Anwalt kämpft um Freispruch seiner illegal inhaftierten Klientin (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Das Bezirksgericht Lu in der Stadt Luzhou verurteilte eine Falun-Gong-Praktizierende am 6. Juli 2017 zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 260 EUR.

Verhaftung in Bewährungszeit

Die 63-jährige Feng Deqiong war am 29. Februar 2016 festgenommen worden, als sie noch in Bewährungshaft war. Die Behörden begründeten die Festnahme damit, dass sie gegen die „Bewährungsauflagen verstoßen habe“, indem sie zu ihrer Tochter gezogen sei. Es ging dabei um ihre erste Verhaftung Ende 2015. Damals ließ man sie wegen ihres hohen Blutdrucks auf Bewährung frei.

Anwalt fordert Freispruch, da Anklage keine rechtliche Grundlage hat

Die Anklage gegen Feng lautete, den Artikel 300 des Strafgesetzes verletzt zu haben. Dieser lautet „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen

Ihr Anwalt forderte, das Urteil aufzuheben, da es für die Anklage keine rechtliche Grundlage gibt.

Am 31. Oktober hielt das Mittlere Gericht der Stadt Luzhou die Anhörung zur Berufung im Untersuchungsgefängnis ab. Fengs Anwalt forderte Freispruch.

Eine neue Auslegung, die die von 1999 ersetzt, trat am 1. Februar 2017 in Kraft. Diese erwähnt Falun Gong gar nicht und betont, dass eine Anklage im Zusammenhang mit einer Sekte eine fundierte Grundlage haben müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte deklariert, fehlt dem Urteil von Feng die rechtliche Grundlage.

Der Staatsanwalt zitierte eine staatliche Propaganda als Beweis gegen Feng, worauf der Anwalt konterte, dass diese Verleumdungen kein Gesetz seien.

Ferner führte der Staatsanwalt an, dass der Besitz von Informationsmaterial über Falun Gong gegen das Gesetz verstoße, jedoch konnte er nicht aufzeigen, welches Gesetz Feng damit verletzt haben soll. Ihr Anwalt argumentierte, dass es ihr Grundrecht sei, Informationsmaterial über Falun Gong zu besitzen. Das würde der Gesellschaft keinen Schaden zufügen und schon gar nicht den Gesetzesvollzug untergraben.

So forderte der Anwalt die Aufhebung von Fengs Verurteilung. Der Richter vertagte die Berufungsanhörung ohne ein Urteil zu fällen.

Fengs Tochter unterstützte die Verteidigung ihrer Mutter sowohl beim ursprünglichen Verfahren als auch bei der Berufung. Sie schrieb mehrere Briefe an die lokalen Gerichte und beschrieb, dass ihre Mutter weiterhin Falun Gong praktizieren wolle, weil es ihr zu Gesundheit verholfen und sie zu einer glücklichen Mutter gemacht habe.

Während Feng immer noch im Untersuchungsgefängnis Naxi eingesperrt ist, kämpfen der Anwalt und ihre Tochter weiterhin um ihren Freispruch.