Shanghai: Paar 30 Tage inhaftiert, weil es gegen die Anti-Falun-Gong-Propaganda appelliert hatte

(Minghui.org) Xu Yongqing und Yang Xiao suchten am 22. August 2016 das Petitionsbüro von Shanghai auf, weil sie zuvor auf einer Schautafel in der Fußgängerunterführung Caobaolu Plakate entdeckt hatten, die Falun Gong verleumdeten. Nach ihrer Beschwerde wegen der Verleumdungen ließ das Petitionsbüro sie verhaften. Sie wurden eingesperrt und ihre Wohnung wurde durchsucht.

Aufgrund der Bemühungen ihrer Familie und ihres Anwalts ließ man beide nach 30 Tagen Haft frei. Die Polizeibehörde des Bezirks Huangpu stellte eine Bestätigung über die Verwaltungsstrafe für Xu aus, änderte die Angabe über die Haftdauer jedoch auf 15 Tage, obwohl er in Wirklichkeit 30 Tage inhaftiert gewesen war. Außerdem stellten die Polizeibehörde und das Untersuchungsgefängnis Yang vor die Wahl, entweder zu versprechen, dass sie keine Beschwerde einlegen werde, oder weiter inhaftiert zu bleiben.

Während Xus Haft forderte sein Anwalt die Polizeibehörde des Bezirks Huangpu auf, den Fall fallenzulassen. Seine Argumente: Xus Appell sei nicht rechtswidrig. Dagegen sei rechtswidrig, dass die Petitionsbehörde und die örtliche Polizei den Gesetzesvollzug behindert hätten, wofür sie angeklagt werden sollten.

Der für den Fall zuständige Beamte gab dem Anwalt gegenüber zu, dass Xu tatsächlich kein Verbrechen begangen habe. Es sei nun von höherer Stelle die Anweisung gekommen, die Strafe unter der Bedingung zu mindern, dass Xu seinen Fehler zugebe, während des G20 Gipfels appelliert zu haben.

Xu argumentierte, dass zu appellieren sein Grundrechte sei. Daher lehnte er es ab, der Bedingung der Polizei nachzukommen und irgendeinen Fehler zuzugeben.

Vier Tage vor Xus Freilassung wurde das verleumdende Material von einem Beamten für öffentliche Bekanntmachungen des Bezirks Xuhui aus der Schautafel in der Fußgängerunterführung in aller Stille entfernt.

Nach der Entlassung

Nach seiner Entlassung ging Xu zur Rechtsbehörde im Bezirk Huangpu von Shanghai, um gegen seine rechtswidrige Verhaftung und Inhaftierung Beschwerde einzulegen. Die beiden Beamten, denen er sein Anliegen vortrug, lehnten seine Beschwerde ab.

Daraufhin forderte Xu eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der Ablehnung seiner Beschwerde. Doch die Beamten verließen rasch das Dienstzimmer und befahlen dem Sicherheitsbeamten, Xu davon abzuhalten, ihnen zu folgen.

Xu wies darauf hin, dass es illegal gewesen sei, ihn wegen seines Appells gegen die Verleumdung von Falun Gong festzunehmen. Die Beamten konnten Xus Argumente nicht widerlegen und versprachen, innerhalb einer Woche eine offizielle schriftliche Stellungnahme zu seiner Festnahme und Inhaftierung zu liefern. Doch bisher ist nichts gekommen.

Xu und Yang hatten das Bürgerrecht des Appells ausgeübt, was laut Gesetz beschützt werden sollte. Doch die Petitionsbehörde der Stadt Shanghai und die örtliche Polizei nahmen sie im Gegenteil dafür sogar noch fest. Das hat das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit untergraben. Die Behörden gaben danach ihren Fehler nicht zu, sondern versuchten, im Austausch für Xus Freilassung ihn zu zwingen auszusagen, er habe einen Fehler begangen. 

Dabei gibt es kein Gesetz, das verbietet, während des G20 Gipfels zu appellieren.

Für die Verhaftung und Inhaftierung von Xu und Yang verantwortliche Personen:

Wang Jianhua, Leiter der Petitionsbehörde der Stadt Shanghai: +86-21-63281234Yang Jie, KPCh Parteisekretär und Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Huangpu in Shanghai:+86-21-53025110

Frühere Berichte:

Shanghai: Berufstätige wegen einer Petition gegen die Anti-Falun-Gong-Propaganda verhaftet

http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/22/122945.html

[Shanghai] Ms. Xu Yongqing and Ms. Yang Xuezhu Placed in Criminal Detention

http://en.minghui.org/html/articles/2016/9/23/159272.html