Provinz Shandong: Zwei Praktizierende rechtswidrig verurteilt

(Minghui.org) Li Li und Jiang Tao, beide Falun-Gong-Praktizierende aus Pingdu (Provinz Shandong), sind am 11. Oktober 2017 zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Li wurde zu dreieinhalb Jahren und Jian zu drei Jahren verurteilt.

Am 16. Oktober 2017 legten sie gegen ihr Urteil Berufung ein.

Die Anwälte der beiden Praktizierenden trafen sich am 13. November mit dem Richter im Mittleren Gericht Qingdao, um einen zweiten Prozess zu beantragen. Danach besuchten sie ihre Mandanten im Untersuchungsgefängnis Pudong.

Jiang Tao

Jiangs Familie und Freunde waren von der Entscheidung des Gerichts mehr als erstaunt. Die Person, die Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte, war laut einem bei der Verhandlung gezeigten Video ganz offensichtlich nicht Jiang gewesen. Trotzdem wurde Jiang zu drei Jahren Haft verurteilt.

Vier Tage, nachdem Jiang ihre Berufung eingereicht hatte, kam ein Justizbeamter zu ihr ins Untersuchungsgefängnis, um sich bestätigen zu lassen, dass sie der Berufung zugestimmt hatte. Dem war so.

Am 10. November kamen Beamte des Mittleren Gerichts Qingdao zum Untersuchungsgefängnis, um Jiang zu befragen, was sie wolle. Jiang sagte: „Das Praktizieren von Falun Gong ist legal. Dafa-Praktizierende sind unschuldig. Ich fordere meine sofortige Freilassung.“

Die 54-jährige Jiang hatte vor Beginn des Praktizierens von Falun Gong im Mai 1998 an vielen gesundheitlichen Problemen gelitten, die danach alle verschwanden. Deswegen war es auch ihr Anliegen, mit anderen Menschen über Falun Dafa zu sprechen. Am 11. April 2017 unterhielt sie sich mit Leuten im Dorf Xiyujia in der Stadtgemeinde Guozhuang, als Polizisten sie verhafteten. Gleich am nächsten Tag brachte man sie ins Untersuchungsgefängnis Pudong. Ihre Festnahme wurde am 25. April von der Staatsanwaltschaft Pindu bestätigt, die den Fall am 13. Juni übernahm.

Beamte des Gerichts Pingdu verhandelten Jiangs Fall am 1. September im Untersuchungsgefängnis Pudong. Jiang erklärte, dass sie unschuldig und das Praktizieren von Falun Gong legal sei. Auch ihr Mann und ihr Anwalt verteidigten sie und forderten ihre sofortige Freilassung.

Li Li

Li, 45, lebt im Dorf Dianqian in der Wirtschaftsentwicklungszone Pingdu in Qingdao. Sie begann 1999, Falun Gong zu praktizieren. Seither lebt sie nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Sie ist eine treu sorgende Ehefrau und eine vorbildliche Angestellte.

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 wurde Li mehrfach festgenommen und inhaftiert. Sie wurde aus ihrer Arbeit entlassen und für 123 Tage in einer psychiatrischen Anstalt festgehalten. Zwei Jahre lang war sie in einem Zwangsarbeitslager inhaftiert und wurde zwei Mal zu Gefängnis verurteilt, wo sie insgesamt acht Jahre lang eingesperrt war und brutal gefoltert wurde.

Am 11. April 2017 brachen Beamte der Polizeinebenstelle der Taishan Straße in Pingdu in ihre Wohnung ein, durchsuchten sie und nahmen Li fest. Polizisten drohten: „Der Computer und der Drucker gehören entweder Ihnen oder Ihrem Mann. Wir werden auch ihn verhaften.“ Noch am selben Tag sperrte man Li rechtswidrig in das Untersuchungsgefängnis Pudong in Jimo.

Beamte des Gerichts Pingdu verhandelten Lis Fall am 1. September im Untersuchungsgefängnis, wo Li vorbrachte, dass das Praktizieren von Falun Gong legal sei. Auch ihr Anwalt aus Peking verteidigte sie und forderte ihre sofortige Freilassung.