Rechtsanwalt: Über Falun Gong zu sprechen, verstößt nicht gegen das chinesische Gesetz

(Minghui.org) Das Bezirksgericht Shijingshan hat Frau Ma Haifang, 38, aus Peking am 18. Januar 2017 vor Gericht gestellt. Am 2. August 2016 wurde sie verhaftet, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte. Polizisten durchsuchten ihre Tasche und plünderten ihre Wohnung, aus der sie Falun Gong-Bücher, Computer sowie Informationsmaterialien über Falun Gong entwendeten.

Mas Anwalt plädierte für seine Mandantin auf nicht schuldig. Er betonte, dass die konfiszierten Materialien bzw. die auf Mas Computer gespeicherten Dateien nicht illegal seien. Auch verstoße es nicht gegen das chinesische Gesetz, Materialien über Falun Gong zu besitzen oder über die Verfolgung zu sprechen, so der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft brachte vor, dass sie außer den ca. 100 Exemplaren an Informationsmaterial in Mas Tasche und ihrer Wohnung Gesprächsaufnahmen auf ihrem Computer entdeckt hätten, auf denen sie mit den Menschen über Falun Gong spreche.

Ma hatte mit einem Mädchen über Falun Gong gesprochen, das nun gegen sie aussagte. Der Anwalt erklärte, dass es nicht illegal sei, die Wahrheit über Falun Gong zu verbreiten bzw. mit dem Mädchen darüber gesprochen zu haben. Er hob hervor, dass die Aussage des Mädchens nicht rechtskräftig sei, da es noch minderjährig sei.

Mas Mutter war die einzige Angehörige, die an der Verhandlung teilnehmen durfte. Ihr Mann wurde abgewiesen, weil er zugunsten seiner Frau ausgesagt und schriftliche Erklärungen eingereicht hatte.

Ma wird im Untersuchungsgefängnis des Pekinger Bezirks Shijingshan festgehalten.