(Minghui.org) „Ich würde Sie gerne freisprechen, aber ich kann diese Entscheidung nicht allein treffen. Alle drei Mitglieder des Richtergremiums müssen zustimmen. Ich habe täglich über hundert Anrufe [von Ihren Falun-Dafa-Mitpraktizierenden] erhalten, jeder im Bezirk Acheng kennt mich inzwischen. Ich bin derjenige, der für Falun-Dafa-Fälle zuständig ist, und mittlerweile wegen der Aufkleber, die Ihr Praktizierenden überall in der Stadt angebracht habt, in ganz Acheng berüchtigt.“
Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende Richter Wang Weichen auf Li Hongmeis Antrag auf Freispruch während ihrer Gerichtsverhandlung am 3. September 2026 aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa.
Die 65-jährige Li aus der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, war am 21. August 2025 zusammen mit drei weiteren Praktizierenden verhaftet worden: der rund 70-jährigen Liu Shuzhen, dem 74-jährigen Shi Zuosheng und dessen 54-jährigen Frau Chen Xiumei.
Die Polizeibehörde des Bezirks Acheng legte die vier Fälle trotz des Einspruchs der Praktizierenden zusammen. Richter Wang vom Bezirksgericht Acheng hatte sich in früheren Anhörungen den Praktizierenden gegenüber sehr negativ verhalten. Er lehnte ihre Anträge auf persönliche Anhörungen ab und meinte, sie könnten ihn ja verklagen.
Zahlreiche Praktizierende riefen Richter Wang an und drängten ihn, das Verfahren einzustellen. Zudem brachten sie im Stadtgebiet Aufkleber an, auf denen stand, dass er gesetzestreue Bürger strafrechtlich verfolge. Bei der jüngsten Anhörung am 3. September änderte er jedoch seine Haltung.
Das Bezirksgericht Acheng hielt am 30. März 2026 die erste Anhörung ab. Diese wurde – trotz des Einspruchs der vier Praktizierenden – virtuell durchgeführt. Laut Gesetz darf ein Richter ohne die Zustimmung der Angeklagten keine virtuelle Anhörung durchführen.
Aufgrund der starken Schwerhörigkeit von Chen und der schlechten Internetverbindung, die zu unscharfen Bildern und einer Desynchronisation von Ton und Bild führte, musste Richter Wang Weichen die erste Anhörung vorzeitig abbrechen.
Die zweite virtuelle Anhörung war für den 13. April 2026 angesetzt, fand jedoch nicht statt, da drei der Praktizierenden die Teilnahme verweigerten. Damit protestierten sie dagegen, dass Richter Wang ihre Anträge auf eine persönliche Anhörung wiederholt abgelehnt hatte. Obwohl Wang mehrfach in der Haftanstalt anrief, blieben die Praktizierenden bei ihrer Entscheidung. Nach 40 Minuten sagte er die Verhandlung ab.
Eine dritte Anhörung, die trotz Einspruchs der Praktizierenden virtuell durchgeführt wurde, fand wie geplant am 29. April 2026 statt. Li protestierte gegen die virtuelle Anhörung, da sie sich unter diesem Umstand nicht so wirksam verteidigen konnte wie bei einer persönlichen Gerichtsverhandlung. Die Wärter übten keinen Druck auf sie aus, teilten Richter Wang Weichen jedoch mit, dass sie sich weigere, an der virtuellen Anhörung teilzunehmen, da sie ihrer Ansicht nach kein Gesetz gebrochen habe. Wang verurteilte sie noch am selben Tag während ihrer Abwesenheit und setzte für den 3. September eine weitere Anhörung an. Bei der jüngsten Anhörung hat es sich möglicherweise um eine persönliche Anhörung gehandelt, was jedoch noch der Abklärung bedarf.
Li und die drei anderen Praktizierenden befinden sich weiterhin in Haft und warten auf ihr Urteil.
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