Frau Ma Liqin in Haft ins Wachkoma geprügelt

(Minghui.de) Frau Ma Liqin ist eine Falun Gong-Praktizierende aus der Provinz Heilongjiang. Sie wurde in der Beishan Gefängnisanstalt Nr. 2 in der Stadt Qitaihe im März 2002 von dem Polizisten Yin Zhongliang verprügelt, bis sie ins Wachkoma fiel. Gegenwärtig befindet sie sich immer noch im Wachkoma. Sie isst nur wenn man sie füttert, ist inkontinent und ihre Familie muss sie rund um die Uhr versorgen. Ihre Pension wird aufgebraucht für die Bezahlung der medizinischen Rechnungen.

Fr. Ma Liqin ist 47 Jahre alt. Mit dem Praktizieren von Falun Gong hat sich ihr mentaler und körperlicher Zustand großartig verbessert. Jedoch am 05. März 2002 wurde sie von einem Polizisten der Dongfeng Polizeistation, Qin Yong verhaftet und in die Beishan Gefängnisanstalt Nr. 2 gebracht.

Am 15. März wurde Fr. Ma Liqin von dem leitenden Polizisten Yin Zhongliang ins Büro gezerrt und verprügelt. Yin trat sie mit Lederschuhen und knallte sie gegen die Mauer. Ma verlor augenblicklich das Bewusstsein. Die Polizisten dachten, sie würde das vortäuschen und schlugen ihr weiter in ihr Gesicht. Sie stachen mit einer Nadel in ihre rechte Hand und steckten ihr Pillen in den Mund, um sie wieder zu sich zu bringen.

Als sie erkannten, dass Ma keinerlei Reaktionen zeigte, ganz gleich was sie auch taten, bat Yin jemanden, sie in einen Wagen zu tragen. Da bemerkten sie, dass sie völlig inkontinent geworden und ihre Hose durchnässt war. Der Fahrer drückte auf einen Akupunkturpunkt (ihr Philtrum), doch sie wachte immer noch nicht auf. Yin schickte Fr. Ma zum Xinxing Polizeidezernat, wo sie erkannten, dass Fr. Ma am ganzen Körper verletzt und es an ihrem Kopf starke Schwellungen gab. Sie bemerkten, dass Yin nach Alkohol roch und nicht sicher gehen konnte. Sie drückten ihren Unwillen darüber aus, dass Yin, Fr. Ma verhört hatte. Den Bestimmungen gemäß hätte nur die Dongfeng Polizeistation das Recht, sie in einer legalen Prozedur zu verhören. Das Xinxing Polizeidezernat weigerte sich, Fr. Ma anzunehmen und so brachte Yin sie in die Gefängnisanstalt zurück. Auf dem Rückweg kamen sie auch an einem Hospital für chinesische Medizin vorbei, doch sie leiteten keine Behandlung für Fr. Ma ein, noch benachrichtigten sie ihre Familie über ihren Zustand.

Nachmittags erst wurde ihre Familie verständigt, dass die Polizei Fr. Ma entlassen wolle. Sie eilten auf die Dongfeng Polizeistation und hinterlegten eine Anzahlung von 1.000 Yuan(1), zur Abdeckung der Prozedur. Zu der Zeit war es 15.30 Uhr. Drei Polizisten geleiteten die Familie in die Gefängnisanstalt, um Fr. Ma abzuholen. Als sie im Gefängnis ankamen, fanden sie sie auf einem Sofa liegend vor, bewusstlos und mit starken Schwellungen am Kopf. Die Gefängnisanstalt bat die Familie, 160 Yuan Gebühr für Versorgung zu bezahlen, damit die Familie, Fr. Ma mitnehmen könne.

Die Familie brachte Fr. Ma in das Hospital für chinesische Medizin. Eine CT Untersuchung ergab eine starke Blutung im Gehirn. In ihrem Gesicht gab es ein großflächiges Hämatom. Ihr Kopf, Rücken, ihre Beine hatten alle sichtbare Traumata. Bei einer Operation, bei welcher der Schädel geöffnet wurde, entnahm der Arzt 70 ml koaguliertes Blut, doch war es nicht möglich, alles zu entnehmen.

Fr. Ma verharrt in einem Wachkoma. Niemand kann ihre Therapierechnungen begleichen. Ihre Familie hat viele Male appelliert, suchte die Stadtregierung auf, das Petitionsbüro, die Staatsanwaltschaft, das Büro für Öffentliche Sicherheit in Heilongjiang und die Staatsanwaltschaft in Heilongjiang. All ihre Bemühungen waren vergebens. Der Fall von Ma wurde auch auf der Minghui Webseite [der chinesischen Version von Clearwisdom.net] dargestellt.

Am 20. März 2003 wies das Büro für Öffentliche Sicherheit Qitaihe ein „Untersuchungsergebnis” aus, in dem behauptet wird, dass „es keine Beweise gibt, dass die Gehirnblutung durch Prügel eines Polizisten verursacht wurde”. Doch stimmten sie zu, einen Teil der Therapiegebühren im Hospital in Höhe von 30.000 Yuan zu übernehmen. Dafür jedoch forderten sie von dem Sohn von Fr. Ma, Zhang Kai, nicht mehr zu appellieren; anderenfalls würde er strafrechtlicher Verfolgung begegnen.


Anmerkung:

1. Yuan: Chinesische Währungseinheit; das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt 500 Yuan.