Falun Gong-Praktizierender in Korea gewinnt im Asylverfahren; Oberster Gerichtshof von Korea lehnt Justizministerium ab

(Minghui.de) SEOUL, Korea – Der oberste Gerichtshof von Korea lehnte vor kurzem die Berufung des Justizministeriums gegen die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts ab zugunsten des Asylantrags des chinesischen Falun Gong-Praktizierenden Herrn Shen.

Sowohl das hohe Gericht Seoul als auch schlussendlich der oberste Gerichtshof von Korea erhielten das Urteil des untergeordneten Gerichts aufrecht, was dies zum ersten Fall macht, bei dem ein chinesischer Falun Gong-Praktizierender nach der Berufung in Korea Asyl erhielt.

Herr Shen lernte 1995 in China Falun Gong kennen. Als die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) 1999 mit ihrer landesweiten Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden begann, verlor er seine Arbeit. Dann floh Herr Shen im März 2006 nach Korea. Im Juni 2010 wurde er als unrechtmäßiger Einwanderer verhaftet.

Während er eingesperrt war, bat Herr Shen das Ministerium um Asyl. Sein Antrag wurde abgelehnt, weshalb Herr Shen beim Verwaltungsgericht Seoul Berufung einlegte. Das Gericht verwarf die Entscheidung des Ministeriums und gewährte Herrn Shen Asyl, woraufhin das Ministerium beim hohen Gericht Seoul Berufung einlegte.

In den vergangenen Jahren übte die KPCh wiederholt Druck auf das Ministerium aus damit dieses Asylanträge ablehnte. Zum Beispiel im Mai 2005 traf sich der damalige koreanische Justizminister Chun Jung Bae mit Chinas Sicherheitsbeauftragten Zhou Yongkang der als treibende Kraft hinter der Verfolgung von Falun Gong angesehen wird. Nach Chuns Rückkehr lehnte das Ministerium 30 Anträge von chinesischen Falun Gong-Praktizierenden ab.

Danach setzte das Ministerium strikte Anforderungen an die Gewährung von Asyl für Falun Gong-Praktizierende aus China in dem Glauben, das „nur Hauptkoordinatoren von Falun Gong vor der Verfolgung durch den Staat stehen.“

Der oberste Gerichtshof erkannte jedoch die anhaltende Verfolgung aller Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh. „In China hält die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden weiterhin an. Die Einstellung der Regierung zu dieser Gruppe hat sich kein bisschen geändert, “ stand in dem Urteil.

Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, war in den 1990er Jahren die beliebteste spirituelle Praktik bis das kommunistische Regime im Juli 1999 sie verbot. Seitdem starben laut Berichten mehr als 3.500 Falun Gong-Praktizierende auf Grund der Verfolgung. Millionen wurden wegen ihres Glaubens an die Praktik eingesperrt, was die Falun Gong-Praktizierenden laut dem Falun Dafa-Informationszentrum zur größten Gruppe der Glaubensgefangenen macht.

Der Leiter des Verwaltungsgerichts von Seoul, Cho Byung-Hyun, erklärte der Guk Min Daily in einem Artikel, der am 30. September 2011 veröffentlicht wurde, dass, als er Leiter des Bezirksgerichts Busan war, ein Beamter des chinesischen Konsulates in Busan ihm gegenüber die Asylanträge der Falun Gong-Praktizierenden erwähnt habe: „Korea darf Falun Gong-Praktizierenden kein Asyl gewähren“. Die chinesische Regierung versucht die Falun Gong-Praktizierenden daran zu hindern, politischen Einfluss zu nehmen. Wie kann Korea sie als Flüchtlinge aufnehmen.“ meinte der chinesische Beamte laut Cho.

Originalartikel: http://www.theepochtimes.com/n2/world/falun-gong-practitioner-in-korea-wins-asylum-case-265947.html