Staatsanwaltschaft weist Fall einer rechtswidrig inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden zurück

(Minghui.org) Am 11. November 2017 wies die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qikai von Changchun (Provinz Jilin) den Fall von Gu Lina zurück. So wurde sie nach einem Monat rechtswidriger Haft entlassen.

Festnahme wegen ihres Glaubens

Gu Lina und ihre Schwägerin betreuten zu Hause ihre Kinder, als am 7. Oktober 2017 um 11 Uhr sechs bis sieben Polizisten von der Nebenstelle der Straßenpolizei Yingchun in ihre Wohnung einbrachen. Sie hatten es auf Gu abgesehen, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben.

Die Beamten nahmen 20 Falun-Gong-Bücher, ein Bild des Gründers von Falun Gong, einen Computer, einen Laptop, ein Mobiltelefon, einen Drucker, Druckerpapier und Kopien von Minghui Weekly mit.

Gu wurde verhaftet. Die Polizisten sagten, dass sie sie mittags wieder freilassen würden. Doch sie hielten sie bis 23 Uhr fest und brachten sie dann in das vierte Untersuchungsgefängnis in Changchun.

Einen Monat später wurde ihr Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qikai weitergegeben. Gus Familie war bereits auf der Suche nach einem Anwalt gewesen. Doch glücklicherweise wies die Staatsanwaltschaft den Fall zurück.