Gerechtigkeitsgefühl wächst: Anwälte bestehen trotz der Einschüchterungsversuche des Büros 610 darauf, ihre Mandanten zu verteidigen

(Minghui.org) Mehrere Anwälte wurden bei dem Versuch, ihre Mandanten gewissenhaft zu verteidigen, von Beamten der Kommunistischen Partei China (KPCh) eingeschüchtert und bedroht. Die Anwälte verteidigten 9 Falun Gong-Praktizierende aus der Millionenstadt Cangzhou, die am 17. August 2014 verhaftet worden waren und sich mittlerweile seit 8 Monaten in Haft befinden. Näheres dazu hier.

Die Anwälte forderten die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren einzustellen. Die Verfassung gewährleiste das Recht, Falun Gong zu praktizieren und Erfahrungen darüber auszutauschen, erklärten die Anwälte.

Doch ihre Bemühungen stießen auf Widerstand: Leiter des Komitees für Politik und Recht der Stadt Cangzhou befahlen dem Justizbüro in Zusammenarbeit mit dem Büro 610, Druck auf die Anwälte auszuüben. Die Anwälte sollten die Mandantschaft niederlegen.

Einer der Anwälte kommt aus der Stadt Baoding. Der Chef seiner Kanzlei bestellte ihn zwei Mal zum Gespräch ein und versuchte ihn dazu zu bringen, den Fall niederzulegen.

Nebenbei diskreditierte das Büro 610 Falun Gong auch in der Gesellschaft: Es wurden diffamierende Banner an den Straßenrändern aufgehängt und Anti-Falun Gong-Seminare in Schulen und Arbeitsplätzen veranstaltet.

Doch die Anwälte hielten dem Druck stand. Sie sind fest entschlossen, die Grundrechte ihrer Mandanten zu verteidigen.

Bei den neun Praktizierenden handelt es sich um Frau Li Li, Frau Cao Yanxiang, Frau Kang Lanying, Frau Zhao Junru, Herrn Chang Shouxuan, Herrn Xu Kai, Herrn Hou Dongliang, Herrn Zhao Xiang, und Herrn Liu Lixin.

Auch die Bevölkerung fordert die Freilassung der Praktizierenden

Mehr als 2.400 Personen haben sich inzwischen für diese neun Praktizierenden eingesetzt: Sie unterzeichneten eine Petition, in der die Freilassung der Praktizierenden gefordert wird und setzen oftmals auch ihren Fingerabdruck unter die Liste, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Näheres dazu hier.