Richter behindert die Durchführung der Gesetzvollzugs (Provinz Jilin) (Fotos)

(Minghui.org) In dem folgenden Artikel geht es um Gesetzesübertretung und Regelverstöße, denen sich Falun Gong-Praktizierende und ihre Anwälte häufig gegenübersehen.

Zwei Falun Dafa-Praktizierenden aus der Stadt Jilin, Provinz Jilin, wurden von der örtlichen Polizei festgenommen: Frau Che Pingping, eine Lehrerin des Sportinstituts Jilin, wurde am 18. Oktober 2013 verschleppt. Am selben Tag nahm die Polizei auch den Besitzer eines Imbissgeschäftes, Sun Changsheng, fest. Die beiden Praktizierenden werden derzeit angeklagt und sollen vor Gericht gestellt werden.

Zhao Yonglin und Fu Yonggang sind die beiden Rechtsanwälte, die Frau Che und Herrn Sun vertreten. Als die Anwälte Ende Februar 2014 ihre Vertretungsunterlagen per Eilpost an den Richter Li Zhongcheng schickten, kam ihre Post mit dem Vermerk „nicht zustellbar und: „Person unbekannt“ zurück.

So fuhren die beiden Rechtsanwälte sicherheitshalber am 4. März 2014 nach Jilin, um die Unterlagen persönlich im Gerichtshof abzugeben. Sie wollten in Erfahrung bringen, ob es die Person wirklich nicht gab.

Eilpost kam vom Gerichtshof Chuanying an Rechtsanwalt mit dem Vermerk „nicht zustellbar“ zurück

Zwei Gerichte verweigerten die Anwaltsvertretung

Links: Gerichtshof des Bezirks Chuanying der Stadt Jilin; Rechts: Gerichtshof des Bezirks Changyi der Stadt Jilin

Am 5. März 2014 um 8:30 Uhr kamen die Rechtsanwälte mit den Angehörigen am Gerichtshof des Bezirks Chuanying der Stadt Jilin an. Bei der Sicherheitskontrolle an der Pforte wurde der Personalausweis verlangt. Weil einige der Angehörigen von Herrn Sun Changsheng keinen Ausweis dabei hatten, wurde ihnen der Eintritt verweigert. Als die anderen eintraten, riefen sie Herrn Li Zhongcheng, den Richter, an. [So erhält man die Entscheidung, ob der Besuch genehmigt wird oder nicht.] Niemand war am Telefon. Als eine Angehörige zum 1. Obergeschoss ging, sah sie, dass Li Zhongcheng gerade mit dem Fahrstuhl herunterfahren wollte. So trat sie auf ihn zu und erklärte, dass der Anwalt einen Vertretungsbrief abgeben wolle. Li Zhongcheng war verärgert und schob sie unhöflich beiseite. Sofort rief eine Mitarbeiterin des Gerichts namens Ma Lijuan drei Polizisten herbei und gab an, dass die Angehörige gerade Unruhe stiftete. „Wir stiften hier keine Unruhe, sondern wir wollen ganz normal eine Formalität erledigen. Letztes Mal haben Sie sogar ein Video von uns gemacht, als wir hier waren“, sagte die Angehörige ruhig.

Die Anwälte und die Angehörigen gingen zum Petitionsbüro des Gerichts, um diese Sache zu klären. Ein Rechtsanwalt sagte zu Ma Lijun, der Angestellten: „Bitte notieren Sie, dass wir ins Petitionsbüro gehen.“ Das verweigerte Ma Lijuan jedoch.

Richter des Gerichtshofs des Bezirks Chuanying behindert die Durchführung des Gesetzvollzugs [1]

Richter Li Zhongcheng

Der Richter Li Zhongcheng hatte an dem Vormittag eine Gerichtsverhandlung. So warteten die Angehörigen und die Rechtsanwälte vor der Tür. Als er kam, sprachen sie ihn an. Der Richter war kurz angebunden: „Kein Empfang, keine Zeit!“ sagte er. In diesem Moment kamen sechs bis sieben Polizisten, um den Rechtsanwalt und die Angehörigen wegzujagen. Die wollten jedoch nicht erfolglos weggehen. So warteten sie unten und nahmen sich vor, in der Mittagspause mit Richter Li zu sprechen. Doch Li Zhongcheng traute sich anscheinend nicht einmal, die Treppe herunter zu kommen. So hatten die Wartenden keine andere Wahl, als den Gerichtshof erfolglos zu verlassen und es am nächsten Tag noch einmal zu versuchen.

Am nächsten Tag, dem 6. März 2014 um 8:30 kamen die Rechtsanwälte und die Angehörigen erneut zum Gerichtshof. Als der Rechtsanwalt den Richter Li anrief, antwortete dieser, dass er keine Vertretung von Rechtsanwälten außerhalb des Ortes annehmen würde. Sie sollten mit seinem Vorgesetzten sprechen.

Fazit: Der Gerichtshof des Bezirks Chuanying behinderte die normale Anwaltsvertretung und schloss Anwälte von außerhalb aus. Das ist eine Sabotage der Gesetzvollziehung. Allerdings ist diese Vorgehensweise üblich bei Fällen, in denen es um Falun Dafa-Praktizierende geht.

[1] Diese Formulierung bezieht sich auf § 300 des chinesischen StGB („Unterminierung des Gesetzesvollzugs“), der in der Regel zugrunde gelegt wird, wenn ein Falun Gong-Praktizierender angeklagt wird.