Feng Sulan droht Anklage, weil sie die Freilassung einer Mitpraktizierenden gefordert hat

(Minghui.org) Der Fall einer 66-jährigen Falun Gong-Praktizierenden ist vor kurzem bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Funing in der Stadt Qinhuangdao eingereicht worden. Es geht um Feng Sulan, die am 14. Juli 2016 verhaftet wurde, als sie zu einer Polizeistation ging und dort die Freilassung einer anderen Falun Gong-Praktizierenden forderte.

Neun Tage später wurde sie verhaftet. Seitdem wird sie in der Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Qinhuangdao festgehalten. Am 5. August wurde ihre Verhaftung genehmigt.

Die Verhaftung

Am 14. Juli 2016 begleiteten Feng und drei weitere Frauen die Tochter von Frau Chang Meijie, um deren Freilassung zu fordern. Chang war am 10. Juli 2016 eingesperrt worden, weil sie auf einem Bauernmarkt mit den Menschen über Falun Gong gesprochen hatte.

Zuerst gingen die Frauen zu der Haftanstalt, wo sie jedoch abgewiesen wurden, sodass sie Chang nicht sehen konnten.

Als sie dann die Polizeistation Liushouying aufsuchten verhafteten die Polizisten sie und brachten sie noch in derselben Nacht in die Bezirkshaftanstalt Funing.

Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Funing und der Polizeistation Liushouying verschafften sich am nächsten Tag Zutritt zu Fengs Wohnung, durchwühlten sie und beschlagnahmten unrechtmäßig Falun Gong-Bücher, Informations-DVDs und weitere persönliche Gegenstände. Sie beschuldigten sie der „Unterminierung der Staatsgewalt mithilfe einer Sekte“ – einer häufigen Anklage, der sich die Kommunistische Partei Chinas bedient, um Falun Gong-Praktizierende verfolgen zu können.

Am 23. Juli wurde Feng in die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Qinhuangdao eingewiesen. Die anderen vier Personen wurden am 24. Juli freigelassen.

In der Vergangenheit schon mehrmals verhaftet und eingesperrt

Im Jahr 2001 brachte man Feng gewaltsam in die Haftanstalt des Bezirks Funing und zwei Tage später wurde sie in die Haftanstalt des Landkreises verlegt. Nachdem sie aus Protest gegen die unrechtmäßige Haft in einen Hungerstreik getreten war, fesselte man ihre Hände auf den Rücken und später auch für zwei Tage an ein Bett.

Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Funing brachen am 23. März 2006 in Fengs Wohnung ein, als diese nicht daheim war. Die Polizisten durchwühlten die Wohnung und beschlagnahmten unrechtmäßig Informationsmaterialien über Falun Gong und weiteren persönlichen Besitz der Frau.

Weil Feng mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte, wurde sie am 4. Mai 2006 verhaftet, in derselben Nacht aber wieder freigelassen. 20 Tage später verhafteten die Polizisten sie erneut und brachten sie in die Haftanstalt des Bezirks Funing. Nach 15 Tagen Haft wurde sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung in Funing gebracht.

Am 19. Juni 2007 verhaftete man Feng erneut, nachdem sie auf einem Bauernmarkt mit den Menschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Während ihrer 15-tägigen Haftzeit wurde sie von dem Polizisten Wang Lichun geschlagen. Anschließend brachte man sie wie schon im Vorjahr abermals in eine Gehirnwäsche-Einrichtung in Funing.

Im Juni 2008 kamen zwei Mal Polizisten zu Fengs Wohnung und wollten sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung bringen. Sie und ihr Mann widersetzten sich und flohen.

Zwei Wochen später brachen Polizisten in ihre Wohnung ein. Weil niemand daheim war, rissen sie ein Bild des Meisters von Falun Gong von der Wand und zerstörten es.