Vorgehensweisen bei den Stadtgerichten von Changchun, um Falun Gong-Praktizierenden ihre Rechte zu entziehen

(Minghui.org) Seit Juni 2013 arbeiteten die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in der Stadt Changchun zusammen, um sechs Falun Gong-Praktizierende rechtswidrig zu inhaftieren und zu verurteilen. Die folgenden Details zu diesen Fällen enthüllen einige der üblichen Vorgehensweisen der Vollzugsbehörden und des chinesischen Rechtssystems, um Falun Gong-Praktizierenden ihre gesetzlich verankerten Rechte zu entziehen.

Bei den Praktizierenden, die gegenwärtig im Internierungslager Nr. 3 in Changchun inhaftiert sind, handelt es sich um:

Herr Li Wei (am 10. Dezember 2013 verurteilt, Haftzeit nicht bekannt),
Frau Pang Li (am 17. Oktober 2013 zu 7 Jahren Haftzeit verurteilt),
Frau Yang Huili (am 3. November 2013 zu 5 Jahren verurteilt),
Herr Yu Yingjie (am 3. November 2013 zu 5 Jahren verurteilt),
Frau Wang Yajuan (am 8. November zu 8 Jahren verurteilt) und
Frau Yao Changli (am 24. Dezember 2013 zu 3 Jahren verurteilt).

Geheime Gerichtsverfahren

Um zu vermeiden, dass der Rechtsanwalt von Herrn Li Wei auf „nicht schuldig“ plädieren würde, hielt der Gerichtshof im wirtschaftlichen und technischen Entwicklungsgebiet in Changchun am 10. Dezember 2013 um 18:00 eine Sitzung ab. Weder Herr Li Weis Familie noch sein Rechtsanwalt wurden benachrichtigt. Die gesamte Sitzung dauerte nur 10 Minuten.

Herr Li war äußerst schwach und zeigte im Gerichtshof Symptome einer ernsthaften Herzerkrankung sowie Übelkeit und Erbrechen. Er war nicht in der Lage, alleine zu stehen und musste von zwei Gerichtsbeamten gestützt werden. Am Ende des Verfahrens wurde er hinausgetragen.

Sein Anwalt schaffte es zwar, Herrn Li am 11. Dezember im Internierungslager Nr. 3 zu treffen, doch musste er dort dann erfahren, dass Herr Li bereits einen Tag zuvor heimlich verurteilt worden war.

Frau Yang Huili und Frau Yu Yingjie wurden im frühen November 2012 festgenommen und in das Internierungslager Nr. 3 gebracht. Ihre Familien schafften es, Anfang November 2013 gemeinsam dagegen Einspruch zu erheben.

Doch bevor der Einspruch bearbeitet wurde, rief die Vorsitzende Richterin Chen Xiaojing die Familien an und erklärte: „Sie wurden verurteilt. Es steht euch frei zu appellieren!“ Dann legte sie das Telefon auf und weigerte sich, weitere Anrufe der Angehörigen oder der Anwälte entgegenzunehmen.

Anwälte und Angehörige werden im Unklaren gelassen

Am 25. September 2013 gegen 10:00 Uhr morgens ging Frau Pang Lis Anwalt zum
Gerichtshof im Bezirk Chaoyang, um dort ein Rechtsverfahren einzuleiten. Er wollte bei der Vorsitzenden Richterin Chen Xiaojing Frau Pangs Akte einfordern.

Die Vorsitzende Richterin Chen erzählte, dass er warten solle, weil sie in diesem Fall bei ihren Vorgesetzten um Erlaubnis bitten musste. Der Anwalt wartete eine Stunde. Als er sie erneut anrief, weigerte sich die Vorsitzende Richterin das Telefon abzunehmen. Einer Frau Pangs Angehörigen und der Anwalt gingen zum Gerichtshof im Bezirk Chaoyang, um sich nach dem Fall zu erkundigen. Auch als der Gerichtshof bei der Vorsitzenden Richterin Chen anrief, weigerte sie sich weiter, den Anruf entgegenzunehmen. So konnte der Richter von Frau Pang zu keinem Zeitpunkt ihre ganze Akte lesen.

Trotzdem wurde am 17. Oktober 2013 im Gerichtshof im Bezirk Chaoyang eine Sitzung abgehalten und Frau Pang zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Familie und der Anwalt hatten keine Nachricht darüber erhalten.

Als die Angehörigen von der Verurteilung erfuhren, gingen sie zum Gericht und erfuhren dort, was geschehen war. Nachdem jedoch das Personal des Gerichtes erfahren hatte, dass es sich bei diesem Fall um eine Falun Gong-Praktizierende handelte, warfen sie die Angehörigen einfach aus dem Gebäude.

Auf ähnliche Arte und Weise baten Herrn Lis Angehörige mehrmals um einen Termin mit dem Vorsitzenden Richter Hao Yanjun oder anderen involvierten Beamten, doch ohne Erfolg. Ihre Telefonanrufe wurden nicht angenommen. Selbst als die Familie es schaffte, telefonisch durchzukommen, wurde die Verbindung sofort unterbrochen, als das Gerichtspersonal hörte, dass es sich um Herrn Lis Angehörige handelte.

Kein Rechtsschutz für Falun Gong-Praktizierende und ihre Familien

Herr Li Wei legte Einspruch beim Zwischengericht in Changchun ein, doch die Gerichtsbeamten weigerten sich, den Beschwerdeantrag seines Anwaltes anzunehmen. Sie bedrohten sogar seine Familie: Wenn Einspruchspapiere eingereicht würden, würden sie sie nicht akzeptieren, sie in Stücke reißen und sie in den Papierkorb werfen, hieß es. Wenn es ein Fall von Falun Gong sei, würden sie die Familienangehörigen ebenfalls festnehmen.

Frau Wang Yajuans und Herrn Yu Yingjies Anwälte legten am 17. Dezember 2013 Einspruch beim Zwischengericht in Changchun ein. Der stellvertretende Leiter des Gerichtes Zheng Wei rief die Anwälte später an und meinte: „Kommen Sie nicht mehr hierher! In der Provinz Jilin erlauben wir den Anwälten von außerhalb nicht, Falun Gong-Fälle zu verteidigen. Letztes Mal wurden wir beinahe bestraft, als wir eure Eingabe annahmen und euch erlaubten, uns die Erwiderungen zu schicken.“

Als Frau Pang Li am 3. Juni 2013 von der Baijulu Polizei festgenommen wurde, wurde ihr Haus durchsucht und eine große Menge ihres persönlichen Eigentums beschlagnahmt, darunter ihr Computer, Drucker, die Mobiltelefone von ihr und ihrem Sohn, die Briefmarkensammlung ihres Ehemannes und über 100.000 Yuan Bargeld.

Ihr Ehemann wollte den persönlichen Besitz zurückfordern, jedoch gab die Polizei bisher nur 75. 000 Yuan zurück. Der Rest ihres Eigentums befindet sich immer noch dort.

Involvierte Personen:

Chen Xiaojing, stellvertretender Vorsitzender Richter des Strafgerichtes im Bezirk Chaoyang: +86-431-88556278 (Büro), +86-13844197778 (Mobil)
Hao Yanjun, Richter im wirtschaftlichen und technischen Entwicklungsgebiet in Changchun : +86-431-88559828 (Büro), +86-13844894063 (Mobil) Zheng Wei, Angestellter beim Zwischengericht in Changchun: +86-431-88558645 (Büro)

Für weitere Kontaktinformationen zu den involvierten Personen wenden Sie sich bitte an den chinesischen Originalartikel.