Kein Urteil für rechtswidrig vor Gericht gestellten Beamten des Steueramtes in der Stadt Guangshui

(Minghui.org) Am 9. Juni wurde ein Beamter des Steueramtes in der Stadt Guangshui rechtswidrig vor Gericht  gestellt. Der Anwalt Xie Yanyi aus Peking plädierte für seinen Klienten auf nicht schuldig.

Der Falun Gong-Praktizierende Chen Quanlong war am 30. März 2014 von Beamten der Polizeibehörde der Stadt Guangshui verhaftet worden, weil er Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte. Nach zweimonatiger Haft wurde er gegen Kaution freigelassen.

Er wurde unter die Anklage „eine Kultorganisation benutzen, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ gestellt, eine Anklage, die vom kommunistischen Regime Chinas routinemäßig benutzt wird, um Praktizierende im ganzen Land zu verhaften und einzusperren.

Der Richter versuchte den Anwalt Xie davon abzuhalten, für seinen Klienten auf nicht schuldig zu plädieren. Der Gerichtsdiener versuchte erfolglos, die Verteidigungsdokumente zu konfiszieren. Xie überwand die Schwierigkeiten und vervollständigte seine Verteidigungsbegründung.

Verteidigungsbegründung

Xie erwähnte, dass Glaubensfreiheit durch die Verfassung geschützt sei und kein bestehendes Gesetz verletze. Die Verfolgung von Falun Gong habe der gesamten Gesellschaft und den Menschen geschadet, argumentierte er.

Er focht den Beweis an und sagte, dass Chens Fall manipuliert und der Beweis von der Polizeibehörde erfunden worden sei. Welches Gesetz die Polizei auch immer benutzt habe, um Chen anzuklagen, es sei für den Fall seines Klienten unpassend, befand er. Er forderte die bedingungslose Freilassung seines Klienten.

Strafanzeigen zu benutzen, um das Recht auf Glaubensfreiheit der Falun Gong-Praktizierenden zu unterdrücken, verletze das bestehende Gesetz und untergrabe die soziale Gerechtigkeit.

Das Gerichtssystem habe während der Verfolgung rechtswidrig Menschen eingesperrt, seine Macht missbraucht und Beweise erfunden, argumentierte er. Diese Verbrechen würden nicht unbestraft bleiben.

„Wir sollten die Glaubensfreiheit der Falun Gong-Praktizierenden respektierten“, meinte er. „Eine Einigung würde eine weise Wahl sein, um die Angelegenheit Falun Gong zu lösen, anstatt diese humanitäre Katastrophe zu schaffen und einen solch hohen politischen Preis zu zahlen.“

Ablauf des Gerichtsverfahrens gestört

Das Gericht postierte Beamte vom örtlichen Büro 610, von der Polizeibehörde, von der Staatsanwaltschaft und der Regierung, um alle umliegenden Straßen zu blockieren. Dies verärgerte die Bevölkerung und es kam zu vielen Beschwerden.

Offiziell war das Verfahren „für die Öffentlichkeit zugängig“, doch es durften nur ganz wenige Verwandte teilnehmen. Die meisten von Chens Kollegen, Verwandten und Freunden waren vom Gerichtssaal ausgeschlossen. Das Gericht benutzte die „Sicherheit“ auch als Entschuldigung, um es dem Anwalt schwer zu machen.

Die Verhandlung endete um 13:00 Uhr ohne Urteilsverkündung.

Beteiligte an Herrn Chengs Verfolgung:

Min Guangwen, Leiter des Büros 610 der Stadt Guangshui: +86-13872854966 (Mobil), +86-722-6242223 (Büro), +86-722-6260845 (Privat)Staatsanwaltschaft der Stadt Guangshui: +86-722-6242060Wang Lun, Direktor des Gerichts der Stadt Guangshui: +86-722-6246064, +86-13177186333, +86-722-6297266Yang Hongbo, Leiter der Polizeibehörde der Stadt Guangshui: +86-722-6258368, +86-13908660268