Richter gibt Rechtswidrigkeit des Falles zu, spricht Falun Gong-Praktizierenden aber dennoch nicht frei
(Minghui.org) Unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ wurden am 23. September 2016 vier Falun Gong-Praktizierende vor Gericht gestellt. Dieser Paragraph 300 des chinesischen Strafgesetzbuches wird vom kommunistischen Regime Chinas oft benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen. Die Anwälte der vier Praktizierenden plädierten für sie auf nicht schuldig und forderten ihren Freispruch.
Die Anwälte erklärten, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiere und ihre Klienten niemals wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechtes auf Glaubensfreiheit hätten verfolgt werden dürfen. Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass die beschlagnahmten Materialien über Falun Gong der rechtmäßige Besitz der Praktizierenden sei. Damit sei niemandem Schaden zufügt und schon gar nicht der Gesetzesvollzug unterminiert worden.
Richter Cao Sichong räumte den Anwälten gegenüber ein, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, die Praktizierenden anzuklagen, nur weil sie an ihrem Glauben festhalten. Anstatt jedoch die Praktizierenden freizusprechen, gab Cao den Fall an die höhere Instanz der Provinz Hubei weiter. Laut Anwälten hätte der Richter in der Lage sein müssen, ein Urteil zu fällen. Sie vermuten, dass Cao wegen des Drucks von höherer Stelle nicht wagte, die Praktizierenden freizusprechen.
Zum Zeitpunkt dieses Berichts befinden sich die Praktizierenden Peng Yaxin (m) und Zhang Guangjie (m) immer noch in Haft, obwohl die erste Verhandlung bereits vor fast sechs Monaten stattfand.
Verhaftung und erste Anhörung
Peng und Zhang wurden zusammen mit den Praktizierenden Fu Chuanying (w) und He Shifeng (w) festgenommen, als sie in Pengs Auto auf dem Heimweg waren. Das Auto sowie Informationsmaterial über Falun Gong und weiterer persönlicher Besitz wurden beschlagnahmt.
Ein paar Tage später wurden Fu und He auf Kaution freigelassen, während Peng und Zhang weiterhin getrennt in Haft blieben. Jeder der beiden wurde mit einer Geldstrafe von 1.000 Yuan (ca. 140 EUR) [1] belegt.
Die Verhandlung fand am 9. September statt. Viele örtliche Praktizierende versammelten sich am Morgen beim Gericht, um ihre Unterstützung zu zeigen. Die Behörden beschlossen, die Verhandlung kurz vor Beginn abzusagen. Zwischenzeitlich wurden 25 der unterstützenden Praktizierenden verhaftet.
Zweite Anhörung
Der Prozess wurde auf den 23. September verschoben, und nur ein Familienmitglied von jedem der vier Praktizierenden durfte an der Anhörung teilnehmen. Der Rest der Zuhörer bei der Verhandlung waren Gesetzesvollzugsbeamte. Unter ihnen befand sich auch Dai Feifei, der stellvertretende Direktor der Kreispolizeibehörde Shayang, der die Praktizierenden verhaftet hatte.
Der Prozess begann am Morgen und dauerte fünf Stunden.
Die Verteidiger plädierten für ihre Mandanten auf nicht schuldig und präsentierten ihre Argumente der Verteidigung. Als die Anhörung vertagt wurde, gab der Richter bekannt, dass Fu und He gehen dürften, während Peng und Zhang weiterhin in Haft bleiben würden.
Nach der Anhörung sprach Richter Cao mit den Verteidigern und räumte ein, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong kriminalisiere. Der Staatsanwalt lobte die Anwälte für ihre gut vorbereiteten Argumente und gab zu, dass es in dem Fall Ungereimtheiten gebe.
Einen Monat nach der Anhörung informierten sich die Angehörigen der inhaftierten Praktizierenden über die Sachlage. Der Richter informierte sie darüber, dass sie den Fall an eine höhere Instanz weitergegeben hätten. Eine erneute Nachfrage ergab, dass der Fall jetzt beim Oberlandesgericht der Provinz Hubei ist.
Stellen, die sich an der Verfolgung von Peng und Zhang beteiligt haben:
Wu Zehua, Leiter der Staatsanwaltschaft Shayang: + 86-7248568250Li Wei, Leiter des Büros 610 Jingmen: + 86-7242372013 (Büro), + 86-13886909205 (mobil)Wang Ming, Präsident des Kreisgerichts Shayang: + 86-13807261696Dai Feifei, stellvertretender Leiter der Kreispolizeibehörde Shayang: + 86-13774061712
Kontaktinformationen zu weiteren Personen, die sich an der Verfolgung beteiligt haben, finden Sie im chinesischen Originalartikel.
Frühere Berichte:
„Four Practitioners from Jingmen City Illegally Detained” (auf Englisch)http://en.minghui.org/html/articles/2016/4/3/156140.html
„Polizei beschlagnahmt mit fingierten Anklagen Auto eines Praktizierenden „http://de.minghui.org/html/articles/2016/5/1/120622.html
„Jingmen: Der Alltag eines Folteropfers in chinesischen Arbeitslagern“http://de.minghui.org/html/articles/2016/6/6/121389.html
„Trial of Falun Gong Practitioners Canceled, Supporters Arrested“ (auf Englisch)http://en.minghui.org/html/articles/2016/9/15/158804.html
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.
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