Provinz Jilin: Staatsanwaltschaft stellt keinen offiziellen Haftbefehl aus – Praktizierende wird freigelassen
(Minghui.org) Die Praktizierende Wang Xingxiang aus der Stadt Dehui wurde am 17. März 2017 verhaftet. Der Grund: Sie hatte mit anderen Menschen über die Falun Gong gesprochen. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.
Sie wurde für 15 Tage in Administrativhaft genommen, die anschließend in eine Strafhaft umgewandelt wurde.
Drei Staatsanwälte von der Staatsanwaltschaft der Stadt Dehui verhörten Wang am 27. April im vierten Untersuchungsgefängnis der Stadt Changchun. Wang betonte, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Gong für illegal erkläre. Sie habe jedes Recht, auf die Rechtswidrigkeit der Verfolgung aufmerksam zu machen. Auch wies sie darauf hin, dass jede rechtswidrige Verurteilung gegen einen unschuldigen Bürger rechtliche Konsequenzen haben werde.
Die Staatsanwälte legten daraufhin einige Tage später fest, keinen offiziellen Haftbefehl gegen Wang auszustellen, sondern gaben den Fall am 1. Mai an die Polizeibehörde der Stadt Dehui zurück.
Am nächsten Tag wurde Wang dann freigelassen.
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