Verspätete Meldung: Verteidiger fordern, dass Richter sich in den Vorverhandlungen an das Gesetz hält

(Minghui.org) Am 25. April und am 8. Juni 2017 fanden zwei Vorverhandlungen statt, die der Vorbereitung eines gemeinsamen Prozesses gegen 12 Einwohner der Stadt Fushun dienten. Diese Bürger waren wegen ihres Glaubens verhaftet worden. Die Verteidiger forderten den Vorsitzenden Richter auf, Gerechtigkeit für ihre Mandanten walten zu lassen.

Lu Qing, Hu Fengqiu, Xu Guirong, Zhang Guiping, Liu Fengjuan, Li Mingyu, Qin Zengyun, Pan Fude, Dong Weirong, Jiang Shun'ai, Li Gang und Li Yanrong wurden am 22. Juli 2016 verhaftet, weil sie sich geweigert hatten, Falun Gong aufzugeben. Sie befinden sich derzeit im Untersuchungsgefängnis Nangou.

Die Praktizierenden beauftragten insgesamt neun Anwälte mit der Vertretung. Die Anwälte äußerten sich in den beiden Vorverhandlungen wie folgt:

1. Das Gerichtssystem ist nicht zuständig für den Fall, weil die Praktizierenden wegen ihres spirituellen Glaubens verhaftet wurden.

2. Die Praktizierenden wurden angeklagt, „eine Sekte zu verwenden, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“, eine Anklageformulierung, die standardmäßig vom kommunistischen Regime Chinas benutzt wird. Doch kein Gesetz in China hat Falun Gong jemals als Sekte eingestuft.

3. Die chinesischen Richter und Staatsanwälte, die atheistische kommunistische Parteimitglieder sind, sind nicht geeignet, Falun-Gong-Praktizierende, die an die Existenz von Gottheiten glauben,  strafrechtlich zu belangen und sollten daher abgelehnt werden.

4. Die Anklagen enthalten falsche Beweise gegen die Praktizierenden. Die Praktizierenden erklärten, dass sie an dem von den Staatsanwälten angegebenem Tag kein Material über Falun Gong verteilt haben.

5. Die Tippgeber, die die Praktizierenden angezeigt haben, die Polizisten, die sie festgenommen haben und die Polizisten, die die Verhöre durchgeführt haben, sollten alle vor Gericht anwesend sein, um sich einer Befragung zu stellen.

6. Die Anhörung muss der Öffentlichkeit zugänglich sein, ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl.

7. Der Prozess sollte im örtlichen Gerichtsgebäude und nicht, wie geplant, in der Haftanstalt stattfinden.

Richter Tian Hao vom Bezirksgericht Dongzhou leitete beide Anhörungen. Die Angehörigen der Praktizierenden waren ausgeschlossen. Während der zweiten Anhörung tauchten plötzlich der Gerichtspräsident und vier Vertreter des örtlichen Staatssicherheitsbüros und des Komitees für Politik und Recht auf, obwohl sie keinen Grund hatten, dort zu sein. Einige Anwälte protestierten, und Tian ließ die Sitzung kurz unterbrechen. Als er sie wieder aufnahm, waren diese fünf Personen gegangen.

Die Anwälte wiederholten ihre Forderung, dass der Richter das Gesetz befolgen solle, wenn er ihre Mandanten strafrechtlich verfolge. Es ist jedoch derzeit noch unklar, ob nach den beiden Vorverhandlungen der Prozess jemals stattgefunden hat.

Früherer Bericht:

Die Polizei von Fushun stellt bereits zum dritten Mal Anzeige gegen zwölf Praktizierendehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/16/126091.html