500 Unterschriften von Dorfbewohnern für die Freilassung zweier Frauen stoßen auf Widerstand vor Gericht

(Minghui.org) Zwei Bewohnerinnen des Bezirks Li wurden am 30. Juli 2017 im benachbarten Bezirk Gaoyang verhaftet, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollten.

Zhang Xiaojian und Wu Xinhua verdankten Falun Gong ihre Gesundheit und dass sie ihr Leben in vollen Zügen genießen können. Sie sind unter den Ortsansässigen sehr bekannt, die miterlebt hatten, wie Falun Gong sie zu gesunden, fröhlichen und rücksichtsvollen Menschen gemacht hat. Als sie von ihrer Verhaftung erfuhren, unterschrieben 500 Bewohner eine Petition und forderten damit ihre Freilassung.

Dorfbewohner unterschreiben die Petition und geben ihren Fingerabdruck darauf.

Die beiden Falun-Gong-Praktizierenden standen am 15. November 2017 vor dem Bezirksgericht Gaoyang. Vier Anwälte verteidigten sie und verwiesen auf das Grundrecht auf Glaubensfreiheit und den Umstand, dass es in China kein Gesetz gibt, das Falun Gong zu einem Verbrechen erklärt. Die beiden Staatsanwälte unterbrachen die Anwälte wiederholt während ihrer Verteidigungsrede.

Die Anwälte wollten Beschwerde gegen die beiden einreichen, doch man erklärte ihnen, dass niemand da wäre, der sie entgegennehmen könne.

Verletzung des Gerichtsverfahrens durch die Strafverfolgung und das Justizwesen

Einer von Zhangs Anwälten hatte Schwierigkeiten, bei der Polizeidienststelle Jinzhuang seinen Antrag einzureichen, sie zu verteidigen. Von dieser Polizeidienststelle kamen auch die Polizisten, die sie verhaftet hatten. Sie verwiesen ihn an die nächst höhere Stelle, die Polizeibehörde des Bezirks Gaoyang.

Dort verwies ihn Bian Likun, der Leiter der Staatssicherheit, zurück an die Polizeiwache Jinzhuang. So konnte der Anwalt seinen Antrag nicht abgeben. Erst Wochen später bekam er schließlich die Erlaubnis, Zhang zu vertreten.

Monate vor der Verhandlung schrieb einer von Wus Anwälten eine Beschwerde gegen die Polizeibehörde des Bezirks Baoyang und gegen die Staatsanwaltschaft, weil sie ihre Klientin ohne rechtliche Grundlage verhaftet und angeklagt hatten. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Baoding weigerte sich, die Beschwerde aufzunehmen und drohte dem Anwalt sogar mit einer Verhaftung.

Während der Verhandlung am 15. November trugen die beiden Praktizierenden Handschellen. Die Anwälte forderten, ihnen die Handschellen abzunehmen, doch der Richter lehnte ab.

Richter Li gelang es nicht, während der Anhörung die Ordnung aufrechtzuerhalten. Denn die Staatsanwälte Cai Ligong und Yao Suling und auch der Gerichtsdiener Chen Hongqiong unterbrachen die Anwälte ständig.

Zhang verneinte, als ihre Anwälte sie fragten, ob die Beamten, die die Verhaftung und das Verhör durchgeführt hatten, einen Ausweis vorgezeigt oder angegeben hätten, welches Gesetz sie verletzt habe. Der Staatsanwalt Yao schrie daraufhin den Anwalt an: „Wie die Polizei den Fall behandelt, geht Sie nichts an!“

Der Anwalt betonte, dass es sein Recht sei, seiner Klientin während des Kreuzverhörs diese Fragen zu stellen. Staatsanwalt Cai schlug mit der Hand auf den Tisch und sagte: „Nehmen Sie Ihre Hand runter.“ Dabei hatte derAnwalt beim Sprechen einfach nur mit seinen Händen gestikuliert, wie er es immer tat.

Cai rief: „Schmeißt ihn raus!“

Yao stand auf und sagte: „Ich gebe auf. Ich gebe auf.“

Cai stand ebenfalls auf und schlug zwei weitere Male auf den Tisch: „Ihr Anwälte [obszöne Worte ausgelassen] seid gesetzlos!“

Zwei Gerichtsdiener begannen die Angehörigen der Praktizierenden aus dem Gerichtssaal zu verweisen. Ein Mann packte den Hut von Wus Tochter so fest an, dass ihr Haarband riss und ihre Frisur zerstörte.

Die vier Anwälte suchten am Nachmittag die Staatsanwaltschaft des Bezirks Gaoyang auf, doch man erklärte ihnen, dass niemand da sei, der ihre Beschwerden gegen Cai und Yao entgegennehmen könne.

Später rief ein Anwalt Yao an. Dieser konnte den Umstand nicht leugnen, dass es für eine Anklage von Zhang und Wu keine Rechtsgrundlage gebe.