Groß angelegte Verhaftungsaktion in Tianjin ist der Grund für Scheinprozesse

(Minghui.org) Zhao Yueqin, eine Falun Gong-Praktizierende aus Tianjin, musste seit Ende 2015 drei abstruse Gerichtsverhandlungen über sich ergehen lassen. 

Die erste Verhandlung dauerte nur etwa 30 Minuten. Sie wurde wegen schwerwiegender Fehler bei der Beweisführung des Staatsanwalts eilig beendet. Die zweite Verhandlung wurde in weniger als zehn Minuten wegen mangelnder Beweise vertagt. Am 7. September 2016 kam Zhao zum dritten Mal vor Gericht. Wieder wurde der Prozess nach knapp zehn Minuten vertagt, und wieder aus Mangel an Beweisen.

Hintergrund der abstrusen Gerichtsverhandlungen: groß angelegte Verhaftungsaktion

Am 2. März 2015 starteten die Beamten des Büros 610 von Tianjin und die Abteilung für Staatssicherheit unter der Leitung von Zhao Fei, dem Chef der Polizeibehörde Tianjin, eine Kampagne, um eine große Anzahl von Praktizierenden zu verhaften, darunter auch Zhao. Es war kurz vor den jährlichen Treffen des Volkskongresses und der Politischen Konsultativkonferenz des Volkes.

Unvollständige Statistiken auf der Minghui-Website zeigen, dass 37 Praktizierende und ihre Familienangehörigen daraufhin an den Folgetagen zwischen dem 2. März und dem 4. März 2015 in acht Bezirken in Tianjin verhaftet oder schikaniert wurden.

Laut Informationsquellen aus dem öffentlichen Sicherheitssystem wurden mindestens 60 Praktizierende verhaftet. 20 dieser Praktizierenden wurden in Gewahrsam genommen und später offiziell inhaftiert, mehrere zu Gefängnis verurteilt.

Für Zhao begann das Märtyrium genau  am 2. März

Zhao wurde am 2. März 2015 von zwölf Zivilbeamten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Tianjin, der Polizeiabteilung Tanggu, der Polizeistation Hangzhoudao und einer Spezialeinsatzgruppe verhaftet. Die Polizisten durchsuchten ihre Wohnung, ohne ihren Ausweis oder einen Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen. Sie beschlagnahmten unter anderem Falun Gong-Bücher, einen Notebook-Computer, zwei Handys, Schmuck, Sparbücher, Bargeld und Schlüssel.

Danach brachte man Zhao in das Drogen-Rehabilitationszentrum Tanggu und später in das Untersuchungsgefängnis Tanggu Nr. 1. In der Haft entwickelte sie Krankheitssymptome und ihr Blutdruck stieg auf 240 mmHg. Am 5. März 2015 gewährte man ihr deshalb Haftaussetzung auf Kaution bis zur bevorstehenden Verhandlung.

Unter dem Druck der örtlichen Polizei zwang Zhaos Vermieter sie, aus ihrer Mietswohnung auszuziehen. Sie und ihr Mann mussten vorübergehend bei ihrem Sohn unterkommen.

Am 30. April 2015 brachen dann fünf Polizeibeamte der Polizeibehörde Tanggu und der Polizeiwache Xiangyang in die Wohnung ihres Sohnes ein. Sie durchsuchten jedes Zimmer und drohten, Zhao erneut festzunehmen, sollte sie weiterhin Falun Gong praktizieren. Die Polizisten sagten Zhao, dass sie unter ständiger Überwachung sei. Falls sie wieder verhaftet werden sollte, müsse sie mit einer schwereren Strafe rechnen. Ab diesem Zeitpunkt lebte Zhao unter der Überwachung der Polizeiwache Xiangyang.

Am 7. Dezember 2015 wurde Zhao vor das Bezirksgericht Tanggu gestellt. Die Beweise, die der Staatsanwalt vorlegte, hatten nichts mit ihrem Fall zu tun. Deshalb endete die Verhandlung bereits nach ungefähr 30 Minuten.

Am 11. Mai 2016 fand eine erneute Verhandlung statt. Diese wurde innerhalb von zehn Minuten wegen mangelnder Beweise vertagt. Am 7. September 2016 wurde Zhao zum dritten Mal vor Gericht gestellt. Der Prozess wurde nach knapp zehn Minuten aus Mangel an Beweisen vertagt.

Am 27. Oktober 2016 teilte das Gericht Zhao mit, dass ihre Kaution abgelaufen sei und dass sie eine Verlängerung beantragen müsse.