Gefoltert, weil ich ein guter Mensch sein wollte und die Wahrheit sprach (nachgestellte Szenen/Fotos)

Ende Oktober 1999 ging ich nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Als ich versuchte, die Falun Gong Übungen draußen vor der großen „Halle des Volkes” zu machen, wurde ich festgenommen und zur Qianmen Polizeiwache gebracht. Weil ich mich weigerte, ihnen meinen Namen zu sagen, folterten mich mehr als zehn Polizeibeamte mit der Methode „Flugzeugfliegen” (siehe Fotos 1 und 2). Diese Folter dauerte von 8 bis 21 Uhr. Später verlegten sie mich ins Jilin Liaisonbüro in Peking, wo sie mich 38 Stunden lang mit Handschellen gefesselt hatten. Die Polizei stahl auch die 800 Yuan (1), die ich bei mir hatte.


Folterdemonstration: „Flugzeugfliegen»

Da ich auf meinem Glauben beharrte, wurde ich ins Huanxiling Arbeitslager gesteckt, nachdem ich aus Peking zurückgebracht worden war. Am 27. März 2001 verlegte man mich zum Liaoyuan Arbeitslager.

An einem Tag im August 2001, als ein Gefängnisbeamter und mehrere Häftlinge einen 16-jährigen Übenden brutal zusammenschlugen, rief ich laut aus meiner Zelle: „Hört mit der Prügel auf! Das ist gegen das Gesetz!” Die Polizei und drei andere Verbrecher eilten zu mir und schlugen und traten auf mich ein. Später brachten sie mich zum Büro der Gefängnispolizei. Der Leiter der Verwaltungsabteilung schlug mir fest ins Gesicht. Sofort hatte ich eine blutige Nase und einen blutigen Mund. Dann schlug er meinen Kopf gegen eine Wand. Er schrie: „Das wird Menschenrechte genannt.” Der Leiter der Bildungsabteilung rief mich nach draußen und sagte mir: „Wenn Du hier stirbst, wie denkst Du, kannst Du uns verklagen?”

Am 24. Dezember 2001 wurden mehrere von uns, die auf ihre Kultivierung bestanden, ins berüchtigte Chaoyanggou Arbeitslager in Changchun verlegt. Das Arbeitslager schickte eine Gruppe bewaffnete Polizeibeamte mit Helmen los. Sie hasteten in die Zelle mit elektrischen Schlagstöcken in der Hand. Sie befahlen Verbrechern, uns zu durchsuchen, und dann schlugen sie alle Übende, die Falun Gong Artikel bei sich hatten, und gaben ihnen Elektroschocks. In meiner Kleidung fanden sie einen Artikel, woraufhin vier Verbrechern befohlen wurde, mich zu verprügeln. Einer von ihnen war Zhao Guo. Er packte mich an den Haaren und schlug mit Gewalt meinen Kopf gegen eine Wand. Wiederholt stieß er mir mit seinen Knien in den Unterleib. Andere schlugen mir ins Gesicht und auf andere Körperstellen. Mein Gesicht war mit Druckstellen und Prellungen übersät. Mein linkes Auge, mein Mund und mein Zahnfleisch bluteten. Mir war schwindelig und ich konnte nur noch verschwommen sehen (siehe Fotos 3 und 4). Meinen Falun Gong Artikel überreichten sie dem Abteilungsleiter Tian und dem stellvertretenden Leiter Liu Aiguo. Liu Aiguo und drei andere Personen schlugen dann wieder auf mich ein.


Polizeibeamte und Häftlinge verprügeln einen Übenden

Im Jahr 2002 begann das Arbeitslager mit dem so genannten „verstärkten Kampf” gegen Falun Gong Übende, die sich weigerten, ihre Überzeugungen aufzugeben. An einem Tag im Oktober brachte mich der Gefängnispolizist Zhao, der vom „Büro 610” (2) zum Arbeitslager versetzt worden war und damit prahlte, dass sich die Übenden vor ihm fürchteten, mittags zum Büro der Gefängniswachen. Sechs Wachen waren zu dieser Zeit im Zimmer. Zuerst versuchte Abteilungsleiter Fan mich zu zwingen, eine „Garantieerklärung” (3) zu schreiben, was ich jedoch ablehnte. Er legte mir daraufhin Handschellen an und trat mich. Mir wurde schwindelig und ich konnte nach der Prügel nichts mehr hören. Dennoch versuchte ich immer noch, ihm die Wahrheit zu erklären. Dann fesselte mir der Polizist Zhao meine Hände hinter dem Rücken mit einem Seil. Mit Gewalt hob er meine Arme hoch, während er mir sein Bein in den Rücken drückte. Er quetschte meinen Kopf zwischen zwei Schienen eines Etagenbetts, wodurch ich mich nicht mehr bewegen konnte. Dann schlug er mein Gesäß mit einem ein Meter langen Axtstiel (siehe Fotos 5 und 6). Als er zu müde war, schwer atmete und ihm Schweiß das Gesicht hinunterlief, gab er den Axtgriff aus seiner Hand und schlug so weiter auf mich ein. Schließlich war er zu erschöpft. Dann übernahm Chao und schlug mir mit einem Draht auf Rücken, Hals und andere Körperstellen. Meine Kleidung war danach völlig zerfetzt und blutbefleckt. Die Wache Ma schockte mich an den Knien, der Innenseite meiner Beine und meinem Unterleib. Durch die Elektroschocks war ich Harn- und Stuhlinkontinent geworden. Der stellvertretende Leiter ohrfeigte mich mehrmals. Meine Ohren dröhnten und meine Zähne waren lose. Er schrie: „Wenn Du [die Garantieerklärung] nicht unterschreibst, schlagen wir Dich tot und äschern Dich sofort ein. Wir sagen dann, dass Du Selbstmord begangen hast.”



Meine Haftstrafe im Arbeitslager wäre im November 2002 offiziell vorüber gewesen. Eine Wache zwang mich, ein Formular auszufüllen mit dem Titel „stures Falun Gong Mitglied”. Ich versuchte ihm die Wahrheit zu erklären, aber er brachte mich zum Büro der Gefängnispolizei. Er schlug mir zuerst ins Gesicht und legte mir hinter dem Rücken Handschellen an. Dann verpasste er mir Elektroschocks. Der stellvertretende Leiter der vierten Abteilung trat mir bösartig in den Rücken, woraufhin ich die Kontrolle über meinen Stuhlgang verlor. Sogar nachdem sie mir die Handschellen abgenommen hatten, war ich immer noch außerstande, meine Arme zu bewegen (siehe Foto 7). Dann verlängerten sie einfach so meine Haftstrafe.



Jedes Mal, wenn ich die Prügel und Folter erlitt, sagte ich ihnen beharrlich: „Falun Dafa ist gut. Es ist nicht falsch, ein guter Mensch zu sein!” Ich erzählte ihnen, dass das Himmlische Gesetz, dass Gutes mit Gutem und Böses mit Bösem vergolten wird, wirklich ist.

Nachdem ich zwei Wochen über meine eigentliche Haftstrafe hinaus gefangen gehalten worden war, kam ich am 12. Dezember 2002 aus dem Arbeitslager frei.

(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(3) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.