Nanchong: Zwei Praktizierende zu Gefängnis verurteilt – ohne Chance auf eine anwaltliche Verteidigung

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Zhang Xiuzhen und Huang Dagui aus der Stadt Nanchong wurden am 10. Januar 2017 zu Gefängnis verurteilt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatten.

Sie wurden angeklagt, mit einer Kultorganisation die Strafverfolgung untergraben zu haben. Dies ist ein oft vorgebrachter Vorwand der Kommunistischen Partei Chinas, um Falun Gong-Praktizierende verfolgen zu können.

Zhang wurde zu 18 Monaten Haft und 3.000 Yuan (ca. 413 Euro) Geldbuße und Huang zu zwölf Monaten Haft und 2.000 Yuan (ca. 275 Euro) Geldbuße verurteilt. [1]

Die Anwälte der beiden Frauen wurden nicht darüber informiert. Sie erfuhren erst am 15. Februar von den Verurteilungen, als sie ihre Klientinnen in der Haftanstalt besuchten. Die Praktizierenden legten keine Berufung ein.

Die Anwälte waren überrascht zu erfahren, welches Urteil das Gericht gefällt hatte, da sie keinerlei Dokumente erhalten hatten. Daraufhin gingen verlangten sie vom Bezirksgericht Jialing Akteneinsicht, das ihnen je ein Dokument aushändigte.

Hintergrund

Zhang und Huang waren am 24. April 2016 von Beamten der Polizeiwache Longpan verhaftet worden.

Am 28. November und am 12. Dezember 2016 stellte man beide vor Gericht. Ihre Anwälte plädierten auf nicht schuldig und betonten die Tatsache, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, Falun Gong zu praktizieren.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.