Yilan: 14 Falun Gong-Praktizierende unrechtmäßig verurteilt – Rechtsanwälte an ihrer Arbeit gehindert

(Minghui.org) Vor kurzem wurden 14 Falun Gong-Praktizierende aus dem Kreis Yilan in der Provinz Heilongjiang, weil sie Falun Gong praktizieren, zu 3 bis 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Hier sind ihre Namen und das Strafmaß: Frau Fei Shuqin wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt; Herr Mo Zhikui und Frau Zhang Huijuan zu zwölf Jahren; Herr Zuo Zhenqi und Frau Lu Fengyun zu sechs Jahren; Herr Sun Wenfu, Herr Zhang Jinku, Frau Chen Yan, Herr Liu Fengcheng, Frau Meng Fanying und Frau Duan Shuyan zu fünf Jahren und Frau Jiang Lianying, Herr Xu Feng und Herr Li Dapeng wurden zu drei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.

Massenverhaftung

Seit der Nacht des 29. März 2013 nahm die Polizei in Yilan, Fangzheng, Tonghe und anderen Kreisen der Stadt Harbin innerhalb von drei bis vier Tagen fast 50 Falun Gong-Praktizierende fest. Dies geschah auf Anordnung von Wang Xiankui, dem Leiter des Komitees der Kommunistischen Partei in der Provinz Heilongjiang.

Anfang des Jahres 2013 hatte Wang Xiankui nämlich bei einer Inspektionsfahrt auf der Schnellstraße zwischen Harbin und Tongjiang einige Spruchbänder von Falun Gong entdeckt. Darauf stand zum Beispiel: „Falun Dafa ist gut!“ oder „Bringt die Täter der Verfolgung vor Gericht!“ usw. Daraufhin ordnete er eine genaue Ermittlung an.

Die Polizeiabteilungen der Kreise Yilan und Fangzheng erstellten eine Liste mit allen ihnen bekannten Falun Gong-Praktizierenden der Gegend. Sie spürten ihre Telefonnummern auf und wenn sie die Telefonnummern nicht kannten, überwachten sie die Häuser der Praktizierenden.

Am 29. März taten sich ab 18.00 Uhr die Polizeiämter von Yilan und den benachbarten Kreisen zusammen, um mehr als 30 Praktizierende auf einmal zu verhaften.

Denn am selben Abend fuhren neun Praktizierende in die Kleinstadt Sandaogang, um Shen Yun Performing Arts-DVDs und Informationen über Falun Gong zu verteilen. Da die Polizei aber die Mobiltelefone von zwei Praktizierenden abhörte, fing sie die Gruppe noch unterwegs ab. Die Polizeibeamten zerbrachen die Windschutzscheibe des Wagens und beschlagnahmten ihn anschließend, mit insgesamt mehr als 5.000 DVDs, 50 Büchern und 1.000 Informations-Broschüren über Falun Gong, die sich in dem Transporter befanden.

Die neun Praktizierenden wurden verhaftet und ihre persönlichen Besitztümer von der Polizei entwendet.

In den darauffolgenden Tagen waren es insgesamt 50 Praktizierende, die in Yilan, Fangzheng und Tonghe festgenommen worden waren. Manche von ihnen sind schon über 60 oder 70 Jahre alt.

Anwälte der Verteidigung werden massiv behindert und gestört

Im Auftrag des Komitees für Politik und Recht von Yilan und im Auftrag des Büros 610 verhandelten die Staatsanwaltschaft Yilan und das Gericht in fünf Gerichtsverfahren über die 14 obengenannten Praktizierenden.

Am Morgen des 18. Juli 2013 fand im Kreisgericht Yilan die erste Gerichtsverhandlung gegen die fünf männlichen Praktizierenden Mo Zhikui,  Zhang Jinku, Sun Wenfu, Li Dapeng und Xu Feng statt.

Die zweite und dritte Gerichtsverhandlung wurde am Nachmittag des 31. Juli abgehalten, wobei hier über die weiblichen Praktizierenden Zhang Huijuan,  Meng Fanying,  Duan Shuyan sowie die beiden männlichen Liu Fengcheng und Zuo Zhenqi verhandelt wurde.

Die vierte und fünfte Gerichtsverhandlung wurde dann am 21. August abgehalten und dabei ging es um die weiblichen Praktizierenden Fei Shuqin, Lu Fengyun, Chen Yan und Jiang Lianying.

Die Familien der 14 Praktizierenden hatten 11 Rechtsanwälte engagiert und eins der Familienmitglieder wurde zum „Zweiten Verteidiger“ ernannt. Aber die Gerichtsangestellten machten den Verteidigern nur Schwierigkeiten.

Beispielsweise informierte das Gericht den Anwalt von Jiang Lianying vor dem fünften Gerichtsverfahren, dass die Verhandlung am 6. August stattfinden würde. Doch als der Anwalt den ganzen Weg von Peking nach Yilan zurückgelegt hatte, kündigte das Gericht ohne weitere Kommentare plötzlich an, dass der Termin verschoben werden müsste.

Außerdem verbot das Gericht dem Anwalt von Zuo Zhenqi, die Verfahrensakten nochmals durchzusehen. Dadurch konnte er dann bei der Gerichtssitzung seinen Mandanten nicht wirklich verteidigen.

Auch den Anwälten von Zhang Huijuan und Meng Fanying sowie dem Familienmitglied, das die Rolle des zweiten Verteidigers übernahm und dem zweiten Anwalt von Mo Zhikui wurde der Zugriff auf die Gerichtsdokumente verweigert. Letztendlich war es nur fünf von den Anwälten der Praktizierenden erlaubt, überhaupt an den Gerichtsterminen teilzunehmen.

Während der Gerichtssitzungen überwachte der Chef des Büros 610 von Yilan persönlich die Verhandlungen. Es durften nur 20-30 Personen daran teilnehmen, obwohl der Gerichtssaal eigentlich Platz für viel mehr Menschen hatte. Als die Anwälte ihre Plädoyers hielten, versuchten die Richter immer wieder, sie zum Schweigen zu bringen und unterbrachen sie häufig, sodass die wenigen Zuhörer nie den gesamten Inhalt der Beweisaussage des Anwalts hören konnten.

Alle diese Aktionen waren rechtswidrig, sodass sich die Rechtsanwälte dreimal bei den zuständigen Ämtern beschwerten.

Das Praktizieren von Falun Gong verstößt gegen keinerlei Gesetze

Während der Gerichtsverhandlungen wiesen die Rechtsanwälte der Praktizierenden auch darauf hin, dass die Glaubensfreiheit ein grundsätzliches Menschenrecht ist, das in der ganzen Welt anerkannt wird. Gegen die Glaubensfreiheit zu handeln ist ein Verstoß gegen das internationale Recht und gegen die Chinesische Verfassung.

Eine Person verstößt mit dem Praktizieren von Falun Gong gegen keinerlei Gesetze und das Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong ist auch nicht rechtswidrig.

Außerdem erklärten die Rechtsanwälte noch, dass Gerichtsverfahren auf Fakten und Gesetzen basieren sollten, und dass Organisationen oder individuelle Versuche dem zu widersprechen, verboten werden sollten.

Nach dem Verfahren gaben die Richter privat zu, dass sie vom Büro 610 manipuliert worden waren.