Zehn Frauen aus Nanjing verhaftet und verurteilt – mit Details zu der vorangegangenen Verfolgung

(Minghui.org) Insgesamt zehn Frauen aus der Stadt Nanjing wurden verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Beschuldigung lautete, sie hätten „eine Sekte benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Diese Behauptung wird standardmäßig vom kommunistischen Regime in China vorgebracht, um Falun Gong-Praktizierende anzuklagen und zu inhaftieren.

Ihre Verteidiger plädierten für sie auf nicht schuldig. Die Anwälte argumentierten, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiere und ihre Mandantinnen niemals wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte der Glaubensfreiheit hätten verfolgt werden dürfen. Darüber hinaus würde die Anklage über keinerlei Beweismittel verfügen, die zeigen würden, dass das Praktizieren von Falun Gong durch die Angeklagten jemals Schaden angerichtet habe, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben habe.

Die Praktizierenden gingen in Berufung, aber das örtliche Mittlere Gericht bestätigte die Urteile, ohne eine öffentliche Anhörung und ohne ihre Rechtsanwälte darüber zu informieren.

Bei den zehn Praktizierenden handelt es sich um: Xie Lihua, Tang Jingmei, Ji Jianxia, Xiong Guizhen, Zhang Chaomei, Pan Hanyu, Pan Xiaoqin, Pan Qingning, Wang Huilan und Yue Jinlan.

Verhaftungen fanden getrennt statt

Vier Praktizierende, Xie Lihua, Tang Jingmei, Pan Xiaoqin und Pan Qingning, wurden am 23. März 2015 verhaftet und am nächsten Tag offiziell inhaftiert. Ihre Verhaftung wurde am 1. Mai 2015 genehmigt. Am 17. September 2015 stellte man sie vor Gericht.

Während dieser Zeit wurden Xie Lihua und Tang Jingmei im Untersuchungsgefängnis von Nanjing eingesperrt, während die anderen beiden Praktizierenden aus medizinischen Gründen auf Kaution freigelassen wurden.

Fünf Praktizierende, Ji Jianxia, Xiong Guizhen, Zhang Chaomei, Wang Huilan und Frau Yue Jinlan, wurden am 14. August 2015 verhaftet und am nächsten Tag offiziell inhaftiert.

Zwei Tage später, am 17. August 2015, wurde eine weitere Praktizierende, Pan Hanyu, verhaftet und eingesperrt. Ihre Verhaftungen wurden am 9. September 2015 genehmigt. Man stellte die Praktizierenden am 17. September 2016 vor Gericht.

Von der Verhaftung bis zur Verhandlung wurden die vier Praktizierenden Ji Jianxia, Xiong Guizhen, Zhang Chaomei und Pan Hanyu im Untersuchungsgefängnis von Nanjing eingesperrt, während die beiden anderen Praktizierenden aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Kaution freigelassen wurden.

Separate Verhandlungen

Die Verhandlungen der ersten vier Praktizierenden waren für den 17. September 2015 angesetzt. Die Praktizierenden hatten Rechtsanwälte beauftragt, um sie zu verteidigen. Allerdings erhielten ihre Anwälte Telefonanrufe von der Polizeidienststelle, wo ihnen gedroht wurde, sollten sie die Praktizierenden verteidigen. Die Rechtsanwälte ließen sich nicht beirren und plädierten trotzdem für die Praktizierenden vor Gericht auf nicht schuldig.

Am Tag des Prozesses war der Gerichtssaal voller Mitarbeiter des Büros 610 und der Polizei.

Das Urteil wurde am 9. Oktober 2016 übergeben. Xie Lihua wurde zu drei Jahren verurteilt und mit einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 4.110 EUR) [1 ] belegt; Tang Jingmei verurteilte man zu zwei Jahren und belegte sie mit einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.740 EUR); Pan Xiaoqin zu zwei Jahren Gefängnis und zur Zahlung von 20.000 Yuan; Pan Qingning zu einem Jahr und zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.370 EUR).

Die Verhandlung für die anderen sechs Praktizierenden fand am 31. Mai 2016 statt. Zwei Tage vor der Verhandlung wurden ortsansässige Praktizierende schikaniert und überwacht. Einige Praktizierende durften sich nicht mehr überall hinbewegen.

Die Polizei nahm auch einige ortsansässige Praktizierende mit zur Polizeistation und entnahm ihnen Fingerabdrücke und Blut.

Die Schwestern der Praktizierenden Xiong Guizhen wurden gewaltsam zur Polizeistation gebracht, um ihnen Fingerabdrücke und Blut abzunehmen. Man drohte ihnen, sie zu verhaften, sollten sie sich weigern.

Das Urteil für die sechs Praktizierenden wurde am 7. Dezember 2016 bekanntgegeben. Ji Jianxia wurde zu vier Jahren und einer Geldstrafe von 40.000 Yuan (ca. 5.480 EUR) verurteilt; Pan Hanyu zu drei Jahren und zu einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 4.110 EUR); Xiong Guizhen zu drei Jahren Gefängnis und 30.000 Yuan Geldstrafe; Zhang Chaomei zu drei Jahren und 30.000 Yuan; Wang Huilan zu eineinhalb Jahren und 10.000 Yuan (ca. 1.370 EUR); Yue Jinlan zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis und 10.000 Yuan Geldstrafe.

Die Praktizierenden reichten Berufungsklage ein, aber das Gericht bestätigte die Urteile und ließ sie ins Gefängnis bringen, ohne ihre Anwälte darüber zu informieren.

Einzelheiten über die vorangegangene Verfolgung

Vor ihrer letzten Verhaftung waren alle Praktizierenden mehrfach verhaftet worden und ihre Wohnungen durchsucht.

Xie Lihua, 54, wurde viermal ins Arbeitslager gebracht und ihre Wohnung wurde mehrmals durchsucht. Ihr Mann verließ das Haus, da er den Stress nicht mehr ertragen konnte; ihre junge Tochter wurde in der Obhut von Xies Mutter gelassen. Während ihres Aufenthalts im Arbeitslager wurde Xie mit elektrischen Schlagstöcken geschockt, ihr wurde der Schlaf entzogen und die Benutzung der Toilette untersagt. Man zwangsernährte sie außerdem mit stark konzentriertem Salzwasser.

Tang Jingmei, 65, litt früher an Leber-Aszites und wurde durch das Praktizieren von Falun Gong geheilt. Man verurteilte sie 2002 zu vier Jahren Gefängnis und sperrte sie in den Jahren 2008 und 2010 zweimal ins Arbeitslager. Ihre Leber-Aszites trat aufgrund der Verfolgung wieder auf, doch sie erholte sich nach ihrer Rückkehr nach Hause durch das Praktizieren der Falun Gong-Übungen wieder.

Die Rentnerin Pan Xiaoqin, 70, wurde achtmal verhaftet und fünfmal zu Gehirnwäsche-Verfahren geschickt. Die Polizei im Gefängnis schockte sie an empfindlichen Körperstellen mit Hochspannungs-Elektrostäben. Sie verlor infolge der Verfolgung ihre Altersrente.

Pan Qingning, 72, wurde 2002 für ein Jahr ins Arbeitslager gebracht und zweimal eingesperrt. Man verhaftete sie am 23. März 2015 erneut und durchsuchte ihre Wohnung. Sie war fast 40 Tage lang eingesperrt.

Ji Jianxia, in den 50ern, wurde dreimal ins Arbeitslager gebracht. Im Arbeitslager wurde ihr der Schlaf entzogen und die Toilettenbenutzung untersagt. Wärter schlugen ihr mit einem kleinen Hocker auf den Kopf, sie stopften ihr einen in Urin getauchten Lappen in den Mund und schockten ihren Intimbereich mit Elektrostäben, als sie sich weigerte, die Garantieerklärungen zu schreiben.

Xiong Guizhen, in den 50ern, wurde im Februar 2011 verhaftet und ihr Haus durchsucht. Einen Monat später kam sie frei, nachdem sich ihre Familie für ihre Freilassung eingesetzt hatte. Sie wurde am 19. Mai 2011 erneut verhaftet und im Juli zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt.

Yue Jinlan, in den 50ern, wurde 2001 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Man nahm sie Ende im April 2010 erneut fest und sperrte sie für ein Jahr ins Zwangsarbeitslager. Später kam sie aus medizinischen Gründen auf Kaution frei. Man zwang sie, Garantieerklärungen zu schreiben. Die Polizei hatte sie zuvor betrogen und behauptet, dass sie Geld aus dem Arbeitslager zurückbekommen würde, das ihre Familie für ihre Lebenshaltungskosten hinterlegt hatte. Ihre fünfte Verhaftung erfolgte im August 2015, jedoch ließ man sie wegen ihrer Gesundheitsproblemen auf Kaution wieder frei.

Die Rentnerin Wang Huilan, 54, wurde mehrmals in eine Gehirnwäscheeinrichtung und ins Arbeitslager gebracht. Die Polizei belästigte und verfolgte sie immer wieder. Im Sommer 2015 wurde sie verhaftet und brutal geschlagen. Die Polizei brachte sie in das Untersuchungsgefängnis Nanjing, wo die Gefängnisleitung sich jedoch wegen ihres schlechten Gesundheitszustands weigerte, sie aufzunehmen.

Pan Hanyu wurde fünfmal verhaftet und unzählige Male zu Gehirnwäsche-Verfahren gebracht. Einmal im Jahr 2011 zog man ihr sämtliche Kleider aus. Wärter schockten sie mit fünf elektrischen Schlagstöcken gleichzeitig. Außerdem zwang man sie, Socken und Schuhe auszuziehen und sich auf die elektrischen Schlagstöcke zu stellen.

Zhang Chaomei, 54, wurde zweimal ins Zwangsarbeitslager geschickt; einmal ließ man sie aus medizinischem Gründen auf Kaution wieder frei.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- EUR.