Xingtai: Mittleres Volksgericht hält an erstinstanzlichem Urteil für zwei Praktizierende fest

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Lu Gang und Cai Yun aus der Stadt Xingtai sind im Januar 2017 zu Gefängnis verurteilt worden [1]. Lu zu fünf Jahren und Cai zu drei Jahren.

Dieses erstinstanzliche Urteil war vom Kreisgericht Guangzong gesprochen worden; beide Männer legten Berufung beim Mittleren Volksgericht ein. Das erhielt jedoch am 15. März die ursprünglichen Urteile aufrecht und ließ beide in das Gefängnis Shahe bringen.

Die betroffenen Familien besuchten ihre Angehörigen dort am 23. März und erklärten ihnen, dass sie weiterhin Berufung bei noch höheren Gerichten einlegen würden, da die Urteile gesetzeswidrig seien.

Rückblick: Verhaftet und verurteilt

Lu war am 9. März 2016 von Dorfbeamten der Polizei gemeldet worden, weil er auf dem Bauernmarkt Dongliji Informationsmaterialien über Falun Gong gezeigt hatte.

Wei Jianchao, der Leiter der Landkreispolizei Hetaoyuan, verhaftete Lu zusammen mit mehreren Beamten. Sie brachten ihn auf die Polizeistation und schlugen ihn dort. Später brachte man ihn in die Haftanstalt des Polizeiamtes Guangzong.

Als Cai und einige weitere Praktizierende zur Polizeistation Hetaoyuan gingen, um sich nach Lu zu erkundigen, sagte man ihnen, dass er in eine Haftanstalt gebracht worden war. Als Cai die Polizeistation verließ, hielt ein Polizeifahrzeug vor ihm an. Er wurde verhaftet und in die Haftanstalt des Polizeiamtes Guangzong gebracht.

Die Staatsanwaltschaft von Guangzong genehmigte am 14. April 2016 die Verhaftung der beiden Praktizierenden und stellte sie am 3. Juni vor das Kreisgericht Guangzong.

Anfang Januar 2017 wurden die Familien der beiden Praktizierenden über das Urteil informiert, und beide Familien legten beim Mittleren Volksgericht Xingtai Berufung ein.

Die Berufungsverhandlung

Das Mittlere Volksgericht Xingtai setzte die Berufungen für den 15. Februar im Kreisgericht Guangzong an.

Als Cais Familie und Anwalt ankamen, erlaubten die Gerichtsbeamten der Familie nicht, das Gericht zu betreten. Der Anwalt protestierte, zumal es eine öffentliche Verhandlung war. Die Polizisten umzingelten den Anwalt, schubsten und beleidigten ihn. Jemand filmte den Vorfall mit seinem Smartphone, das daraufhin von der Polizei konfisziert wurde.

Lus Mutter durfte ebenfalls den Gerichtssaal nicht betreten.

Cais und Lus Anwälte plädierten auf nicht schuldig für die beiden Praktizierenden und betonten, dass die Handlungen des Kreisgerichts Guangzong während der letzten Verhandlungen gesetzeswidrig gewesen waren.

Die Richter des Mittleren Volksgerichts stimmten zu, dass die Praktizierenden keinerlei Gesetz gebrochen hätten und Falun Gong der Gesellschaft Vorteile bringe. Die Familien baten um den Freispruch der beiden Praktizierenden. Doch man sagte ihnen, dass sie beim kollegialen Ausschuss eine Entscheidung anfordern sollten.

Am 15. März erhielten die Familien beider Praktizierenden die Urteile des Mittleren Volksgerichts der Stadt Xingtai: Aufrechterhaltung der ursprünglichen Urteile!

Das Urteil datierte vom 17. Februar, nur zwei Tage nach der Verhandlung. Die Familien beider Praktizierenden hatten das Gericht viele Male kontaktiert, um Informationen über das Urteil zu bekommen, jedoch hatte man ihnen nichts gesagt.


[1] http://de.minghui.org/html/articles/2016/11/1/123462.html