Büro 610 setzt sich bei Verhandlung in Chongqing über Rechtsverfahren hinweg

(Minghui.org) Die Rechtsstaatlichkeit gründet auf einem Rechtsweg frei von Einmischung von außen und wurzelt darin, dass alle Parteien klaren Spielregeln folgen. Als die Anwälte von drei Falun Gong-Praktizierenden entdeckten, dass ihre Klienten vor Gericht gestellt wurden, ohne dass der Fall zuerst bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden war, forderten sie deshalb die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Stellen Sie sich vor, wie überrascht sie waren, als das Büro 610 sich selbst einmischte und erwirkte, dass die Verhandlung fortgesetzt wurde. 

Büro 610 befiehlt Fortsetzung der illegalen Verhandlung

Nachdem die Verhandlung von Herrn Du Yangxi, Herrn Qin Aiming und Frau Qin Huaxia begonnen hatte, stellten die Verteidiger die Rechtswidrigkeit der Verhandlung fest und drängten auf eine sofortige Einstellung des Verfahrens. Es wäre zu erwarten gewesen, dass dies für den Richter eine leichte Entscheidung sein würde. Dieser vertagte die Verhandlung jedoch.

Am zweiten Verhandlungstag präsentierte der Staatsanwalt ein „Zusatzschreiben“, das am Abend zuvor vom örtlichen Büro 610 ausgestellt worden war. Daraufhin erlaubte der Richter, dass die Verhandlung auf der Grundlage dieses inoffiziellen Dokumentes fortgesetzt wurde.

Die Anwälte stellten den Staatsanwalt zur Rede und wollten von ihm wissen: "Was ist das Büro 610 genau? Hat es die rechtliche Befugnis, einen Fall anzunehmen, irgendjemanden anzuklagen und den bestehenden Rechtsweg auszustechen?"

Das Büro 610 erhielt seinen Namen vom Datum seiner Einrichtung am 10. Juni 1999. Es ist eine illegale Amtsstelle mit der Aufgabe, die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas auszuführen. In China müssen Falun Gong-Praktizierende mit willkürlicher Verhaftung, Inhaftierung und Folter rechnen, wenn sie sich weigern, auf Befehl der Behörden ihren Glauben aufzugeben.

Nach dem chinesischen Rechtssystem muss die Polizeibehörde, die die Festnahme durchführt, den Fall bei der Staatsanwaltschaft einreichen, bevor diese dann Anklage gegen den Beschuldigten erhebt. Das Gericht darf nicht mit einer Verhandlung beginnen, bevor der Beschuldigte nicht offiziell angeklagt worden ist.

Der Richter vertagte die Verhandlung auf den 29. April 2015, ohne ein Urteil zu verkünden.