Herr Luo Wen weiterhin im Gefangenenlager Nr. 1 Huangshi widerrechtlich eingesperrt

(Minghui.de) Herr Luo Wen ist bei seinen Kollegen und Nachbarn als ein fleißiger und hilfsbereiter Mensch bekannt.

Am 27. März 2007 verhafteten Zhou Xianjun, Leiter des “Büro 610” des Bezirks Xisanshan, Shi Jianguo und zwei weitere Polizisten der Polizeistation Chenyue, Herrn Luo Wen bei sich zu Hause. Sie durchwühlten seine Wohnung und konfiszierten unter anderem ein Handy, einen Computer, Drucker, DVD Brenner und Falun Gong-Bücher.

Zhou Xianjun befahl den Wärtern im Gefangenenlager Baguazui, Herrn Luo Wen zu misshandeln. Diese versetzten ihm gewalttätige Tritte und verletzten ihn am Kopf. Herr Luo wurde ohnmächtig und fiel ins Koma. Er verlor durch die Misshandlungen sein Gehör (beidseits) und musste zur Notfallbehandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Danach war es ihm nicht möglich, wieder in seine Wohnung zurückzukehren. Ab diesem Zeitpunkt war er völlig mittellos.

Herr Luo wurde am 19. Juli 2011 von der Polizei in Shenzhen, Provinz Guangdong, erneut verhaftet. Erst Mitte August 2011 erhielt seine Frau die Mitteilung, dass er in das Gefangenenlager Nr. 1 Huangshi gebracht worden sei und demnächst eine Gerichtsverhandlung stattfinde. Anfang September 2011 verlangten einige Personen der Polizeiabteilung Huangshi von seiner Frau, dass sie die Papiere für seine Verhaftung unterschreibe. Dies lehnte sie ab und beauftragte stattdessen einen Rechtsanwalt aus Peking mit der Verteidigung ihres Mannes.

Es stand auch die Behauptung im Raum, dass Herr Luo einen Tumor an seinem Bein habe und seine Frau erreichen wollte, dass er auf Bewährung freikomme, damit er sich medizinisch behandelt lassen könne. Während seines Aufenthalts im Gefangenenlager Nr. 1 Huangshi sagten die Wärtern zu Herrn Luo, dass sie von dem Geld, dass seine Frau für seine Lebenshaltungskosten bezahlt habe, das Geld für eine medizinische Behandlung abziehen würden. Als seine Frau den Gefängnisdirektor daraufhin ansprach, stritt er dies ab und meinte, sie würden die Unkosten von seiner Krankenkasse einfordern.

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http://clearwisdom.net/html/articles/2008/4/3/96048.html