(Minghui.org) Drei Einwohner der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurden am 29. April 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer weiteren virtuellen Anhörung gezwungen.
Frau Liu Shuzhen, um die 70, Herr Shi Zuosheng, 74, und seine Frau Chen Xiumei, 54, wurden am 21. August 2025 im Rahmen einer Polizeirazzia gegen lokale Falun-Dafa-Praktizierende festgenommen. Die Praktizierende Li Hongmei, 65, wurde etwa zum selben Zeitpunkt verhaftet und stand zusammen mit den drei Praktizierenden vor Gericht.
Die erste Anhörung fand am 30. März 2026 vor dem Bezirksgericht Acheng statt. Die zweite Anhörung am 13. April 2026 wurde virtuell abgehalten, obwohl die vier Praktizierenden und ihre Rechtsbeistände Einspruch erhoben hatten. Laut Gesetz darf ein Richter ohne die Zustimmung der Angeklagten keine virtuelle Anhörung durchführen.
Die dritte Anhörung fand am 29. April 2026 trotz Einspruch der vier Praktizierenden ebenfalls virtuell statt. Die Praktizierenden wurden mit Handschellen gefesselt in den Verhörraum der Haftanstalt gebracht. Li protestierte gegen die virtuelle Anhörung, da sie sich unter diesem Umstand nicht so wirksam verteidigen konnte wie bei einer persönlichen Gerichtsverhandlung. Die Wärter übten keinen Druck auf sie aus, teilten Richter Wang Weichen jedoch mit, dass sie sich weigere, an der virtuellen Anhörung teilzunehmen, da sie ihrer Ansicht nach kein Gesetz gebrochen habe.
Es ist unklar, ob Richter Wang eine persönliche Anhörung für Li ansetzen wird. Er setzte seinen Versuch fort, die drei anderen Praktizierenden zu verurteilen, und beendete abrupt die Anhörung, ohne den Praktizierenden und ihren Familienverteidigern die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu verteidigen bzw. die Verteidigungserklärungen vorzulesen. Davor hatte Richter Wang mehrere örtliche Praktizierende nach einer virtuellen Anhörung verurteilt und sie sogar aufgefordert, ihn zu verklagen.
Einzelheiten zur jüngsten virtuellen Anhörung
Die virtuelle Anhörung am 29. April 2026 begann um 9 Uhr und endete um 11:30 Uhr. Aufgrund der schlechten Bildqualität der Fernverbindung konnten die Verteidiger ihre Mandanten auf den Bildschirmen im Gerichtsgebäude nicht klar erkennen. Sie berichteten, dass die Entfernung des nächstgelegenen Bildschirms über zwei Meter und die des am weitesten entfernten über fünf Meter betragen hatte. Jeder Bildschirm war ungefähr so groß wie ein kleiner Fernseher.
Vor Shi, Chen und Liu befand sich jeweils ein Mikrofon, aber die Wärter der Haftanstalt passten weder den Abstand noch die Lautstärke angemessen an. Die Anwälte konnten die Praktizierenden nicht deutlich hören, vor allem Shi, dessen Mikrofon sehr weit von ihm entfernt stand. Sie konnten nur erahnen, was die Praktizierenden sagten.
Gegen Ende der Anhörung fingen zwei Wärter der Haftanstalt an, sich miteinander zu unterhalten. Das Echo ihrer Stimmen hallte im Gerichtssaal wider, sodass die Anwesenden die Praktizierenden noch weniger verstehen konnten.
Auch die Praktizierenden konnten ihre Anwälte anscheinend nicht richtig hören, da sie entweder nicht antworteten oder verwirrt blickten, wenn diese ihnen Fragen stellten. Chen, die aufgrund von Schlägen in einer früheren Haft auf dem linken Ohr gar nichts und auf dem rechten Ohr nur schlecht hörte, schwieg während der gesamten Anhörung. Es besteht die Vermutung, dass sie nichts von dem, was ihr Anwalt gesagt hatte, hören konnte.
Richter Wang hingegen behauptete, dass er alle Praktizierenden deutlich gehört hätte. Er beendete abrupt die Anhörung, bevor Shis Familienverteidiger sein Plädoyer vorbringen konnte. Keiner der drei Praktizierenden erhielt die Gelegenheit, sich selbst zu verteidigen.
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