Falun Gong-Praktizierende in 20 Minuten Schauprozess verurteilt, weil sie Foltermethoden nachstellten

(Minghui.org) Am 8. Juli 2014 wurden die Falun Gong-Praktizierenden Yang Naijian, seine Mutter Liu Xiuzhen und Feng Hua zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Bezirksgericht Chengyang in Qingdao gab folgende Begründung für sein Urteil: „Anstiftung zur Unterwanderung des Staates“. Am 28. Februar hatte bereits eine geheime Verhandlung gegen dieselben Falun Gong-Praktizierenden stattgefunden, doch wurde zu dem Zeitpunkt kein Urteil öffentlich bekannt gegeben.

Vier Tage vorher waren zwei weitere Praktizierende, Cui Luping und Li Hao, unter der gleichen Anklage zu vier und fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die genannten fünf Praktizierenden waren zusammen mit weiteren Praktizierenden am 2. Mai 2013 festgenommen worden. Einige von ihnen kamen später wieder frei, nachdem sie von der Polizei erpresst worden waren. Es wurde berichtet, dass diese Praktizierenden in Polizeigewahrsam misshandelt und gefoltert worden waren.

Eskalierende Anklagen

Nach ihrer Festnahme im Mai 2013 wurde den inhaftierten Praktizierenden zuerst eine „illegale Versammlung“ vorgeworfen. Einen Monat später kündigten Fernsehsender CCTV und die Xinhua Nachrichtenagentur, beide staatlich kontrollierte Medien, an, dass die Polizei in Qingdao eine Strafsache „geknackt“ hätte, bei der Falun Gong-Praktizierende Bilder von nachgestellten Foltermethoden, die Praktizierende im Gefängnis ertragen müssen, gemacht hätten. Die Bilder wären dafür verwendet worden, Misshandlungen zu enthüllen, die diese Praktizierenden erlitten.

In nur wenigen Tagen eskalierte die Anklage zu „abergläubische Sekten [Kulte] benutzen, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“, wie in der Festnahmemitteilung der Polizei vom 9. Juni erwähnt wurde. (Diese Anklage wird häufig verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen.) Kurz danach steigerte sich die Anklage zu „Anstiftung zur Unterwanderung des Staates“.

Zufällig fand am 2. Juli 2014 eine nationale Konferenz für Oberstaatsanwälte in Qingdao statt. Teilnehmer waren Cao Jianming, der Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, sein Stellvertreter Hu Zejun und Cai Limin, Parteisekretär des Komitees für Politik und Recht in der Provinz Shandong. Familienangehörige der fünf rechtswidrig verurteilten Praktizierenden vermuteten, dass diese Konferenz zu den Urteilen beigetragen habe, die ein paar Tage später durchgesetzt wurden.

Schauprozess – Angeklagte und ihre Angehörigen protestieren

Während der Verhandlung am 8. Juli lasen die Staatsanwälte Hao Dongsong und Yu Peijuan laut die Liste der Anklagen vor. Richter Hu Xuqing sprach dann das Urteil aus, ohne Zeugen aufzurufen oder Zeit zur Verteidigung zu geben. Herr Yang Naijian wurde zu sechs Jahren, Herr Feng Hua zu vier Jahren und Frau Liu Xiuzhen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der gesamte Prozess dauerte etwa 20 Minuten.

Als der Richter das Urteil von Frau Liu bekanntgab, rief sie: „Ich protestiere gegen dieses Urteil!” Während der Verhandlung stand Frau Liu mehrere Male auf, um die Vorwürfe gegen sie anzufechten. Herr Yang und Herr Feng erwähnten, dass auch sie beabsichtigten, gegen ihr Urteil Berufung einzulegen.

Die Familien der Praktizierenden waren empört. Frau Lius Schwester sagte zu dem Staatsanwalt und Richter: „Sie bestrafen gute Menschen, anstatt Mörder und Brandstifter.“ Der Vater von Herrn Yang sagte: „Sie handeln gegen Ihr Gewissen, aber vergessen Sie nicht, dass die Götter oben sie beobachten.“

Immer mehr Anwälte in China verteidigen Falun Gong-Praktizierende

So geschah es im Fall der Verhandlung im Februar: Der Verteidiger und die Familienangehörigen der Praktizierenden wurden erst einen Tag vor der Verhandlung benachrichtigt. Nach dem Gesetz ist das Gericht verpflichtet, die Angeklagten mindestens drei Tage im Voraus zu benachrichtigen.

Gerichtsbeamte sagten auch offen vor der Verhandlung: „Es nützt nichts, auch wenn Sie einen Anwalt haben. Die Urteile wurden bereits beschlossen. Wir führen nur Befehle aus, wir können nichts dagegen machen.“

Im Dezember 2013 verwendete das Gericht Drohungen und Einschüchterungen gegen den Vater von Herrn Feng, um ihn zu zwingen, den Anwalt, den er für seinen Sohn angestellt hatte, zu entlassen. Weder der Anwalt noch seine Familienangehörigen konnten an der Verhandlung im Juli teilnehmen.

So wie sich das Gericht in Chengyang verhielt, ist es üblich in China, insbesondere in Fällen, in denen Falun Gong-Praktizierende betroffen sind. Doch durch die anhaltenden Bemühungen der Falun Gong-Praktizierenden, die Öffentlichkeit über die Verfolgung von Falun Gong erfahren zu lassen, verteidigen immer mehr Anwälte in China Falun Gong-Praktizierende und stellen damit diese rechtswidrigen Praktiken im chinesischen Justizsystem in Frage.

Kontaktdaten der Täter, die an der Verfolgung beteiligt sind:

Staatsanwaltschaft des Bezirks Chengyang:

Hao Dongsong (郝栋松), Leiter der strafrechtlichen Abteilung: +86 18561326018
Yu Peijuan (于佩娟): +86 13573259866

Gericht des Bezirks Chengyang:

Hu Xuqing (胡绪庆), stellvertretender Chefrichter des Strafgerichts: +86 13697664305, 0532-87866408
Wang Ning (王宁), Vorsitzender Richter des Strafgerichts: +86 13969612937, 0532- 87866406
Sun Xiaoguang (孙晓光), Justizangestellter: +86 13583290123, 0532-87866402
Tian Xiaomin (田孝民), Leiter des Gerichts: +86 0532-87868308 (Büro), 0532-87863001 (Büro), 13905327556 (Mobil), 0532-85713178 (Privat)
Wang, Parteisekretär: +86 13806398876, 0532-87863002
Du, Leiter des Gerichts: +86 13905422277, 0532-87863003
Li, Leiter des Gerichts: +86 13853236217, 0532-87863005
Liu, Leiter des Gerichts: +86 13806398781, 053287863006