Gericht verurteilt Praktizierende unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu langen Haftstrafen

(Minghui.org)

Am 10. August wurden drei weibliche Praktizierende unter der Leitung des örtlichen Büro 610 und unter Ausschluss der Öffentlichkeit illegal zu langen Haftstrafen verurteilt. Grundlage bildeten erpresste Falschaussagen und gefälsche Beweise. Die Praktizierenden haben Berufung eingelegt.

Verhaftungen und Beschlagnahmungen

Am 3. März 2012 wurden vier Falun Gong Praktizierende, die in der Nähe der Haiyan Maschinenfabrik in Qianyan die Bevölkerung über die Hintergründe der Verfolgung aufgeklärt hatten, von dem Beamten Sui Mingzhen des Xinyou Straßenkommittees der Jianghai-Straße, Bezirk Zhenxing der Polizei gemeldet. Polizeibeamte von der Grenzbehörde in Qianyang verhafteten daraufhin die vier Praktizierenden Liu Pintong, Zhang Yinghong, Zhang Jing und Wang Jing. Die Polizei beschlagnahmte Zhang Yinghongs Auto im Wert von 100.000 Yuan sowie Hauschlüssel und Bargeld.

Am darauffolgenden Morgen durchsuchten Beamte von verschiedenen Grenzbehörden sowie der Abteilung für Staatssicherheit aus der Stadt Dandong die Wohnungen der Praktizierenden. Sie beschlagnahmten dabei ohne rechtlichen Grund persönliche Gegenstände in einem Wert von 80.000 Yuan. Bevor die Beamten die Wohnungen verließen, hinterließen sie gefälschte Beweise und dokumentierten diese photographisch.

Beamte der Abteilung für Staatssicherheit aus Donggang sowie der Qianyang Grenzbehörde durchsuchten am 7. März die Wohnung von Frau Liu Pintong und beschlagnahmten ihr Motorrad im Wert von 49.800 Yuan sowie einen Mini-Van, der ihrem Neffen gehörte.

Verhöre und Folterungen

Nachdem die vier Praktizierenden illegal verhaftet wurden, mischte sich das örtliche Büro 610 in die Angelegenheiten mit ein. Am 3. März wurden die vier Praktizierenden von Sun Yajun, dem Leiter der Grenzbehörde Qianyang, sowie dessen Stellvertreter Wang Zhanquan die ganze Nacht über verhört. Zu dieser Zeit waren sie in der Dandong-Haftanstalt interniert. Frau Liu Pintong lehnte es ab, irgendwelche Fragen zu beantworten oder Dokumente zu unterzeichnen.

Am nächsten Mittag forderte das örtliche Büro 610 Agenten der nächst höheren Behörde an, um die vier Praktizierenden unter Einsatz von Folter zu verhören.

So wurde Liu Pintong in einen Raum gebracht, wo sie von Beamten in Zivil geschlagen und getreten wurde. Man zog so fest an ihrem Haar, dass ganze Büschel ausgerissen wurde, trat ihr in die Beine und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Während dieser Misshandlungen beschimpften die Beamten sie ununterbrochen. Nach 15 Minuten dieser Tortur hielten sie sie erneut fest und erklärten ihr: „Du wirst die höchste Strafe bekommen, denn du benimmst dich schlecht. Es ist uns vollkommen egal, wie viele DVDs (die Fakten über die Hintergründe der Verfolgung enthalten) du wirklich hattest. Selbst wenn du keine hattest, können wir einfach behaupten, dass du eine ganze Tonne besessen hast!“

Als Liu Pintongs Strafverteidiger sie am 17.Juni besuchte, gab sie dem Anwalt einen Beschwerdebrief, der eine detaillierte Schilderung der Misshandlungen enthielt. Des Weiteren teilte sie dem Anwalt mit, dass ein Beamter des örtlichen Büro 610 während der Misshandlungen anwesend gewesen sei. Es war offensichtlich, dass das Büro 610 die Folter und die Verhöre angeordnet hatte.

Gefälschte Beweise

Während die Polizei versuchte, von den Praktizierenden Geständnisse mittels Folter zu erpressen, versuchte sie, auch ihre Familienangehörigen zu Falschaussagen zu drängen.

So wurde Liu Pintongs Sohn dazu gezwungen, eine Falschaussage abzugeben, als er gerade zur Wohnung von Frau Zhang fuhr, um nach seiner Mutter zu fragen. Ebenso wurde Frau Zhangs Vater dazu gezwungen, ein Geständnis abzulegen.

Trotz der Tatsache, dass Liu Pintong mehrfach gefoltert wurde, gelang es der Polizei nicht, ihr irgendwelche Aussagen zu entlocken. Daher zwangen sie Frau Zhang Yinghong dazu, ein Geständnis zu Lasten von Liu Pintong abzugeben. Ihr Anwalt machte daher deutlich: „Wir können die Möglichkeit nicht ausschließen, dass Zhang Yinghong aufgrund von Folter oder dem Angebot von finanziellen Vorteilen ein falsches Geständnis abgelegt hat.“

Verurteilung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Drei Monate nach der Inhaftierung wurden die drei Praktizierenden Liu Pintong, Zhang Yinghong und Zhang Jing vom Bezirksstaatsanwalt des Bezirks Zhenxing angeklagt.

Nachdem sich der Anwalt am 17. Juli mit Liu Pintong getroffen hatte, forderte er beim Bezirksgericht Zhenxing, dass alle illegal erlangten und gefälschten Beweise nicht zur Verhandlung zugelassen werden.

Das Gericht lehnte diesen Antrag ab und setzte die Verhandlung auf den 27. Juli fest. Der Vorsitzende Richter beantragte sofort die Vertagung der Verhandlung. Am 10. August wurden die Praktizierenden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter der Leitung des örtlichen Büro 610 zu langen Haftstrafen verurteilt. Liu Pintong wurde zu acht Jahren, Zhang Yinghong zu sieben Jahren und Zhang Jing zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

Später kam heraus, dass Zhang Yinghongs Familienangehörige viel Geld bezahlt hatten, um ihre Freilassung zu erwirken. Da das Gericht die Angehörigen dazu überredete, keinen Antrag auf Ablehnung der Klage wegen Zhang Yinghongs Unschuld zu stellen, verzichtete die Familie darauf, einen Anwalt einzuschalten. Nichts desto trotz wurde Zhang Yinghong unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Inzwischen überlegt die Familie, einen Anwalt einzuschalten, um sie vor dem Schlimmsten zu bewahren.

Derzeit haben alle drei Praktizierende Berufung eingelegt, um gegen die illegalen Urteile vorzugehen.