Schanghai: Rechtswidrige Verhandlung gegen einen Praktizierenden; Schwiegermutter und Ehefrau folgenschwer misshandelt

(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Ye Xiaoping aus Schanghai wurde für über acht Monate in das Luodian Internierungslager gesperrt. Ein von den Behörden beauftragter Anwalt informierte am 15. April 2013 seine Familienangehörigen, dass sein Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden sei. Auch wurden sie darüber informiert, dass in naher Zukunft eine Verhandlung stattfinden werde, das genaue Datum stehe noch nicht fest.

Herr Ye und seine Schwiegermutter Yu Jingyan wurden am 20. August 2012 festgenommen. Man brachte sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung des Bezirks Fengxian und unterzog sie intensiver Gehirnwäsche. Nach der Freilassung Ende 2012 erlitt Frau Yu Symptome einen Schlaganfall, kam zwei Wochen lang ins Krankenhaus und leidet gegenwärtig an einer einseitigen Körperlähmung.

Herr Ye, 42 Jahre alt, hält fest an seinem Glauben an Falun Dafa fest. Im Jahre 2001 wurde er verurteilt und fünf Jahre lang ins Tilanqiao Gefängnis gesperrt.

Seine Frau Xi Jiao wurde 2001 ebenfalls rechtswidrig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Ergebnis der Verfolgung, der sie im Songjiang Frauengefängnis ausgesetzt war, wurde sie geistig verwirrt. Die Verhaftungen ihres Mannes und ihrer Mutter lösten eine Verschlechterung ihres Zustandes aus, sodass sie im August 3-mal in die Nervenheilanstalt im Bezirk Baoshan eingeliefert wurde. Es wurde berichtet, dass sie dort ans Bett gefesselt und von Angestellten ins Gesicht geschlagen wurde. Um zu verhindern, dass sie Besuch von anderen Praktizierenden bekam, wurden all diejenigen, die sie in der Anstalt besuchen wollten, einer strengen Befragung unterzogen wurden.

Nach der Verhaftung von Herrn Ye reichte seine Familie mehrmals eine schriftliche Forderung für seine Freilassung beim Managementbüro der Gemeinschaft, bei der lpkalen Polizeiwache und bei der Abteilung des Amtes für Staatssicherheit ein. Obwohl die Behörden seiner Familie oft versicherten, dass er „bald entlassen werde“, blieb ihr Versprechen unerfüllt. Einigen Familienangehörigen von Frau Xi teilte die Polizei mit, wenn einer von der Familie eine „Reueerklärung“ für Herrn Ye abgebe, ließe man ihn frei. Die Familie ließ sich auf diese Lüge ein und schrieb ein entsprechendes Statement. Danach verweigerte die Polizei nicht nur die Freilassung, sondern verschärfte im Gegenteil sogar noch die Verfolgung gegen Herrn Ye.