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Haftort einer 72-Jährigen aus Liaoning unbekannt

31. August 2026 |   Von einem Falun-Gong-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Eine 72-jährige Frau aus der Stadt Dalian in der Provinz Liaoning wurde unmittelbar nach einer Gerichtsverhandlung am 13. August 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa erneut in Gewahrsam genommen.

Wang Ruiping, eine Witwe ohne Kinder, brachte am Nachmittag des 30. Mai 2026 den Müll hinaus, als ein Polizist mit dem Nachnamen Li sie ergriff. Er rief drei weitere Beamte hinzu, die ihm bei der Durchsuchung ihrer Wohnung halfen. Schließlich kamen noch acht weitere Polizisten hinzu.

Nachdem die Polizei Wangs Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, ein Porträt des Begründers von Falun Dafa sowie einen Computer, Kleidung und andere Wertgegenstände beschlagnahmt hatte, brachte sie Wang zur Vernehmung in eine Fallbearbeitungsstelle. Sie weigerte sich, Fragen zu beantworten.

Die Polizei brachte Wang schließlich in eine Haftanstalt. Bei der Untersuchung vor der Aufnahme betrug ihr systolischer Blutdruck 178 mmHg (normal sind 120 oder weniger). Sie klagte außerdem über Taubheitsgefühle in den Händen, ein Engegefühl in der Brust und einen schweren Kopf.

Als die Haftanstalt die Aufnahme Wangs ablehnte, musste sie 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) zahlen und wurde am 31. Mai 2026 gegen 2 Uhr morgens gegen Kaution freigelassen.

Geldbetrag von Polizei entwendet

Als Wang nach Hause zurückkehrte, stellte sie fest, dass 200 Yuan (gut 25 Euro) in druckfrischen Banknoten fehlten; sie hatten sich in einem Umschlag befunden. Sie rief bei der Polizei an, doch diese bestritt, das Geld genommen zu haben. Ein Beamter sagte: „Wir verdienen mehr als 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) im Monat. Glauben Sie etwa, uns würden läppische 200 Yuan interessieren?“ Er behauptete, Aufnahmen ihrer Körperkameras würden ihre „Unschuld“ beweisen. Die Körperkamera befand sich jedoch während der gesamten Durchsuchung in Wangs Wohnzimmer, während das Bargeld in ihrem Schlafzimmer lag.

Einige Tage später bemerkte Wang eine Drohne, die vor ihrem Fenster flog, sowie eine Überwachungskamera an ihrer Tür. Sie rief die Polizei an, die jedoch bestritt, etwas von der Drohne oder der Kamera zu wissen.

Der Polizist Cao Xunbing erschien am 17. Juni 2026 bei Wang zu Hause. Er fuhr sie zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Zhongshan, wo ihre Aussage aufgenommen wurde, und übergab ihren Fall an die Staatsanwaltschaft. Zu den Beweismitteln gehörten Standbilder aus einem Video, auf dem eine Frau zu sehen war, die ein Wohngebäude in der Sanyuan-Straße betrat und verließ. Die Polizei behauptete, ein „Kind“ habe Wang angezeigt, nachdem es einen Aufkleber mit der Aufschrift „Die Kommunistische Partei Chinas ist ein böser Kult“ entdeckt habe. Der Name des „Kindes“ wurde in den der Staatsanwaltschaft vorgelegten Fallakten nicht genannt.

Die Polizei behauptete, bei der Frau auf dem Video handle es sich um Wang, da sie sie in ähnlicher Kleidung gesehen habe. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung suchten die Beamten nach dieser Kleidung sowie nach Aufklebern mit der Aufschrift „Die Kommunistische Partei Chinas ist ein böser Kult“. Es ist ungewiss, ob sie etwas fanden.

Am 30. Juli 2026 forderte die Staatsanwaltschaft Wang auf, für eine weitere Aussage zu erscheinen; sie ging am folgenden Tag dorthin. Ein Staatsanwalt, der seinen Namen nicht nannte, befragte sie und unterbrach sie, sobald sie zu erklären versuchte, dass das Praktizieren von Falun Dafa vollkommen legal sei. Er gestattete ihr nicht, es zu lesen, und sie weigerte sich, es zu unterschreiben. Anschließend sagte er, sie solle sich darauf einstellen, dass ihr in einem Monat der Prozess gemacht werde. Wang äußerte bei beiden Vernehmungen Zweifel an dem oben erwähnten Video, doch die Staatsanwälte gingen nicht darauf ein.

Das Bezirksgericht Ganjingzi machte Wang am 13. August 2026 den Prozess, noch bevor sie eine offizielle Ausfertigung ihrer Anklageschrift erhalten hatte. Unmittelbar nach der Verhandlung wurde sie erneut in Gewahrsam genommen. Ihr derzeitiger Haftort ist nicht bekannt.

Frühere Verfolgung

Wang war bereits am 12. April 2013 festgenommen und 15 Tage lang inhaftiert worden. Ihr Ehemann Zhang Zhenji war durch ihre Festnahme traumatisiert. Er fiel ins Koma und starb eine Woche nach ihrer Freilassung.

Am 2. Juni 2021 brachten fünf Beamte der Polizeiwache Donggang Wang durch eine Täuschung dazu, ihre Tür zu öffnen, und durchsuchten anschließend ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten ihren Computer, ihren Drucker und ihre Falun-Gong-Bücher. Die Haftanstalt lehnte ihre Aufnahme aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands ab. Dennoch hielt die Polizei sie vier Tage lang auf der Polizeiwache fest, bevor es ihr schließlich gelang, die Haftanstalt davon zu überzeugen, Wang aufzunehmen.

Das Bezirksgericht Ganjingzi hielt am 2. November 2021 eine virtuelle Verhandlung in Wangs Fall ab und verurteilte sie am 22. Dezember desselben Jahres zu zwei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro). Am 1. Juni 2023 endete ihre Haftzeit.

Das Justizbüro des Bezirks Zhongshan rief am 29. März 2024 einen Angehörigen Wangs an und verlangte ihre Telefonnummer. Der Angehörige weigerte sich, mit der Behörde zusammenzuarbeiten.

Frühere Berichte:

Nach zwei Jahren hinter Gittern: Witwe erneut wegen ihres Glaubens vor Gericht

Chinas Justiz im Dienst der Ungerechtigkeit – Unterstützer festgenommen, weil sie sich für Gerechtigkeit einsetzen (Teil VIII von VIII)

Hohn auf die Justiz: Massenverhaftungen von Falun Gong-Praktizierenden in der Stadt Dalian, Anwalt geschlagen