Für das Posten ihrer „Gulag-Memoiren“ zu fünf Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Huang Qian, eine frühere Mitarbeiterin aus einem Buchladen in Guangzhou, wurde am 30. Dezember 2016 vom Bezirksgericht Haizhu zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sie hatte in einem Blog darüber geschrieben, wie sie verfolgt worden war, als sie sich geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben. Ihre „Gulag Memoiren“, die sie versandt hatte, dokumentieren, wie sie seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 wiederholt festgenommen, eingesperrt und gefoltert worden war.

Die 47-jährige Huang war am 3. Februar 2015 in ihrem Haus in der Stadt Guangzhou festgenommen und zur Strafanstalt Nanzhou gebracht worden, wo man sie an einen Eisenstuhl festband und während eines Verhörs folterte.

Ihr erster Prozess fand am 15. Dezember 2015 statt und wurde dann ohne ein Urteil vertagt. Ihre Anwälte plädierten in ihrem Namen auf nicht schuldig und auf Freispruch. 

Huang beabsichtigt zurzeit, in die Berufung zu gehen.

Huang Qian

Was sie in ihren Gulag-Memoiren berichtet: Gefoltert, weil sie in Peking protestiert hatte

Huang war im Mai 2000 nach Peking gereist, um sich für das Recht auf das Praktizieren von Falun Gong einzusetzen. Sie wurde in Peking festgenommen, geschlagen und nach Guangzhou zurückgeschickt, wo man sie einsperrte. Damals kündigte ihr Arbeitgeber ihr die Stelle in der Buchhandlung in Guangzhou, da sie sich weigerte, den Vorgaben der Behörden zu entsprechen.

Beamte des Büros 610 versuchten im Juli 2000, sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung zu bringen, wo ihre Mutter und ihr Bruder bereits festgehalten wurden.

Bald danach reiste Huang wieder nach Peking, um dort zu appellieren, und wurde erneut festgenommen. Als sie ihren Namen und ihre Adresse nicht preisgab, folterte man sie.

Dann sperrte man sie in der Bezirksstrafanstalt Wuqing in Tianjin ein. Der Chef der Polizei in Wuqing ordnete an, dass drei Insassen sie dazu zwingen sollten, ihren Namen und ihre Adresse preiszugeben. Die Insassen zogen Huang nackt aus und verbrannten ihre Oberschenkel mit einer Zigarette, schnitten sie mit Glasscherben, auch im Intimbereich, und schlugen ihr mit Schuhen ins Gesicht. Voller Blut von den Schnitten war ihr Gesicht danach völlig deformiert und geschwollen.

Dennoch ging Huang ein drittes Mal nach Peking, um zu appellieren. Das war im Dezember 2000. Wieder wurde sie festgenommen und zur Polizeiwache am Tiananmen Square gebracht. Dort wurde sie wiederholt mit einem Feuerlöschschlauch besprüht und mit einem Elektrostab geschockt, damit sie ihre Identität preisgab.

Drei Jahre Zwangsarbeit: „Es war so unerträglich …“

Huang wurde im Juni 2001 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt und im Zwangsarbeitslager für Frauen in Chatou eingekerkert. Die Wärter sperrten sie in Einzelhaft. Sie durfte nicht schlafen und nicht die Toilette benutzen. Sie protestierte dagegen mit einem Hungerstreik.

Am vierten Tag ihres Hungerstreiks kreuzten die Wärter ihr die Beine, banden sie fest und fesselten ihr die Hände hinter ihrem Rücken. Dann traten sie auf ihre Beine, um den Schmerz noch unerträglicher zu machen. Sie banden auch noch ihre Haare fest, um sie zu demütigen. Sie schrieb in ihrem Blog: „Es war so unerträglich, ich brach fast zusammen. Es hinterließ eine tiefe Wunde in meinem Herzen.“

Eine lange Zeit danach hatte sie Albträume und manchmal verlor sie plötzlich das Gefühl in ihren Beinen. Es war auch schwierig für sie aufzustehen, sobald sie saß.

Folternachstellung: Im Lotussitz festgebunden und die Hände hinter dem Rücken gefesselt

Folter und Verletzungen in der Strafanstalt in Tianhe

Huangs jüngerer Bruder, Huang Jiang, war von März bis Ende Mai 2007 in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten worden. Agenten des Büros 610 vermuteten, dass Huang an einem Versuch beteiligt war, ihn zu retten. Vier Monate später, am 23. September 2007, wurde sie festgenommen und in die Strafanstalt Tianhe gebracht.

Dort folterte man sie während ihrer Haft 52 Tage lang mit einer Methode, die „Faden einfädeln und fesseln" genannt wird. Am 3. Juli 2008 begann die Tortur.

Die ersten zwölf Tage wurden ihr Fußfesseln angelegt und eine davon an einem Bodenring befestigt. Ihre Hände wurden dann mit einer Hand hinter einem Bein und der anderen an der Vorderseite festgebunden. Die Wärter ließen später den Fuß vom Bodenring frei, aber Huang musste weiter rund um die Uhr in Fußfesseln und Handschellen bleiben.

Sie blieb, sogar als sie Fieber hatte, in dieser Position gefesselt. Die Folter verursachte qualvolle Schmerzen und machte es ihr äußerst schwierig zu schlafen. Ihr Rücken blieb so lange gekrümmt, bis ihre Wirbelsäule danach deformiert war.

Folterillustration: „Faden einfädeln und fesseln“

Verurteilt zu vier Jahren Gefängnis

Am 14. Juli 2008 wurde Huang im Geheimen vom Bezirksgericht Tianhe zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 25. August 2008 brachte man sie ins Frauengefängnis der Provinz Guangdong.

Dort musste sie Zwangsarbeit leisten und kam in Einzelhaft. Es wurde ihr der Schlaf entzogen und sie durfte die Toilette nicht benutzen. Da sie eine Falun Gong-Praktizierende war, erlaubten ihr die Gefängniswärter nicht zu duschen und stellten keine notwendigen Dinge wie Toilettenpapier, Handtücher, Seife und so weiter zur Verfügung. Die Gefängniswärter zwangen sie auch, Materialien zu lesen, die Falun Gong verleumdeten.

Mit Huangs Gesundheit ging es fortan immer mehr bergab. Sie konnte nur noch sitzen oder für kurze Zeit stehen.

Ein früherer Bericht dazu:
Provinz Guangdong: Praktizierende bloggt über ihre Verhaftungen und wird dafür vor Gericht gestellthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/1/16/118394.html