Herr Song Aichang wurde vom mittleren Volksgericht in Shijiazhuang ungesetzlich verurteilt

(Minghui.de) Am 22. Juni 2007 wurde Herr Song Aichang, ein Praktizierender aus Shijiazhuang, von der lokalen Polizei zu Hause verhaftet und ist seitdem in einem Haftzentrum eingesperrt.

Die Verhandlung gegen Herrn Song wurde dreimal angesetzt. Schließlich wurde Herr Song, nachdem er über neun Monate eingesperrt gewesen war, am 22. September 2008 vom Gericht des Qiaoxi Distrikts zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Herr Song legte gegen das Urteil beim Mittleren Volksgericht in Shijiazhuang Einspruch ein. Auch sein Anwalt und seine Familie reichten aufgrund verschiedener Verfahrensfehler in der ersten Verhandlung Einsprüche und Beschwerden ein. Diese beinhalteten: inkorrekte Anwendung des Gesetzes, Mangel an Beweisen, gefälschte Gerichtsdokumente, ein Geständnis durch Folter erpresst und verlängerte Inhaftierung. Am 4. November 2008 legte das mittlere Volksgericht fest: „Widerrufung des Urteils der ersten Verhandlung und Anordnung einer neuen Verhandlung beim Gericht des Qiaoxi Distrikts.” Am 21. November 2008 wurde der Fall formell an das Gericht des Qiaoxi Distrikts zurückgegeben.

Am 17. Februar, morgens gegen 10:10 Uhr, eröffnete das 11. Gericht, eine Abteilung des Gerichtes vom Qiaoxi Distrikt, den Fall erneut und rief die zweite Verhandlung ein. Da die ursprünglichen Beweise ungültig waren, zog der Staatsanwalt diese zurück. Dennoch verurteilte das Gericht des Qiaoxi Distrikts am 15. März 2009 Herrn Song Aichang erneut zu drei Jahren Gefängnis, obwohl es keinerlei Beweise gab.

Herr Song erachtete dies als eine unfaire Verhandlung und einen unfairen Prozess. Er legte deshalb erneut beim Mittleren Volksgericht in Shijiazhuang Einspruch ein und zwei unvoreingenommene Anwälte vertraten ihn vor Gericht. Der Einspruch, den Herr Song und seine Anwälte Xie Yanyi und Tang Jitian beim Hohen Gericht der Hebei Provinz einreichten, gab an, dass das Untere Gericht seine Glaubwürdigkeit verloren habe, aufgrund seines ungesetzlichen Verhaltens beim ersten Verfahren und deshalb hätten sie keine Zuständigkeit für die zweite Verhandlung mehr bekommen dürfen. Schließlich entschied das Hohe Gericht der Hebei Provinz den Fall entsprechend dem Gesetz.

Ein paar Monate vergingen und die dritte Verhandlung wurde ohne Grund hinausgezögert. Zur gleichen Zeit behauptete Lv Ling vom Mittleren Volksgericht in Shijiazhuang, dass sie das Einspruchsschreiben als Kopie vom Hohen Gericht erhalten hätte. Trotz des Umstandes, dass sie in diesem Falle keine Zuständigkeit mehr besaß, fuhr sie damit fort, Herrn Song zu verhören. Herr Song beantragte, dass sein Verteidiger diese Situation dem Staatsanwalt in Shijiazhuang melden sollte und beantragte zusätzlich eine Untersuchung über die Aktivitäten von Xu Guangwei, dem Direktor des Mittleren Volksgerichtes in Shijiazhuang, der für das Fehlverhaltung und die Gesetzesübertretungen verantwortlich war.

Im Juli 2009 bestätigte das Mittlere Volksgericht in Shijiazhuang die ursprüngliche Gefängnisstrafe, obwohl sie dafür keinerlei Zuständigkeit mehr besaß und bevor das Hohe Gericht der Hebei Provinz einen Beschluss bezüglich dieses Falles getroffen hatte.

Momentan verbleibt Herr Song Aichang im 2. Haftzentrum in Shijiazhuang.

Regierungsorgane und Personen, die in diesen Fall verwickelt sind:

Mittleres Volksgericht in Shijiazhuang

Xu Guangwei, Leiter des Gerichtes:
86-311-85187297
Liu Renjun, ausführender und stellvertretender Leiter des Gerichtes:
86-311-85187297
Lv Ling, stellvertretende Direktorin des Gerichtes (bezogen auf Falun Gong Fälle):
86-311-85187153
Pei Weihua, weiblich, vorsitzende Richterin bei der zweiten Verhandlung:
86-311-85187159