sich mit ihrem Fall bis zum Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsorgan Chinas.
Der Staatsrat antwortete am 3. Oktober 2023 und bestätigte, dass die Bekanntmachung [2012] 69 kein öffentliches Dokument sei, da sie weder von einer Regierungsbehörde herausgegeben noch den erforderlichen Einreichungsvorschriften entsprochen habe. Die Behörde erklärte, die Entscheidung des Ministeriums für Personalwesen und des Sozialversicherungsamtes, Tangs offenen Antrag abzulehnen, sei rechtmäßig gewesen.
Angesichts der zahlreichen Antworten, die sie erhielt, stellte Tang mehrere Anträge auf Aufhebung der beiden Bekanntmachungen, die ihr Arbeitgeber als Rechtsgrundlage für die Aussetzung ihrer Pension angeführt hatte.
Sie reichte beim Amt für Personalwesen und dem Sozialversicherungsamt, der Regierung und dem Justizministerium der Provinz Sichuan einen Antrag auf „Aufhebung der Bekanntmachung [2003] 150“ ein.
Darüber hinaus reichte sie beim Ständigen Komitee des Volkskongresses der Provinz Sichuan und beim Nationalen Volkskongress eine „Beschwerde wegen rechtswidriger Anwendung der Bekanntmachung [2003] 150“ ein. Beim Ministerium für Personalwesen und dem Sozialversicherungsamt reichte sie einen „Antrag auf Aufhebung der Bekanntmachung [2012] 69“ ein. Beim Staatsrat reichte sie einen „Antrag auf Anordnung an das Ministerium für Personalwesen und das Sozialversicherungsamt, die Bekanntmachung [2012] 69 aufzuheben“.
Tang sandte Kopien ihrer Beschwerden und Anfragen an zahlreiche weitere Behörden auf verschiedenen Ebenen.
Sie reichte außerdem eine Verwaltungsklage gegen das Amt für Personalwesen und das Sozialversicherungsamt der Provinz Sichuan beim Bezirksgericht Jinjiang in Chengdu, beim Mittleren Gericht der Stadt Chengdu und beim Obersten Gericht der Provinz Sichuan ein. Sie erhielt keine Antwort.
Tang erstattete im September 2022 beim Mittleren Gericht der Stadt Luzhou Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber. Trotz wiederholter Nachfragen wurde ihr Fall nie registriert. Man teilte ihr schließlich mit, dass das Gericht zahlreiche ähnliche Fälle bearbeite und es Jahre dauern würde, bis ihr Fall an der Reihe sei. Zum Zeitpunkt ihres Todes war ihr Fall noch immer nicht bearbeitet.
Tang reichte beim Mittleren Gericht in Peking, Zweite Kammer, gegen das Ministerium für Personalwesen und das Sozialversicherungsamt eine Verwaltungsklage ein. Die Klage wurde ihr wiederholt zurückgesandt. Die Zweite Kammer registrierte ihren Fall nie und gab auch keinen Grund dafür an. Der zuständige Richter kritzelte sogar etwas auf den Umschlag der Rücksendung. Der Grund dafür blieb unklar.
Tang reichte beim Obersten Gerichtshof von Peking eine Beschwerde gegen die zweite Kammer ein, die ohne schriftliche Begründung zurückgesandt wurde. Daraufhin wandte sie sich mit ihrer Beschwerde an den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft. Beide Behörden reagierten nicht.
Tang verstarb am 18. Dezember 2025. Ihre Pension wurde ihr nie wieder gewährt.
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