Frau Liu Yongying im Heizuizi Zwangsarbeitslager 18 Tage in Handschellen auf ein Totenbett gefesselt

(Minghui.de) Am 20. Juli 2009 verhafteten Beamte der Polizeiwache Dadong Frau Liu Yongying aus der Provinz Jilin, als sie gerade in ihrem Friseursalon arbeitete. Nachdem sie in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht worden war, verurteilte man sie zu einem Jahr und drei Monaten Zwangsarbeit. Am 12. August 2009 internierte man sie im Heizuizi Zwangsarbeitslager in Jilin.

Durch das Praktizieren von Falun Gong konnte Frau Liu mit dem Rauchen und dem Glücksspiel aufhören und auch ihr Gesundheitszustand verbesserte sich. Wegen ihrer Verhaftung war sie gezwungen, ihren Friseursalon zu schließen.

Frau Liu wurde in die Abteilung Nr. 3 des Arbeitslagers gebracht, wo ihr der Wärter Zang befahl, Gefängnisuniform zu tragen und ihr langes Haar abschnitt. Aus Protest gegen die rechtswidrige Inhaftierung weigerte sie sich, Häftlingskleidung zu tragen.

Auf Anordnung von Sheng Minglian, dem Leiter der Abteilung Nr. 3, befahl Xi Guirong zwei Wachen, gewaltsam Frau Lius Kleidung zu entfernen. Xi zog an ihren Haaren, schlug ihr ins Gesicht und beschimpfte sie. Frau Liu hat heute noch Schmerzen am rechten Ohr und eine Seite ihres Kopfes ist taub.

Nachdem Frau Liu gezwungen worden war, die Gefängnisuniform zu tragen, zog sie sie wieder aus und ihre eigene Kleidung wieder an. In diesem Moment ordneten die Gefängniswärter den Insassen Sun Fengmin und Li Guixiang an, ihre Kleidung wegzunehmen, so dass ihr nur noch ihre Unterwäsche blieb, sodass sie gezwungen war, die Gefängnisuniform doch anziehen.

Anschließend fragten die Wärter sie, ob sie immer noch die Gefängnisuniform ausziehen wolle. Als sie bejahte, legten sie ihr Handschellen an, ketteten sie ans Bett und erlaubte ihr nicht, sich aufzurichten. Zwei Tage später fesselten sie sie an ein Stahlbett (auch als Totenbett (1) bekannt). Dabei wurden ihre Hände jeweils an eine Ecke des Bettes gefesselt und ihre Beine auf dem Bett mit Riemen festgebunden.

Da Frau Liu in dieser Position nicht essen konnte, führten die Wärter und Insassen eine Zwangsernährung durch, so dass ihre Nase blutete. Frau Liu wog weniger als 40 kg und litt wegen der Folter unter starken Rückenschmerzen. Dem Insassen Li Guixiang befahlen die Wachen, sie zu überwachen. Auch er beteiligte sich an der Zwangsernährung.

Frau Liu wurden nicht einmal beim Gang zur Toilette die Handschellen abgenommen, sie durfte sich auch nicht waschen. Als sie zur Toilette gehen musste, wurden die Riemen, mit denen sie an das Totenbett gefesselt war, gelockert. So musste sie sich auf dem Bett über eine Schüssel hocken, um ihre Notdurft zu verrichten. Li Guixiang musste ihr dabei helfen, ihre Hose herunter und hoch zu ziehen, eine weitere Demütigung.

Frau Liu erlitt schwere physische und psychische Verletzungen durch diese 18 Tage andauernde Folter. Unter diesen Bedingungen zwangen sie die Wachen, die drei Erklärungen (2) zu schreiben, in denen sie ihren Glauben an Falun Gong widerrufen sollte. Sheng, der Leiter der Abteilung Nr. 3, behauptete später, dass das Arbeitslager sich vorschriftsmäßig verhalten habe, um Frau Lius Unterschrift zu erhalten.

Viele Personen der Abteilung Nr. 3 waren Zeuge der Folter an Frau Liu, darunter mehrere Wärter der Nachtschicht und die Gefangenen Sun Fengmin, Li Guixiang, Su Guifang, Liu Junjie, Zhang Yanhua, Zhang Chunmei, Dong Haiqin, Sun Shiyun, Liu Xiuli, Li Xiuli und Xu Jianxia.


(1) Totenbett: Die Arme und Beine des Praktizierenden werden ausgestreckt an den vier Ecken eines eiskalten Metallbettes mit dünnen Nylonseilen festgebunden. Das Seil wird dann fest um den Körper des Praktizierenden und das Bett gewickelt, von den Beinen bis zur Brust. Das Seil ist so fest gebunden, dass der Praktizierende kaum atmen kann, bis er schließlich sein Bewusstsein verliert. Die Dauer liegt zwischen mehreren Stunden und 12 Tagen. Diese Art grausamer Folterung fügt dem Opfer schwere körperliche und geistige Verletzungen zu.

(2) Drei Erklärungen: Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen”, erfunden vom „Büro 610”, bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.